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OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss (OWi) 16/99 - (OWi) 18/99 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.1999 - 5 Ss (OWi) 16/99 - (OWi) 18/99 I (https://dejure.org/1999,6414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 5 Ss (OWi) 16/99 - (OWi) 18/99 I (https://dejure.org/1999,6414)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überführung bei Rotlichtverstoß notwendig
Papierfundstellen
- NZV 1999, 343
- VRS 97, 65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94
Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99
Eine Verurteilung ist nur zulässig, wenn das strafbare bzw. ordnungswidrige Verhalten so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird (…BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1; BGH NJW 1994, 2557 ).Eine Tat, die nach Ort und Zeit nicht bestimmt und auch hinsichtlich der Tatbegehung nur vage beschrieben ist, ist nicht identifizierbar und kann deshalb nicht Grundlage einer Verurteilung sein (BGH NJW 1994, 2557 ).
- BGH, 21.02.1968 - 2 StR 719/67
Bindung des Revisionsrichters an Feststellungen des Tatrichters - Verbindlichkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99
Die Angabe der Tatzeit und des Tatortes ist nur dann verzichtbar, wenn die Tat auch ohne diese hinreichend bestimmt ist (BGHSt 22, 90, 92). - OLG Düsseldorf, 30.06.1998 - 5 Ss OWi 170/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß zur Beurteilung der Frage, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 Bußgeldkatalog vorliegt oder aufgrund der besonderen Verkehrssituation nur ein Verstoß nach Nr. 34 Bußgeldkatalog anzunehmen ist (vgl. Senatsbeschluß v. 30.06.1998 - 5 Ss (OWi) 170/98 - (OWi) 95/98 I -), nähere Feststellungen zur Verkehrssituation erforderlich sind.
- OLG Koblenz, 03.11.2016 - 2 OLG 4 Ss 162/16
Fahrverbot: Wirksamwerden eines Fahrverbots mit Ablauf der Abgabefrist trotz …
Unter dem Aspekt der zur Bestimmung des Umfangs des Strafklageverbrauchs und der Reichweite der Rechtskraft des Urteils erforderlichen Identifizierung der Tat könnte dies noch hingenommen werden, weil die abgeurteilte Tat wegen der präzisen Angabe der Tatzeit unverwechselbar feststeht (s. dazu BGHSt 22, 90, 91; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 67/12 vom 27.06.2012; OLG Düsseldorf NZV 1999, 343).