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   OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99   

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https://dejure.org/1999,5115
OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99 (https://dejure.org/1999,5115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.1999 - 1 Ws 16/99 (https://dejure.org/1999,5115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 1 Ws 16/99 (https://dejure.org/1999,5115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2912
  • NStZ 2000, 199 (Ls.)
  • VRS 97, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
    Tatbestandsmäßige Gewalt scheidet jedoch aus, wenn das Verhalten des Täters sich in der körperlichen Anwesenheit an einer Stelle erschöpft, die ein einzelner anderer einnehmen oder passieren möchte, die Zwangswirkung auf den Genötigten also nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, 1, 17 f = NJW 1995, 1141, 1142 f; BGHSt 41, 231, 240 f = NJW 1996, 203, 205).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
    Tatbestandsmäßige Gewalt scheidet jedoch aus, wenn das Verhalten des Täters sich in der körperlichen Anwesenheit an einer Stelle erschöpft, die ein einzelner anderer einnehmen oder passieren möchte, die Zwangswirkung auf den Genötigten also nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, 1, 17 f = NJW 1995, 1141, 1142 f; BGHSt 41, 231, 240 f = NJW 1996, 203, 205).
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92

    Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
    Eine solche liegt nur vor, wenn die Fortbewegungsfreiheit des Betroffenen vollständig aufgehoben war, er also zum Gefangenen oder absolut Unfreien gemacht worden ist (BGH-NJW 1993, 1807 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2010 - 2 Ss 274/10

    Nötigung: Veranlassung eines Kraftfahrers zu kurzfristigem Anhalten durch

    Die Annahme einer tatbestandsmäßigen Gewalt scheidet aus, wenn die Handlung lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Betroffenen nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, S. 1 ff.; BGH ST 41, S. 231 ff.; OLG Düsseldorf, NJW 1999, S. 2912).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Das nur kurzfristige Versperren des Durchgangs eines Weges stellt keine Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB dar (Anschluss an OLG Düsseldorf VRS 97, 127).

    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
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