Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 31.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3366
OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04 (https://dejure.org/2004,3366)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.04.2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04 (https://dejure.org/2004,3366)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. April 2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04 (https://dejure.org/2004,3366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Blutprobe wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr; Rechtmäßigkeit einer Geldbuße wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration (BKA) von 0,5 Promille; Ausschließliche Zustellung eines Bußgeldbescheides an einen Verteidiger; Nachweis ...

  • blutalkohol PDF, S. 527

    Zustellung Bußgeldbescheid, Fahrverbot und erforderliche Feststellung bei Regelgeldbuße

  • Judicialis

    StVG § 24 a; ; StVG § ... 24 a Abs. 1; ; StVG § 25 Abs. 1; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 111 a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 265; ; StPO § 265 Abs. 2; ; OWiG § 4; ; OWiG § 17 Abs. 3; ; OWiG § 33 Abs. 1; ; OWiG § 43 Abs. 1; ; OWiG § 51 Abs. 3; ; OWiG § 51 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 77; ; BKatV § 1 Abs. 1; ; BKatV § 2 Abs. 3 a.F.; ; StVO § 15 a Abs. 3; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 15 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht - fehlender Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes bei Verhängung eines Fahrverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ersatzzustellung Bußgeldbescheid - Verjährung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Kein Fahrverbot ohne vorherigen rechtlichen Hinweis

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteil

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 99, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss OWi 262/02

    Keine Einschränkung der Verteidigervollmacht durch anderweitige

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    So sollen etwa wirksame Zustellungen ohne zeitaufwendige Überprüfungen der Zustellungsvollmacht ermöglicht werden (Senatsbeschluss vom 29.04.2003 - 2 Ss [OWi] 262/02 I 145/02 - OLG Stuttgart OLGSt StPO § 145 a Nr. 3; OLG Jena a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O. § 145 a Rdnr. 2).

    Sie ist deshalb vom Willen des Betroffenen unabhängig und kann auch nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie sich nicht auf Zustellungen erstrecke (Senatsbeschluss vom 29.04.2003 a.a.O.; OLG Jena a.a.O.; a.A. wohl OLG Hamm a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    Auch dies muss in den Urteilsgründen Ausdruck finden (Senatsbeschluss vom 17.12.2002 a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2003 - II-111/03-3 Ss 49/03 OWi, zitiert nach JURIS-online; Brandenburgisches OLG OLG-NL 2004, 93; Göhler a.a.O. § 17 Rdnrn. 23, 24, 29 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    Sie haben Rechtssatzqualität und sind für die Gerichte insoweit verbindlich (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2002 - 2 Ss [OWi] 295/02 I 172/02 m.w.N.; BGHSt 38, 125 [132]; Göhler a.a.O. § 17 Rdnr. 31).
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    Die gesetzliche Fiktion der Zustellungsvollmacht des § 51 Abs. 3 OWiG, der der Vorschrift des § 145 a Abs. 1 StPO nachgebildet ist, schließt die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 2 Ss [OWi] 15/03 I 72/03 = NStZ-RR 2003, 336; BGH NStZ 1997, 293; OLG Stuttgart OLGSt StPO § 145 a Nr. 3; BayObLG NJW 04, 1263, Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 145 a Rdnr. 2; Schnarr NStZ 1997, 15 [16]).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss OWi 56/94
    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    Der festgestellte Verfahrensfehler führt daher zur Aufhebung des Urteils nicht nur im Rechtsfolgenausspruch, sondern insgesamt, auch um dem Betroffenen die Möglichkeit der Rücknahme seines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid zu erhalten (OLG Düsseldorf VRS 87, 203).
  • OLG Jena, 06.06.2001 - 1 Ss 126/01

    Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    Bei der Entgegennahme von Zustellungen für seinen Mandanten handelt es sich dagegen um eine Tätigkeit, die der Verteidiger als dessen Vertreter ausübt (Senatsbeschluss vom 20.05.2003 a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Jena NJW 2001, 3204; OLG Hamm NJW 1991, 1317).
  • RG, 08.10.1902 - I 145/02

    Differenzgeschäft.

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    So sollen etwa wirksame Zustellungen ohne zeitaufwendige Überprüfungen der Zustellungsvollmacht ermöglicht werden (Senatsbeschluss vom 29.04.2003 - 2 Ss [OWi] 262/02 I 145/02 - OLG Stuttgart OLGSt StPO § 145 a Nr. 3; OLG Jena a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O. § 145 a Rdnr. 2).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    Daher ist im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit eine schriftliche, bei den Akten befindliche Vollmacht erforderlich, sei es in Form einer Vollmachtsurkunde oder einer - im Protokoll der Hauptverhandlung - beurkundeten Bevollmächtigung (BGHSt 41, 303; Meyer-Goßner a.a.O. § 145 a Rdnrn. 7 ff.).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00

    Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    Bei der Entgegennahme von Zustellungen für seinen Mandanten handelt es sich dagegen um eine Tätigkeit, die der Verteidiger als dessen Vertreter ausübt (Senatsbeschluss vom 20.05.2003 a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Jena NJW 2001, 3204; OLG Hamm NJW 1991, 1317).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04
    In diesem Fall hätte es jedoch nach dem Grundgedanken des § 265 StPO und dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift eines solchen Hinweises des Gerichts bedurft, bevor auf ein Fahrverbot erkannt werden durfte (BGHSt 29, 274; Göhler a.a.O. § 71 Rdnr. 50).
  • OLG Rostock, 20.05.2003 - 2 Ss OWi 15/03

    Verhältnis von gesetzlich fingierter und rechtsgeschäftlich erteilter

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

  • OLG Hamm, 23.01.1991 - 3 Ss 1418/90

    Wahlverteidiger; Entgegennahme von Zustellungen; Vollmacht des Wahlverteidigers;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3554
OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II (https://dejure.org/2000,3554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II (https://dejure.org/2000,3554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II (https://dejure.org/2000,3554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ; Straßenverkehr ; Geschwindigkeitsüberschreitung; Meßfehler ; Toleranz ; Geschwindigkeits-Meßverfahren ; Verfahrensvereinfachung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungswidrigkeit; Straßenverkehr; Wirtschaftliche Verhältnisse; Geldbuße; Höhe

  • Judicialis

    OWiG § 17 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 17 Abs. 3
    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der Bußgeldbemessung

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 425
  • VRS 99, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 19.01.1979 - 2 Ws (B) 493/78

    Festsetzung einer Geldbuße; Wirtschaftliche Verhältnisse; Höhe der Geldbuße;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    2 OWiG mit dem für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde maßgeblichen Schwellenwert des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG gleichzusetzen (so für die alte Fassung der Vorschrift: OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225; OLG Stuttgart Justiz 86, 97; OLG Schleswig SchlHA 84, 76) und daher seit dessen Änderung durch Gesetz vom 26. Januar 1998 bei 500,- DM anzusiedeln ist (so - sehr weitgehend OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95f.).

    Der für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebliche, in späteren Entscheidungen nicht mehr näher hinterfragte Schwellenwert von 200,- DM fand seinen Ursprung ausschließlich in der Überlegung, daß der Gesetzgeber mit der Festlegung der Wertgrenze für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG a.F. auch zugleich allgemein den Bereich markiert habe, der einer gewissen Schematisierung im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zugänglich sei (so noch ausdrücklich OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Düsseldorf JMBl. NW 84, 238, 239; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225).

  • OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ss 522/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    2 OWiG mit dem für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde maßgeblichen Schwellenwert des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG gleichzusetzen (so für die alte Fassung der Vorschrift: OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225; OLG Stuttgart Justiz 86, 97; OLG Schleswig SchlHA 84, 76) und daher seit dessen Änderung durch Gesetz vom 26. Januar 1998 bei 500,- DM anzusiedeln ist (so - sehr weitgehend OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95f.).

    Der für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebliche, in späteren Entscheidungen nicht mehr näher hinterfragte Schwellenwert von 200,- DM fand seinen Ursprung ausschließlich in der Überlegung, daß der Gesetzgeber mit der Festlegung der Wertgrenze für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG a.F. auch zugleich allgemein den Bereich markiert habe, der einer gewissen Schematisierung im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zugänglich sei (so noch ausdrücklich OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Düsseldorf JMBl. NW 84, 238, 239; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225).

  • OLG Koblenz, 31.01.1985 - 1 Ss 14/85

    Schutzbereich; Wechsellichtanlage; Ampel; Kreuzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    2 OWiG mit dem für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde maßgeblichen Schwellenwert des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG gleichzusetzen (so für die alte Fassung der Vorschrift: OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225; OLG Stuttgart Justiz 86, 97; OLG Schleswig SchlHA 84, 76) und daher seit dessen Änderung durch Gesetz vom 26. Januar 1998 bei 500,- DM anzusiedeln ist (so - sehr weitgehend OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95f.).

    Der für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebliche, in späteren Entscheidungen nicht mehr näher hinterfragte Schwellenwert von 200,- DM fand seinen Ursprung ausschließlich in der Überlegung, daß der Gesetzgeber mit der Festlegung der Wertgrenze für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG a.F. auch zugleich allgemein den Bereich markiert habe, der einer gewissen Schematisierung im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zugänglich sei (so noch ausdrücklich OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Düsseldorf JMBl. NW 84, 238, 239; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225).

