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   OLG Düsseldorf, 13.10.1998 - 5 Ss (OWi) 300/98 - (OWi) 120/98 I   

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https://dejure.org/1998,10534
OLG Düsseldorf, 13.10.1998 - 5 Ss (OWi) 300/98 - (OWi) 120/98 I (https://dejure.org/1998,10534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.1998 - 5 Ss (OWi) 300/98 - (OWi) 120/98 I (https://dejure.org/1998,10534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 300/98 - (OWi) 120/98 I (https://dejure.org/1998,10534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 28 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 96, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.1998 - 5 Ss OWi 300/98
    Bei Entschuldigungsgründen, die bei Gericht eingegangen sind, kommt es nicht darauf an, ob sie zu den Akten gelangt sind (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275,; Göhler NStZ 1982, 14).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1959 - 2 Ws 328/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.1998 - 5 Ss OWi 300/98
    Die Eigenschaft als erkennender Richter endet mit der Urteilsfällung (OLG Celle NJW 1960, 210; KK-Pfeiffer, StPO , 3. Aufl., 28 Rn 3).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

    Da erfahrungsgemäß nicht selten noch am Terminstag bei Gericht schriftliche oder telefonische Mitteilungen über eine Verhinderung des Betroffenen eingehen, gebietet es die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht, dass der Richter sich vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht vorliegt (BayObLG VRS 83, 56; OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 96, 130; KK/Senge a.a.O.; Göhler a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Da erfahrungsgemäß nicht selten noch am Terminstag bei Gericht entsprechende schriftliche oder telefonische Mitteilungen des Betroffenen eingehen, gebietet es die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht, dass der Richter sich vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht vorliegt (BayObLG VRS 83, 56; OLG Köln NZV 2003, 439; OLG Düsseldorf VRS 96, 130; KK/Senge a.a.O.; Göhler a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Die Eigenschaft als erkennender Richter endet daher nach ganz überwiegender fachrechtlicher Auffassung jedenfalls in dem Zeitpunkt, in dem der Richter die Sachentscheidung in der Hauptsache getroffen hat (Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 28 Rn. 6; Scheuten in: KK StPO, 7. Aufl., § 28 Rn. 7; Cirener in: Graf, StPO, § 28 Rn. 9; Conen/Tsambikakis, MüKo StPO, § 28 Rn. 22; Siolek in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 28 Rn. 15 jeweils m.w.N.; aus der Rechtsprechung etwa OLG Hamm, Beschluss vom 27. März 2003 - 2 Ss OWi 97/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 300/98/(OWi) 120/98 I - juris).
  • KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11

    Rechtzeitiger Eingang eines per Fax übersandten Antrags auf Entbindung von der

    Zum anderen muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt, da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Hauptverhandlungstermin telefonisch oder per Telefax Mitteilungen erreichen, die das Nichterscheinen des Betroffenen vor Gericht betreffen, sei es, dass mit ihnen Anträge auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen gestellt, sei es, dass Hinderungsgründe für das Nichterscheinen vorgetragen werden (vgl. Senat, VRS 116, 454 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 96, 130 (131); OLG Köln, NStZ-RR 2003, 54 ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2009, 149 ).
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