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OLG Hamm, 23.01.1997 - 2 Ss OWi 1038/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 102
- VRS 94, 309
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 2 Ss OWi 1038/96
Insoweit bedarf es im Urteil zwar keiner näheren Begründungen und Feststellungen; die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dieser Möglichkeit bewußt war (vgl. ständige Senatsrechtsprechung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - NJW 1992, 446 -, Senatsbeschlüsse in VRS 90, 60 , NZV 1996, 247 und 1997, 129 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 25.03.1996 - 2 Ss OWi 248/96
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 2 Ss OWi 1038/96
Im letzteren Fall ist deren Überfahren der für Nr. 34.2 BKatV maßgebliche Zeitpunkt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1996 in 2 Ss OWi 248/96- VRS 91, 394 = NStZ-RR 1996, 216 m.w.N.). - OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 2 Ss OWi 1038/96
Insoweit bedarf es im Urteil zwar keiner näheren Begründungen und Feststellungen; die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dieser Möglichkeit bewußt war (vgl. ständige Senatsrechtsprechung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - NJW 1992, 446 -, Senatsbeschlüsse in VRS 90, 60 , NZV 1996, 247 und 1997, 129 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95
Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 2 Ss OWi 1038/96
Insoweit bedarf es im Urteil zwar keiner näheren Begründungen und Feststellungen; die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dieser Möglichkeit bewußt war (vgl. ständige Senatsrechtsprechung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - NJW 1992, 446 -, Senatsbeschlüsse in VRS 90, 60 , NZV 1996, 247 und 1997, 129 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98
Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen
Im übrigen sind auch die Tatgerichte nicht gehindert, über die im Bußgeldbescheid enthaltenen Feststellungen hinaus weitere Feststellungen zum Tatvorwurf zu treffen, sofern diese für den Rechtsfolgenausspruch von Bedeutung sind (vgl. OLG Hamm VRS 94, 309).