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   BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98   

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https://dejure.org/1998,2543
BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98 (https://dejure.org/1998,2543)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1998 - 4 StR 576/98 (https://dejure.org/1998,2543)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 4 StR 576/98 (https://dejure.org/1998,2543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 40 Abs. 2; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 303; ; StGB § 315 b und c Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b; StGB § 315 c; StGB § 263; StGB § 25
    Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeugs begründet keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b Abs. 1, § 315 c Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 120
  • NZV 1999, 172
  • StV 1999, 317
  • VersR 1999, 463
  • VRS 96, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 54/97

    Verjährung des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Der Senat schließt mit dem Generalbundesanwalt aus, daß der Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung zu einer niedrigeren als der im Fall II 1 verhängten Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten geführt hätte, zumal verjährte Tatvorwürfe - wenngleich mit geringerem Gewicht - strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24; BGH, Beschluß vom 5. März 1997 - 2 StR 54/97).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Der Senat schließt mit dem Generalbundesanwalt aus, daß der Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung zu einer niedrigeren als der im Fall II 1 verhängten Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten geführt hätte, zumal verjährte Tatvorwürfe - wenngleich mit geringerem Gewicht - strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24; BGH, Beschluß vom 5. März 1997 - 2 StR 54/97).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Entgegen der Auffassung der Revision ist für eine Tatbeteiligung als Mittäter lediglich ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, erforderlich (vgl. BGHSt 11, 268, 271 f.; 16, 12, 14; 37, 289, 292; 40, 299, 301).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Der Senat schließt mit dem Generalbundesanwalt aus, daß der Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung zu einer niedrigeren als der im Fall II 1 verhängten Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten geführt hätte, zumal verjährte Tatvorwürfe - wenngleich mit geringerem Gewicht - strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24; BGH, Beschluß vom 5. März 1997 - 2 StR 54/97).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Entgegen der Auffassung der Revision ist für eine Tatbeteiligung als Mittäter lediglich ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, erforderlich (vgl. BGHSt 11, 268, 271 f.; 16, 12, 14; 37, 289, 292; 40, 299, 301).
  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 554/57
    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Die vom Senat für § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeuges - des notwendigen Tatmittels - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150; 27, 40, 43; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.N.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (BGH NStZ 1992, 233, 234; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Der Senat schließt mit dem Generalbundesanwalt aus, daß der Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung zu einer niedrigeren als der im Fall II 1 verhängten Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten geführt hätte, zumal verjährte Tatvorwürfe - wenngleich mit geringerem Gewicht - strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24; BGH, Beschluß vom 5. März 1997 - 2 StR 54/97).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Die vom Senat für § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeuges - des notwendigen Tatmittels - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150; 27, 40, 43; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.N.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (BGH NStZ 1992, 233, 234; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Die vom Senat für § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeuges - des notwendigen Tatmittels - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150; 27, 40, 43; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.N.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (BGH NStZ 1992, 233, 234; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
    Entgegen der Auffassung der Revision ist für eine Tatbeteiligung als Mittäter lediglich ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, erforderlich (vgl. BGHSt 11, 268, 271 f.; 16, 12, 14; 37, 289, 292; 40, 299, 301).
  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 362/88

    Mittäterschaft an einem Versicherungsbetrug - Annahme der Mittäterschaft eines

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 682/88

    Nettotagessatz - Abweichung - Beschränkung der Revision - Bemessung der Höhe des

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Die Vorschriften bezwecken den Schutz des Allgemeininteresses an der Sicherheit des Straßenverkehrs, der in ihnen verwirklichte Schutz auch des Einzelnen ist nur eine Nebenwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 4 StR 576/98, NStZ-RR 1999, 120).
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