Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 1362/98   

Volltextveröffentlichungen

  • Burhoff online

    Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Begründung, Möglichkeit, Augenblicksversagen, berufliche Gründe

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1999, 480
  • VRS 96, 466



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99  

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Erörterungen zur Frage des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße waren hier - auch unter Berücksichtigung der vorsätzlichen Begehungsweise - auch nicht entbehrlich (vgl. dazu Senat in NZV 1995, 83 [Ls.], in ZAP EN-Nr. 17/97 = DAR 1997, 117 = VRS 93, 217 und zuletzt u. a. im Beschluß vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1078/99).Da sich schließlich auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen läßt, daß sich das Amtsgericht der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße bewußt gewesen ist - was ggf. ausgereicht hätte (vgl. u. a. Senats in MDR 1999, 480 = VRS 96, 466) -, sind die Ausführungen des Amtsgerichts zum Rechtsfolgenausspruch unvollständig.
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1078/99  

    Urteilsgründe bei Verhängung eines Fahrverbots)

    Zutreffend weist jedoch die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 22. Dezember 1998 in 2 Ss OWi 1362/98 (= VRS 96, 466) darauf hin, dass auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht entnommen werden kann, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit, unter Erhöhung der Geldbuße auch von der Verhängung eines Fahrverbots absehen zu können, bewusst war.
  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01  

    Fahrverbot - Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Fahrverbot wegen eines

    Es ist zwar zutreffend, dass die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung bei der Verhängung eines Fahrverbots diese Anforderungen an die Begründung der tatrichterlichen Entscheidung gestellt werden (BGH, a.a.O., Senat , a.a.O.; siehe auch noch Senat u.a. in MDR 1999, 480 = VRS 96, 466 und aus neuerer Zeit Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269 = NZV 2000, 264 sowie in VA 2000, 66; wegen weiterer Nachweise aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rn. 19).
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