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   BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98   

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https://dejure.org/1998,5617
BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98 (https://dejure.org/1998,5617)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98 (https://dejure.org/1998,5617)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 2 ObOWi 325/98 (https://dejure.org/1998,5617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Erfüllung der Umgrenzungs- und Informationsfunktion eines Bußgeldbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 61 (Ls.)
  • NZV 1998, 515
  • VRS 96, 45
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97

    Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98
    Der Sachverhalt ist unter Anführung der Tatsachen, die die einzelnen Tatbestandsmerkmale erfüllen, als geschichtlicher Lebensvorgang so konkret zu schildern, daß nicht unklar bleiben kann, über welchen Sachverhalt das Gericht urteilen und gegen welchen Vorwurf sich der Betroffene verteidigen soll (BayObLGSt 1995, 91/92; 1997, 40/41).

    Dies bedeutet, daß sich aus der Diagrammscheibe für den Zeitraum von 11.45 Uhr bis 14.10 Uhr mindestens drei Taten im verfahrensrechtlichen Sinn ergeben; denn bei (anhand von Diagrammscheiben festgestellten) Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine neue Tat im prozessualen Sinn dann gegeben, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich - nicht verkehrsbedingt - zum Stillstand gekommen ist (BayObLGSt 1997, 40 = NZV 1997, 489 = VRS 93, 369 ; BayObLSt 1997, 17; 1994, 135/137).

  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98
    Das Amtsgericht hat im Ergebnis zu Recht ein Verfahrenshindernis angenommen und das Verfahren eingestellt, weil der Bußgeldbescheid mangels Erfüllung der Voraussetzungen für seine Umgrenzungs- und Informationsfunktion unwirksam ist; die angefochtene Entscheidung hält sich im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sie weicht insbesondere nicht von der Entscheidung des Senats vom 4.9.1995 (BayObLGSt 1995, 150 = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 = VRS 90, 293 ) ab.

    Dies ist fehlerhaft und steht in Widerspruch zur einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, nach der bei sogenannten fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitsverstößen - wie hier - die Mitteilung des Tatorts für die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids gerade nicht erforderlich ist (BayObLGSt 1995, 150).

  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98
    Der Sachverhalt ist unter Anführung der Tatsachen, die die einzelnen Tatbestandsmerkmale erfüllen, als geschichtlicher Lebensvorgang so konkret zu schildern, daß nicht unklar bleiben kann, über welchen Sachverhalt das Gericht urteilen und gegen welchen Vorwurf sich der Betroffene verteidigen soll (BayObLGSt 1995, 91/92; 1997, 40/41).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98
    Dies hat das Rechtsbeschwerdegericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen und zu entscheiden (BayObLGSt 1997, 17/18).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98
    Er hat im Falle der Einspruchseinlegung wie die Anklageschrift und der Strafbefehl, denen er nachgebildet ist, die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen (vgl. BGHSt 23, 336/338 ff.).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Zur Unwirksamkeit führen demgemäß nur Unzulänglichkeiten, die sich darauf nachteilig auswirken (BGH a.a.O.; Rieß a.a.O. § 207 Rz. 56 m. w. Nachw.), wenn also die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, nicht erfüllt wird (BGHSt 23, 336, 338 ff. = NJW 1970, 2222; BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45; VRS 88, 58; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; VRS 92, 36).

    Der Sachverhalt ist als geschichtlicher Vorgang so konkret zu schildern, daß nicht unklar bleiben kann, über welchen Sachverhalt das Gericht urteilen und gegen welchen Vorwurf sich der Betroffene verteidigen soll (BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45 m. w. Nachw.).

    Dabei kann die erforderliche Konkretisierung auch mit Hilfe des Akteninhalts gewonnen werden (BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45 m. w. Nachw.; VRS 88, 58, 60 m. w. Nachw.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; Göhler a.a.O. § 66 Rdnr. 39a).

    Problematisch hätte dies nur sein können, wenn es (wie im Fall des BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45, 46) während der - nach Zeit, Strecke und benutztem Fahrzeug - konkret bezeichneten Fahrt zu mehreren Taten im prozessualen Sinne - etwa durch zwischenzeitlichen, nicht verkehrsbedingten Stillstand des Fahrzeugs (vgl. BayObLG a.a.O. m. w. Nachw.) - hätte gekommen sein können.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Der Senat teilt die Auffassung anderer Obergerichte, dass zur Klärung der Abgrenzungsfunktion des Bußgeldbescheides über dessen Inhalt hinaus der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm VRS 49, 128, 130; NStZ 1987, 515; BayObLG NZV 1998, 515; in diesem Sinne auch: Göhler-Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 66 Rdn. 39a).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 2 Ss 616/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lenkzeitenüberschreitungen im Rahmen eines

    Die Rechtsprechung hat in einigen Fällen zumindest erwogen, den Akteninhalt zur "erforderlichen Konkretisierung" heranzuziehen (insbesondere BayObLG, Beschluss vom 14. Juli 1998, 2 ObOWi 325/98, DAR 1998, 479).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22

    Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Inhaltliche Anforderungen

    Gemessen hieran ist der Bußgeldbescheid ausreichend, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Tatidentität bestehen kann, also feststeht, welchen Sachverhalt er erfasst und ahnden soll (BayObLG VRS 1978, 36; NZV 1998, 515; OLG Köln DAR 2018, 338).
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