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   OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99   

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OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99 (https://dejure.org/1999,5161)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.06.1999 - 5 U 40/99 (https://dejure.org/1999,5161)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 5 U 40/99 (https://dejure.org/1999,5161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verschulden; Halterhaftung; Schutzzweck; Betrieb; Kraftfahrzeug; PKW; Reparatur; Werkunternehmer; Haftung; Haftungsausschluss; Arbeitnehmerhaftung

  • Judicialis

    AKB § 10; ; AKB § 11 Nr. 2; ; AKB § 10 Abs. 2 c; ; StVG § 7; ; StVG... § 7 Abs. 2; ; StVG § 8; ; StVG § 9; ; StVG § 8 2. Alt.; ; StVG § 18; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 12 Abs. 1 Nr. 3; ; PflVersG § 1; ; PflVersG § 3; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; BGB § 166; ; BGB § 278; ; BGB § 831; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 249; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Mitarbeiters einer Reparaturwerkstatt für einen Brandschaden aufgrund eines Defekts eines zur Reparatur gegebenen Pkw; Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Schadenersatz - Brand im Autohaus durch Kundenfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 99, 104
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99
    Ein Anspruch aus der Halterhaftung scheitert jedoch daran, dass in der Geltendmachung dieses Anspruchs aus § 7 StVG eine unzulässige Rechtsausübung liegt (§ 242 BGB): Die Klägerin war als Werkunternehmer gegenüber dem Besteller S verpflichtet, sich so zu verhalten, dass dem Besteller durch den Gebrauch des Fahrzeugs kein Schaden, insbesondere keine Belastung mit Schadensersatzpflichten entstand, die sich aus § 7 StVG ergaben (BGH NJW 1972, 440 unter I.; BGH NJW 1992, 900, 901 unter II. 1. b).

    Nach dieser Vorschrift soll derjenige den Schutz der Haftung aus dem Straßenverkehrsgesetz nicht in Anspruch nehmen können, der sich durch seine Tätigkeit beim Betrieb der von einem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefährdung besonders aussetzt (BGH NJW 1992, 900, 901).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erübrigt sich nämlich der soziale Schutz des Arbeitnehmers dann, wenn der von ihm angerichtete Schaden durch einen Pflichtversicherer gedeckt ist (BGH NJW 1992, 900, 902; NJW 1972, 440 f).

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99
    Es ist erfüllt, wenn das Schadensgeschehen durch die von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr mitgeprägt worden ist (BGH NJW-RR 1995, 215, 216; NJW 1989, 2616, 2618, jeweils m.w.N.).

    Dass das Fahrzeug nicht auf einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßenfläche, sondern auf dem Privatgelände der Klägerin in Gang gesetzt worden war, steht einem "Betrieb" im Sinne des § 7 StVG nicht entgegen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 215, 216).

  • BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70

    Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99
    Ein Anspruch aus der Halterhaftung scheitert jedoch daran, dass in der Geltendmachung dieses Anspruchs aus § 7 StVG eine unzulässige Rechtsausübung liegt (§ 242 BGB): Die Klägerin war als Werkunternehmer gegenüber dem Besteller S verpflichtet, sich so zu verhalten, dass dem Besteller durch den Gebrauch des Fahrzeugs kein Schaden, insbesondere keine Belastung mit Schadensersatzpflichten entstand, die sich aus § 7 StVG ergaben (BGH NJW 1972, 440 unter I.; BGH NJW 1992, 900, 901 unter II. 1. b).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erübrigt sich nämlich der soziale Schutz des Arbeitnehmers dann, wenn der von ihm angerichtete Schaden durch einen Pflichtversicherer gedeckt ist (BGH NJW 1992, 900, 902; NJW 1972, 440 f).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99
    Auch die arbeitsrechtlichen Grundsätze zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung bei Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden (vgl. dazu jetzt BAG NJW 1995, 210), führen nicht zum Wegfall der haftungsrechtlichen Grundlage für den Direktanspruch gegen die Beklagte.
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99
    Es ist erfüllt, wenn das Schadensgeschehen durch die von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr mitgeprägt worden ist (BGH NJW-RR 1995, 215, 216; NJW 1989, 2616, 2618, jeweils m.w.N.).
  • RG, 30.01.1936 - VI 383/35

    1. Wer ist der Halter eines Kraftwagens, den der Eigentümer zur gründlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99
    Denn durch die Übergabe eines Fahrzeugs zur Reparatur geht die Haltereigenschaft nicht verloren, da die Verfügungsgewalt des Halters dadurch nicht auf das Reparaturunternehmen übergeht (vgl. RGZ 150, 134, 136 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 7 Rdn. 14).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand als solcher in irgendeinem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des KFZ steht (z. B. In-Brand-geraten durch Betätigen von Fahrzeugeinrichtungen: OLG Saarbrücken VRS 99, 104 oder Selbstentzündung infolge vorausgegangener Fahrt: OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 220/06

    Kosten der Entsorgung von Transportgut nach einem Verkehrsunfall mit einem Lkw

    a) Der Brand des LKW während der Fahrt auf der Autobahn war Folge eines Betriebsvorgangs (vgl. OLG Saarbrücken, VRS 99, 104, 105 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 28. März 2000 - VI ZR 217/99; vgl. auch OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 382), dessen Auswirkungen eine Sache der Klägerin, nämlich die Bundesautobahn (§ 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 FStrG), beschädigten.
  • OLG Hamm, 18.02.2013 - 6 U 35/12

    Begriff des Betriebs eines Kfz i.S. von § 7 Abs. 1 StVG

    Die Fahrzeugbewegung diente ausschließlich einer konkreten Reparaturmaßnahme und ist nicht etwa einem Vorgang gleichzustellen, bei dem ein Fahrzeug auf dem Gelände eines Autohauses von einem Abstellplatz zu einem anderen überführt wird (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 2000, 322 = VRS 99, 104).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 5 U 267/01

    Regreß des Kfz-Versicherers: Trunkenheitsfahrt des mitversicherten Fahrers

    Das Fahrzeug kann beim Abschleppen wegen ungenügender Sicherung von dem Abschleppfahrzeug abrutschen und dadurch Personen schädigen (dazu KG, r+s 2001, 403), der noch in dem Tank des Fahrzeugs befindliche Kraftstoff kann in Brand geraten (dazu BGH, VersR 1977, 468, sowie die Entscheidung des Senats vom 2.6.1999 in dem Verfahren 5 U 40/99-3-); es handelt sich dabei um Risiken, die von der Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge noch erfasst werden (KG, aaO, und BGH, aaO, sowie die Entscheidung des Senats, aaO).
  • OLG München, 11.11.2003 - 30 U 110/03

    Umfang der Gefährdungshaftung

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  • LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11

    Auslegung des Merkmals beim Betrieb i.S.d. § 7 StVG im Rahmen des

    Bei einem Brand von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bedeutet dies regelmäßig, dass dem Brandereignis ein Betriebsvorgang vorausgehen muss, der den Brand zumindest mit verursacht hat (OLG Saarbrücken VRS 99, 104: Brand durch Betätigung von Fahrzeugeinrichtungen; OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382: Selbstanzündung infolge vorausgegangener Fahrt; OLG München NZV 1996, 199: Brand eines Kfz in privater Tiefgarage).
  • BGH, 28.03.2000 - VI ZR 217/99
    OLG Saarbrücken - Az. 5 U 40/99-3- vom 02.06.1999;.
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