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   OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99   

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https://dejure.org/1999,12078
OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (https://dejure.org/1999,12078)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.1999 - Ss 452/99 (https://dejure.org/1999,12078)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 1999 - Ss 452/99 (https://dejure.org/1999,12078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 73 Abs. 2 § 74 Abs. 1
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags

Papierfundstellen

  • VRS 98, 150
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 23.10.2013 - 2 SsRs 90/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge der

    Ausnahmen werden für den Fall anerkannt, dass der Betroffene in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger vertreten wird und dieser sich mit der Abwesenheitsverhandlung einverstanden erklärt (OLG Köln VRS 98, 150, 151; Göhler a.a.O.).

    Bei dieser Sachlage hätte es weiterer Darlegungen bedurft, aufgrund welcher Umstände der Betroffene im Widerspruch zu den Angaben seines Verteidigers nunmehr doch weitere Angaben zur Sache machen wollte (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 23 f.; OLG Köln VRS 98, 150, 152 ).

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Ebenso wenig wie ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei entschuldigtem Ausbleiben ergehen darf, darf in Abwesenheit des Betroffenen eine Hauptverhandlung durchgeführt werden, wenn er teilnehmen will und ihm ein Erscheinen unmöglich oder unzumutbar ist und er deshalb Terminsverlegung beantragt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. September 1999 - Ss 452/99 -, juris m.w.N.; BayObLG VRS 50, 224; NStZ 1995, 39; OLG Karlsruhe VRS 59, 450 u. 91, 193; Senge in KK-OWiG 5. Aufl., § 73 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    Hierher zählt auch die Fallkonstellation der Einführung neuer Beweismittel bei erlaubter Abwesenheit jedenfalls dann, wenn der Betroffene einen Verteidiger hat, der das rechtliche Gehör für ihn wahrnimmt (Senat VRS 98, 150; OLG Düsseldorf DAR 1998, 22 = NZV 1998, 254; s. weiter BayObLG VRS 96, 60 [Ablehnung einer kommissarischen Vernehmung nach Ankündigung, sich nicht zur Sache einlassen zu wollen]; BayObLG NZV 1998, 518 = NStZ-RR 1998, 344 = VRS 95, 265 = DAR 1998, 399 = NStZ 1999, 345 [K] [fehlende Anhörung zur dienstlichen Äußerung im Ablehnungsverfahren]; OLG Düsseldorf VRS 97, 57 = DAR 1999, 275 [Rüge, dem Betroffenen sei ein Gutachten nicht vor der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt worden]).
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