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   OLG Jena, 10.12.1997 - 1 Ss 293/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10014
OLG Jena, 10.12.1997 - 1 Ss 293/97 (https://dejure.org/1997,10014)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.12.1997 - 1 Ss 293/97 (https://dejure.org/1997,10014)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 1 Ss 293/97 (https://dejure.org/1997,10014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bitte um Befreiung vom persönlichen Erscheinen im Termin auf Grund beruflicher Inanspruchnahme; Ermöglichung der Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begründung von Urteilen zur Verwerfung von Einsprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 94, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

    Dabei ist zu beachten, dass die Pflicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Gericht zu erscheinen oder bis zum Abschluss der Verhandlung bei Gericht zu verweilen, der Regelung beruflicher und privater Angelegenheiten grundsätzlich vorgeht (Senat VRS 94, 350, 351 f; KK-Senge, a. a. O., Rn. 32; Göhler, a. a. O., Rn. 29); nur unaufschiebbare Geschäfte oder berufliche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sowie private Interessen, deren Zurückstellung für den Betroffenen mit gravierenden, insbesondere wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre, können dazu führen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Befolgung der Ladung zurückzutreten hat (Senat VRS 94, 350, 351 f; KK-Senge, a. a. O., Rn. 32).
  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Da das Urteil die vorgebrachten Entschuldigungsgründe nicht mitteilt und erörtert, ist es rechtsfehlerhaft (vgl. BayObLG aaO; OLG Köln VRS 93, 186 ; OLG Thüringen VRS 94, 350 ; Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 35 m.w.N.).
  • AG Schmallenberg, 15.02.2022 - 6 OWi 3/21
    Nur unaufschiebbare Geschäfte oder berufliche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sowie private Interessen, deren Zurückstellung für den Betroffenen mit gravierenden, insbesondere wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre, können deshalb dazu führen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Befolgung der Ladung zurückzutreten hat (OLG Brandenburg NStZ 2014, 672; OLG Karlsruhe Justiz 1982, 237; OLG Düsseldorf NZV 1993, 44 = VRS 86, 142; NZV 1997, 451; OLG Jena VRS 94, 350; BayObLG DAR 2001, 132: Vorrang der Teilnahme eines Orchestermusikers an Proben und Konzert; OLG Hamm VRS 105, 143 = NZV 2003, 348; OLG Bamberg wistra 2007, 79: Termine des Betroffenen als Insolvenzverwalter).
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