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   OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss (OWi) 144/97 - (OWi) 80/97 I   

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https://dejure.org/1997,6163
OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss (OWi) 144/97 - (OWi) 80/97 I (https://dejure.org/1997,6163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1997 - 5 Ss (OWi) 144/97 - (OWi) 80/97 I (https://dejure.org/1997,6163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 5 Ss (OWi) 144/97 - (OWi) 80/97 I (https://dejure.org/1997,6163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 258 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 531
  • VRS 94, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 144/97
    Somit hat der Betroffene in der fristgemäßen Begründung des Zulassungsantrags vorzutragen, was er in seinem letzten Wort über seine im Urteil verwertete Einlassung und das sonstige Verteidigungsvorbringen hinaus vorgebracht hätte (vgl. BayObLG NJW 1992, 1907; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; Göhler a.a.O. § 80 Rdnr. 16 b und c).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 144/97
    Dieser Zulassungsgrund gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist nur gegeben, wenn es nicht zweifelhaft ist, daß das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde; denn nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift und ihrer Entstehungsgeschichte soll der vorbezeichnete Zulassungsgrund lediglich eine sonst begründet erscheinende Verfassungsbeschwerde ersparen (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Mai 1997 - 5 Ss (Owi) 121/97 - (Owi)72/97 I - BVerfG NJW 1992, 2811; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 80Rdnr.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 2 Ss OWi 234/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 144/97
    Somit hat der Betroffene in der fristgemäßen Begründung des Zulassungsantrags vorzutragen, was er in seinem letzten Wort über seine im Urteil verwertete Einlassung und das sonstige Verteidigungsvorbringen hinaus vorgebracht hätte (vgl. BayObLG NJW 1992, 1907; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; Göhler a.a.O. § 80 Rdnr. 16 b und c).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 144/97
    Dieser Zulassungsgrund gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist nur gegeben, wenn es nicht zweifelhaft ist, daß das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde; denn nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift und ihrer Entstehungsgeschichte soll der vorbezeichnete Zulassungsgrund lediglich eine sonst begründet erscheinende Verfassungsbeschwerde ersparen (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Mai 1997 - 5 Ss (Owi) 121/97 - (Owi)72/97 I - BVerfG NJW 1992, 2811; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 80Rdnr.
  • OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03

    Bußgeldverfahren, rechtliches Gehör, letztes Wort, Verfahrensrüge

    Dieser Vortrag ist nach ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum Voraussetzung der Zulässigkeit eines auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Zulassungsantrages (siehe nur OLG Hamm VRS 97 (1999), 142, 143; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; BayObLG NZV 1999, 99; DAR 1993, 375; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40c; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16c, jeweils m. w. N.).

    Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 OWiG ist die Behebung von Verstößen gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs auf der Ebene der Fachgerichte zur Vermeidung von Verfassungsbeschwerden (siehe nur BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; Wieser OWiG, § 80 Rn. 2.3; BayObLG NZV 1999, 99; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 80 Rn. 8; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40; Göhler, a. a. O., Rn. 16c).

  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 1 Ss OWi 970/02

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Begründung der

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs muss mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden und ergeben, dass das Urteil auf diesem Verstoß beruht (zu vgl. OLG Düsseldorf NZV 97, 531; OLG Hamm VRS 97, 142).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 362/98

    Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Im übrigen ist hier die Rüge, dem Betroffenen sei rechtliches Gehör versagt worden, schon deshalb unzulässig, weil nicht dargelegt wird, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung durch den ersuchten Richter vorgebracht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 26; OLG Düsseldorf NZV 1997, 531 ).
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