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   OLG Hamm, 20.11.1997 - 4 Ss OWi 1135/97   

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OLG Hamm, 20.11.1997 - 4 Ss OWi 1135/97 (https://dejure.org/1997,9263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1997 - 4 Ss OWi 1135/97 (https://dejure.org/1997,9263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1997 - 4 Ss OWi 1135/97 (https://dejure.org/1997,9263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 169
  • VRS 94, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auch im übrigen werden die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Überzeugungsbildung bei einem qualifizierten "Rotlichtverstoß" aufgrund Schätzung durch Polizeibeamte aufgestellt hat (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: BayObLG NStZ-RR 2002, 345 f.; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 f.; DAR 2003, 234; OLG Hamm NZV 1998, 169; KG NZV 2002, 50; NZV 2001, 441; OLG Köln VRS 106, 214 ff.) nicht erfüllt.

    (2) Die vorgenannten Fehler setzen sich bei den Feststellungen zur "qualifizierten" Geschwindigkeitsüberschreitung fort: Das Amtsgericht kommt (lediglich) aufgrund "Rückrechnung" zu einer (qualifizierten) Geschwindigkeitsüberschreitung; das Ergebnis dieser "Rückrechnung" gewinnt es aufgrund der - wie aufgezeigt: nicht ausreichenden - Annahme "korrekter" Schätzung durch die Zeugen (zur Darlegung im Urteil bei mittels Schätzung festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung vgl. etwa BayObLG DAR 2001, 37; OLG Hamm NZV 1998, 169; weitere Nachweise bei Hentschel aaO § 3 StVO Rdn. 63).

  • KG, 22.02.2021 - 161 Ss 26/21

    Anforderungen an Urteil bei Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens

    Bei versierten polizeilichen Zeugen, die zudem, wie hier ausdrücklich festgestellt, zur Verkehrsüberwachung eingesetzt sind (UA S. 2), können in Bezug auf Geschwindigkeiten auch valide Schätzungen zu erwarten (vgl. allg. BayObLG NZV 2001, 139; OLG Hamm NZV 1998, 169) und vom Tatgericht in freier richterlicher Beweiswürdigung gegebenenfalls ohne Abschlag zu übernehmen sein.
  • KG, 07.04.2017 - 3 Ws (B) 87/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Feststellungen für die Teilnahme

    Ihnen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen (vgl. BayObLG NZV 2001, 139; OLG Hamm NZV 1998, 169).
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 3 Ss OWi 503/98

    Einlassung Geschwindigkeit über 50 km/h, Haltelinie, Phasenplan, qualifizierter

    Maßgeblich für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist nämlich nach der einhelligen Rechtsprechung der Senate des Oberlandesgerichts Hamm allein das Passieren der Haltelinie der Lichtzeichenanlage, so dass es auf die weiteren Ausführungen des Amtsgerichts zu der Entfernung der Betroffenen von dem Mast der Lichtzeichenanlage bei Eintritt der Rotlichtphase unter keinem Gesichtspunkt ankommt (OLG Hamm, 4. Senat, NZV 1998, 169; Senat, Beschluss vom 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96 OLG Hamm m.w.N.; vgl. auch BayObLG, NZV 1994, 200; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36; OLG Köln, VRS 89, 471).
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