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   OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98   

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https://dejure.org/1998,1651
OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verzögert Beschaffung Ersatzteil ausländisch Fahrzeug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 249
    Verzögert Beschaffung Ersatzteil ausländisch Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsvorteile eines beschädigten Kraftfahrzeugs; Erstrecken des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens insbesondere auch auf die Dauer der Ersatzteilbeschaffung; Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Entschädigung auch bei längerer Verzögerung der Ersatzteilbeschaffung für ausländisches Fahrzeug (75 Tage)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Verkehrsunfallgeschädigter kann auch für eine länger dauernde Zeit der Ersatzteilbeschaffung für ein ausländisches Fahrzeug Nutzungsausfallentschädigung verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 157
  • VersR 2000, 336
  • VRS 96, 325
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    Der vom Schädiger gemäß § 249 BGB zu ersetzende Schaden erfaßt auch die entgangenen Gebrauchsvorteile des beschädigten Kraftfahrzeugs (BGHZ 98, 212; BGH NJW 1982, 1519; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 129; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 10).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    An einer fühlbaren Beeinträchtigung, die für die schadensersatzrechtliche Berücksichtigung entgangener Gebrauchsvorteile erforderlich ist, fehlt es zwar dann, wenn die Verwendung des Zweitwagens möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1976, 286).
  • OLG München, 23.06.1992 - 18 U 4215/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Zusicherung von Unfallfreiheit im

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    Der vom Schädiger gemäß § 249 BGB zu ersetzende Schaden erfaßt auch die entgangenen Gebrauchsvorteile des beschädigten Kraftfahrzeugs (BGHZ 98, 212; BGH NJW 1982, 1519; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 129; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 10).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, juris Rn. 13; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat, Urteil vom 19.05.2011, aaO.).

    Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist (Greger, aaO.; OLG Köln VersR 2000, 336).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
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