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   OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98   

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https://dejure.org/1998,7630
OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98 (https://dejure.org/1998,7630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.1998 - 2 Ss 569/98 (https://dejure.org/1998,7630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 2 Ss 569/98 (https://dejure.org/1998,7630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, knapp 2 %o Blutalkoholkonzentration BAK, Rückrechnung, Berufungsbeschränkung, Ausreichende tatsächliche Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 510
  • VRS 96, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die auf die erhobene Sachrüge hin von Amts wegen vorzunehmende Überprüfung, ob die Kammer mit Recht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen ist, ergibt, dass die Feststellungen im Urteil 1. Instanz so vollständig, klar und widerspruchsfrei sind, dass sie eine ausreichende Grundlage für die Nachprüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. BGHSt 27, 70, 72).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2, 00 %o ist aber in den Urteilsgründen die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stets zu erörtern (vgl. BGH, NStZ 1997, 383; BGHSt 37, 231 ff.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 20 Rdnr. 9 b m.w.N.).
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    In diesem Zusammenhang vermag sich der Senat nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. NZV 1997, 244) anzuschließen, wonach bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt das tatrichterliche Urteil Feststellungen zu den Umständen der Alkoholaufnahme und zu den Gegebenheiten der Fahrt selbst enthalten muß und im Falle ihres Fehlens eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch in der Regel unwirksam sein soll.
  • OLG Hamm, 24.04.1980 - 2 Ss 492/80
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die Notwendigkeit dieser Prüfung kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Ausnahmeumstände entfallen (vgl. OLG Hamm, VRS 59, 415).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration hat auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, NJW 1997, 2460) nach wie vor insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholisierten Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemeingültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (vgl. BGH, NStZ 1997, 592).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2, 00 %o ist aber in den Urteilsgründen die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stets zu erörtern (vgl. BGH, NStZ 1997, 383; BGHSt 37, 231 ff.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 20 Rdnr. 9 b m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Die Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration hat auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, NJW 1997, 2460) nach wie vor insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholisierten Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemeingültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (vgl. BGH, NStZ 1997, 592).
  • BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88

    Erfordernis der Überprüfbarkeit der Annahme voller strafrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98
    Will das Gericht - auch schon bei einer an der Grenze zu dem Wert von 2, 00 %o liegenden Blutalkoholkonzentration - die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten annehmen, bedarf es eingehender Würdigung des Gesamtverhaltens des Angeklagten (vgl. BGH, StV 1989, 14).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch,

    Die Strafkammer hat zwar die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB, die bei einer Blutalkoholkonzentration von Werten ab 2 "? stets zu erörtern ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383; OLG Hamm NZV 1998, 510; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rdnr. 9 a), geprüft, hat ihr Vorliegen jedoch mit unzureichender Begründung abgelehnt.
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