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   OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I   

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https://dejure.org/1999,12449
OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I (https://dejure.org/1999,12449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I (https://dejure.org/1999,12449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I (https://dejure.org/1999,12449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 97, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dabei müssen die diesen Mangel enthaltenden Tatsachen so genau und so vollständig angegeben werden (§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG , § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ), daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dort genügt es aber nicht, den Verstoß darzutun, sondern es müssen konkret die Tatsachen angegeben werden, auf deren Grundlage die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BayObLG in NJW 1992, 1907 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1996 - 2 Ss OWi 323/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dabei müssen die diesen Mangel enthaltenden Tatsachen so genau und so vollständig angegeben werden (§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG , § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ), daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dabei müssen die diesen Mangel enthaltenden Tatsachen so genau und so vollständig angegeben werden (§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG , § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ), daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.11.2009 - 3 Ss OWi 856/09

    Videomessverfahren; Verfahrensrüge

    Die Formvorschrift des § 80 Abs. 3 S. 3 OWiG soll verhindern, dass die Rechtsbeschwerde zugelassen wird, obwohl feststeht, daß sie alsbald danach wegen Nichtbeachtung der für die Beschwerdeanträge und ihre Begründung vorgeschriebenen Form zu verwerfen wäre (OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.02.1999 - 5 SsOWi 20/99 - juris; Göhler-Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rdn. 32; Senge in KK-OWiG 3. Aufl. § 80 Rdn. 50).
  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    Hierher zählt auch die Fallkonstellation der Einführung neuer Beweismittel bei erlaubter Abwesenheit jedenfalls dann, wenn der Betroffene einen Verteidiger hat, der das rechtliche Gehör für ihn wahrnimmt (Senat VRS 98, 150; OLG Düsseldorf DAR 1998, 22 = NZV 1998, 254; s. weiter BayObLG VRS 96, 60 [Ablehnung einer kommissarischen Vernehmung nach Ankündigung, sich nicht zur Sache einlassen zu wollen]; BayObLG NZV 1998, 518 = NStZ-RR 1998, 344 = VRS 95, 265 = DAR 1998, 399 = NStZ 1999, 345 [K] [fehlende Anhörung zur dienstlichen Äußerung im Ablehnungsverfahren]; OLG Düsseldorf VRS 97, 57 = DAR 1999, 275 [Rüge, dem Betroffenen sei ein Gutachten nicht vor der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt worden]).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2005 - 1 Ss OWi 67 B/05

    Entbindungsantrag - Säumnis des Betroffenen

    Da die Rechtsbeschwerde nur dann Erfolg hat, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt ist (vgl. insoweit: BVerfG NJW 1992, 2811 f.), muss der Betroffene deshalb im Rahmen der Verfahrensrüge im einzelnen ausführen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht hätte (vgl. Göhler, OWiG, 13. Auflage, § 79, Rzn. 27 d, 33; OLG Köln NZV 1992, 419; OLG Düsseldorf DAR 1999, 275).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
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