Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.1998 - 1 Ws 545 - 547/98, 1 Ws 545/98, 1 Ws 546/98, 1 Ws 547/98   

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https://dejure.org/1998,13600
OLG Düsseldorf, 05.11.1998 - 1 Ws 545 - 547/98, 1 Ws 545/98, 1 Ws 546/98, 1 Ws 547/98 (https://dejure.org/1998,13600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1998 - 1 Ws 545 - 547/98, 1 Ws 545/98, 1 Ws 546/98, 1 Ws 547/98 (https://dejure.org/1998,13600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1998 - 1 Ws 545 - 547/98, 1 Ws 545/98, 1 Ws 546/98, 1 Ws 547/98 (https://dejure.org/1998,13600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 96, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1970 - 2 Ws (OWi) 519/69

    Anfechtung; Fahrverbot; Beschwerdegericht; Entscheidungsdarlegungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.1998 - 1 Ws 545/98
    Fehlt es in einem solchen Fall an der Unterschrift des zuständigen Richters, so muß sich jedoch zumindest aus den Umständen zweifelsfrei ergeben, daß die in den Akten zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts niedergelegte Entscheidung auf seiner Willensbildung beruht (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., m.w.N.; ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - in NJW 1970, 1937; OLG Koblenz in OLGSt StPO § 33 Nr. 1; vgl. auch Senatsbeschluß vom 5. August 1983 in …
  • OLG Nürnberg, 21.09.2018 - 1 Ws 359/18

    Nutzung von privaten Computern durch Anstaltsinsassen

    Das gilt auch für Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer (vgl. OLG Hamm, JMBl NW 1978, 70 - juris Rn. 5-), selbst wenn - wie hier nach der gesetzlichen Vorschrift des § 78 b Abs. 1 Nr. 2 GVG - nur ein Richter zur Entscheidung berufen ist (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 96, 204).
  • OLG Nürnberg, 28.05.2018 - 2 Ws 304/18

    Unterschrift, Anforderungen, Beschlüsse

    Das gilt auch für Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer (vgl. OLG Hamm JMBl NW 1978, 70 juris Rn. 5), selbst wenn - wie hier nach der gesetzlichen Vorschrift des § 78b Abs. 1 Nr. 2 GVG - nur ein Richter zur Entscheidung berufen ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 96, 204).
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