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   OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 1 Ws 332/98   

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https://dejure.org/1998,8845
OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 1 Ws 332/98 (https://dejure.org/1998,8845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 Ws 332/98 (https://dejure.org/1998,8845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 Ws 332/98 (https://dejure.org/1998,8845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 307
  • VRS 96, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    In Fällen, in denen ein sachlich unzuständiges höheres Gericht (z. B. das Landgericht) anstelle des sachlich zuständigen niedrigeren Gerichts (z. B. das Amtsgericht) entschieden hat, ist es anerkannt, dass das Beschwerdegericht - in Abweichung von § 309 Abs. 2 StPO - die Sache an das zuständige Untergericht verweist (BeckOK StPO/Cirener, 39. Ed., § 309 Rn. 14; MüKoStPO/Neuheuser, § 309 Rn. 32; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 Ws 332/98, juris Rn. 13 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 Ws 21/13, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 Ws 2/04, NStZ-RR 2004, 112, 113).
  • OLG Rostock, 27.05.2005 - I Ws 173/05

    Ingangsetzen der Beschwerdefrist durch formlose Bekanntmachung des Beschlusses;

    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Düsseldorf VRS 96, 38 ff. und MDR 1993, 375; Hans. OLG Hamburg NJW 1964, 1913; OLG Koblenz VRS 67, 120 f.; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; OLG Schleswig bei Lorenzen/Görl SchlHA 1989, 97, 107 f.; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 309 Rdn. 7; Frisch in SK-StPO 18. Lfg.
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

    An der Entscheidungsbefugnis des Erstgerichts fehlt es u.a. dann, wenn - wie hier - statt des sachlich zuständigen Amtsgerichts das Landgericht im ersten Rechtszug entschieden hat (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rn 6; OLG Düsseldorf VRS 96, 38; OLG Koblenz VRS 67, 120).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahme von dieser Regel eine Sachentscheidung dann nicht erfolgen kann, wenn anstelle des zur Entscheidung berufenen Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 307; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; Meyer-Goßner, aaO., § 309 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 3 Ws 382/04

    Verlegung der Ladung zur Verbüßung eines Dauerarrestes; Vollstreckung eines

    Die Entscheidung des Landgerichts war daher aufzuheben; die Sache war gemäß § 309 Abs. 2 StPO an das Amtsgericht Essen zurückzuweisen ( OLG Düsseldorf VRS 96, 38; OLG Koblenz VRS 67, 120).
  • OLG Jena, 10.12.2003 - 1 Ws 369/03

    Strafvollstreckung, Straferlasss, Zuständigkeit des Beschwerdegerichts

    Zum anderen steht einer die Gesetzesanalogie rechtfertigenden Vergleichbarkeit des vom Gesetz geregelten Sachverhalts und des vorliegenden Falles entgegen, dass das Landgericht hier eben nicht als erstinstanzliches Gericht in dem dafür vorgesehenen Verfahren - u.a. nach Anhörung der Beteiligten - entschieden hat, sondern als Rechtsmittelgericht (vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 96, 38, 40).
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