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   OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98   

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https://dejure.org/1998,3709
OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98 (https://dejure.org/1998,3709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98 (https://dejure.org/1998,3709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 (https://dejure.org/1998,3709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sprungrevision wegen unzureichender Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe; Entwendung einer Jacke aus Supermarkt durch Anziehen unter eigener Kleidung; Anforderungen an die Begründung eines Urteils zur Strafzumessung ; Gesetzgeberische Grundentscheidung im Hinblick auf ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 96, 191
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 16.06.1992 - 1 Ss 142/92

    Einschlägige Vorverurteilungen ; Wiederholungstäter; Geldstrafe ; Zeitlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98
    Die zum Begründungsumfang betreffend das Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 StGB bei vorbestraften Angeklagten ergangenen und vom Senat nicht außer Acht gelassenen Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3. Februar 1994 (StV 1995, 27) und des OLG Schleswig vom 16. Juni 1992 (StV 1993, 29) sind Einzelfallentscheidungen zu konkreten Sachverhalten, die mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vollständig gleichzusetzen sind.
  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98
    Die zum Begründungsumfang betreffend das Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 StGB bei vorbestraften Angeklagten ergangenen und vom Senat nicht außer Acht gelassenen Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3. Februar 1994 (StV 1995, 27) und des OLG Schleswig vom 16. Juni 1992 (StV 1993, 29) sind Einzelfallentscheidungen zu konkreten Sachverhalten, die mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vollständig gleichzusetzen sind.
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Betäubungsmittelabhängigkeit; kurzfristige

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt;

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02

    unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.11.2003 - 2 Ss 537/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Erwachsenenrecht; Jugendrecht; Wiederholungstäter;

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28.10.1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; Senat in VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03

    Verstoß gegen AuslG; Duldung; ausländerrechtliche Duldung; Erteilung eines

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - Ss 289/02

    Einschlägige Vorstrafen als "wiederholte" Tat i.S.d. § 85 Nr. 2

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 96, 191).
  • OLG Hamm, 05.04.2006 - 2 Ss 134/06

    Strafzumessung; Lücken; Vorstrafen; Aufzählung; Anforderungen

    Auch daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutender Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder gewertet (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 in 2 Ss 52/06; Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGH NStZ 1996, 539).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 4 Ss 447/04

    Urteil, Abänderung im Rechtsfolgenausspruch, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe,

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl BGH NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 96, 191; OLG Hamm VRS 97, 410).
  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Urteilsgründe; Anforderungen

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 566/99 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 2 Ss 171/96 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 Ss 1425/97 - BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370).
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