Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.1999 - 4 Ss 284/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20879
OLG Hamm, 27.04.1999 - 4 Ss 284/99 (https://dejure.org/1999,20879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1999 - 4 Ss 284/99 (https://dejure.org/1999,20879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1999 - 4 Ss 284/99 (https://dejure.org/1999,20879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,20879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 97, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Diese Wahl ist nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bindend (vgl. OLG Hamm StraFo 1999, 382; Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 335 Rdn. 13 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung

    Bringt der Angeklagte gegen ein wahlweise mit der Berufung oder der Sprungrevision (§ 335 Abs. 1 StPO) anfechtbares amtsgerichtliches Urteil innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO die Revisionsanträge oder deren Begründung überhaupt nicht oder nicht in der der nach § 345 Abs. 2 StPO genügenden Form an, ist das Rechtsmittel auch dann als Berufung zu behandeln, wenn es von dem Angeklagten ausdrücklich als Revision bezeichnet worden ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 12.12.1951 - 3 StR 691/51 = BGHSt 2, 63, 70 und OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.1999 - 4 Ss 284/99 = VRS 97, 181 = StraFo 1999, 382).

    Dies hat insbesondere zu gelten, wenn eine als Revision und Revisionsbegründung bezeichnete und als Präzisierung der zunächst unbestimmten Anfechtung gedachte Rechtsmittelschrift den Anforderungen an die Revisionsbegründung nicht gerecht wird, aber zugleich eindeutig einen Anfechtungswillen erkennen lässt (SK-Frisch StPO 5. Aufl. vor § 296 Rn. 245 unter Hinweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.1999 - 4 Ss 284/99 = VRS 97, 181 = StraFo 1999, 382).

  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 2 OLG 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung; Urteil; Amtsgericht; Auslegung;

    Dies hat insbesondere zu gelten, wenn eine als Revision und Revisionsbegründung bezeichnete und als Präzisierung der zunächst unbestimmten Anfechtung gedachte Rechtsmittelschrift den Anforderungen an die Revisionsbegründung nicht gerecht wird, aber zugleich eindeutig einen Anfechtungswillen erkennen lässt (SK-Frisch StPO 5. Aufl. vor § 296 Rn. 245 unter Hinweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.1999 - 4 Ss 284/99 = VRS 97, 181 = StraFo 1999, 382).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht