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   OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99   

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OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99 (https://dejure.org/1999,6853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1999 - 2 Ss 553/99 (https://dejure.org/1999,6853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 2 Ss 553/99 (https://dejure.org/1999,6853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 23 Ns 28 Ds 56 Js 1446/98
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1264
  • VRS 97, 351
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99
    Die Höhe der Tatzeitblutalkoholkonzentration hat auch bei Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit nach wie vor insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht alleingültiges aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (vgl. BGH StV 1998, 257).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99
    Die auf die Sachrüge von Amts wegen vorzunehmende Überprüfung, ob die Strafkammer zu Recht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen ist (vgl. BGHSt 27, 70 [72]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 318 Rdnr. 16), ergibt, daß die recht knappen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils zur Tat eine - noch - hinreichende Grundlage für die Nachprüfung für die Rechtsfolgenentscheidung bieten.
  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, knapp 2 %o Blutalkoholkonzentration BAK,

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99
    Die Strafkammer hat zwar die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB, die bei einer Blutalkoholkonzentration von Werten ab 2 "? stets zu erörtern ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383; OLG Hamm NZV 1998, 510; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rdnr. 9 a), geprüft, hat ihr Vorliegen jedoch mit unzureichender Begründung abgelehnt.
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99
    Auch die in den Urteilsfeststellungen fehlenden Angaben zu den Umständen der Alkoholaufnahme hindern bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 334) - insoweit entgegen der Auffassung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NZV 1997, 244) - eine wirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch nicht.
  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    Die sich bei einer Rückrechnung zugunsten des Angeklagten für den Tatzeitpunkt ergebende hohe Blutalkoholkonzentration von mehr als 2, 2 o/oo machte Erörterungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erforderlich (Senat in ZAP EN-Nr. 361/98 = NZV 1998, 334 = zfs 1998, 313 = MDR 1998, 1027 = VM 1998, 68 (Nr. 85) = VRS 95, 255; DAR 1999, 346 = MDR 1999, 1264 = VRS 97, 351; Beschluss des 4. Strafsenats in BA 2001, 187).
  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05

    verminderte Schuldfähigkeit; Trunkenheitsfahrt; Feststellungen; Strafzumessung

    Das tatrichterliche Urteil muss in einem solchen Fall Feststellungen zum Tatzeitpunkt, zum Trinkende und zur Frage der auch hier in Betracht kommenden Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration enthalten (vgl. OLG Hamm, VRS 97, 351, OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2000 - 4 Ss 869/00 -).
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