  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    2 OWiG mit dem für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde maßgeblichen Schwellenwert des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG gleichzusetzen (so für die alte Fassung der Vorschrift: OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225; OLG Stuttgart Justiz 86, 97; OLG Schleswig SchlHA 84, 76) und daher seit dessen Änderung durch Gesetz vom 26. Januar 1998 bei 500,- DM anzusiedeln ist (so - sehr weitgehend OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95f.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    Da hier ausweislich der Urteilsgründe mit dem Meßgerät "Riegl LR 90 235 P" ein weithin standardisiertes Geschwindigkeits-Meßverfahren zur Anwendung kam, stellt hinsichtlich der Darlegungen zum objektiven Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung bereits die Mitteilung des Meßverfahrens, der tatsächlich ermittelten Geschwindigkeit und des Toleranzabzugs für etwaige Meßfehler eine hinreichende Nachprüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht dar (vgl. hierzu BGHSt 39, 291ff.; BGH DAR 98, 110, 111f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Auflage, § 3 StVO Rn. 56 a.E. m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    Da hier ausweislich der Urteilsgründe mit dem Meßgerät "Riegl LR 90 235 P" ein weithin standardisiertes Geschwindigkeits-Meßverfahren zur Anwendung kam, stellt hinsichtlich der Darlegungen zum objektiven Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung bereits die Mitteilung des Meßverfahrens, der tatsächlich ermittelten Geschwindigkeit und des Toleranzabzugs für etwaige Meßfehler eine hinreichende Nachprüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht dar (vgl. hierzu BGHSt 39, 291ff.; BGH DAR 98, 110, 111f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Auflage, § 3 StVO Rn. 56 a.E. m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    Einer weitergehenden begründenden Darlegung zur Angemessenheit des Fahrverbots bedarf es im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV nicht (BGHSt 38, 125, 136).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1985 - 5 Ss OWi 319/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00
    Unter der Geltung des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG a. F. ging ein großer Teil der Rechtsprechung - zu Recht davon aus, daß der Verzicht auf eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im Bereich der massenhaft und gleichartig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Geldbußen bis zu 200,DM auch ohne eine Zuordnung dieser Fälle zum Kreis der geringfügigen Ordnungswidrigkeiten in der Regel zulässig sei, da in diesen Verfahren der Gedanke der Verfahrensvereinfachung und der möglichst weitgehenden Gleichbehandlung im Vordergrund stehe (OLG Düsseldorf JMBl . NW 84, 238f. , VRS 70, 35, 38 und VRS 80, 376, 380; BayObLG bei Janiszewski NStZ 86, 259; vgl. auch Göhler, OWiG, 12. Auflage, § 17 Rn. 24; Göhler NStZ 84, 62, 63 und NStZ 85, 62, 63).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die

    Wird eine Geldbuße, die 250 EUR übersteigt, verhängt, ist davon auszugehen, dass die geahndete Ordnungswidrigkeit nicht mehr "geringfügig" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG ist, und folglich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen Berücksichtigung zu finden haben, die nach der genannten Vorschrift nur bei solchen "geringfügigen Ordnungswidrigkeiten" in der Regel unberücksichtigt bleiben (OLG Düsseldorf NZV 2000, 425, 426 und Beschluss vom 23. Januar 2014, IV 2 RBs 133/13).
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne

    Die Wertgrenze für die "geringfügige Ordnungswidrigkeit" ist in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in §§ 79, 80 OWiG nunmehr bei 250 Euro anzusetzen (OLG Zweibrücken DAR 1999, 181 = NZV 1999, 219 = NJW 1999, 2055 L = NStZ 2000, 95; OLG Zweibrücken DAR 2002, 90 [91] = NZV 2002, 97 = VRS 102, 307 [310]; BayObLG DAR 2004, 593; OLG Düsseldorf VRS 99, 131 f. = NZV 2000, 425 = DAR 2000, 534 L. = VM 2000 Nr. 93 und DAR 2002, 174 [176] = VRS 102, 463 [465]; OLG Jena zfs 2005, 415 [416] m. krit. Anm. Bode; OLG Saarbrücken VRS 102, 120 [123] und VRS 102, 458 [460]; OLG Rostock VRS 107, 442 [446]; SenE v. 09.09.2005 - 81 Ss-OWi 23/05 -).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

    2 St 618/71">NJW 1972, 837, KK-Rengier, OWiG 2. Aufl., § 12 Rn. 15) und es bei "geringfügigen" Geldbußen (von nicht mehr als 500.-- DM -- nunmehr 250.-- Euro --) im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht ankommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95; OLG Düsseldorf VRS 99, 131; Senatsbeschluss vom 7. August 2000 -- Ss (Z) 210/00 --) erschien es dem Senat unter Abwägung aller Umstände angemessen, die nach Nr. 70 BKatV (in der -- seit dem 1. Januar 2002 geltenden -- Fassung vom 21. November 2001, BGBl. I S. 3033 ff) vorgesehene Regelsanktion zu verhängen, nämlich eine Geldbuße in Höhe von 250.-- Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht