Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98 B - 217 B   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VRS 96, 62



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Dresden, 06.06.2005 - Ss OWi 712/04  

    Augenblicksversagen - Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und

    Mangels eines Verstoßes ist die indizierte grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung deshalb nicht in subjektiver Hinsicht entfallen (vgl. OLG Oldenburg VRS 91, 478; OLG Köln VRS 96, 62; BayObLG NZV 1995, 496; NZV 2002, 576; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374; DAR 2000, 580).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2011 - 4 Ss 261/11  

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung kurz vor einem

    Unabhängig hiervon entspricht es herrschender Ansicht, dass in den in Frage stehenden Fällen über Art. 3 GG ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften bei der Bemessung der Rechtsfolge zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen ist (OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Februar 2011 - 2 Ss 8/11 - und vom 16. Mai 2011 - 4 Ss 297/11; BayObLG VRS 90, 209; 103, 385; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Köln VRS 96, 62; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b; teilweise abweichend OLG Oldenburg VRS 91, 478).
  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11  

    Geschwindigkeitsmessung, Verkehrszeichen

    Da diese Richtlinie als reine Verwaltungsvorschrift grundsätzlich keine Außenwirkung entfaltet, unterliegen Messergebnisse, die unter Verstoß gegen die Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, keinem Verwertungsverbot (vgl. Senat aaO; hiesiger 2. Bußgeldsenat aaO; BayObLGSt 1995, 148; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1996, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Stuttgart DAR 2011, 220).
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  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99  

    Radarmessung kurz vor Ortsschild

    Zwar kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Augenblicksversagen (vgl. BGHSt 43, 241 = NZV 1997, 525) die grobe Pflichtwidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht entfallen, wenn die Geschwindigkeitsmessung unter Missachtung der Mindestabstände zum Ortseingangsschild, wie sie in den Richtlinien der Länder zur Durchführung solcher Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vorgesehen sind, durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374, 375; OLG Köln VRS 96, 62, 63; BayObLG VRS 95, 130; NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Dresden, 27.08.2009 - Ss OWi 410/09  

    Anforderungen an eine Abstandsmessung

    Wird nämlich ein Geschwindigkeitsmessgerät entgegen den Richtlinien unmittelbar nach der Ortstafel eingesetzt, so ist dies in der Regel ein besonderer Tatumstand, der die Annahme eines Ausnahmefalls rechtfertigen kann, auch wenn die Messung selbst in ihrem Ergebnis korrekt war (BayObLGSt 1995, 148; OLG Köln VRS 96, 62 ).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99  

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung

    Zwar kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Augenblicksversagen (vgl. BGHSt 43, 241 NZV 1997, 525) die grobe Pflichtwidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht entfallen, wenn die Geschwindigkeitsmessung unter Missachtung der Mindestabstände zum Ortseingangsschild, wie sie in den Richtlinien der Länder zur Durchführung solcher Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vorgesehen sind, durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374, 375; OLG Köln VRS 96, 62, 63; BayObLG VRS 95, 130; NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
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