Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 26.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336 - 337/00, 1 Ws 336/00, 1 Ws 337/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4181
OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336 - 337/00, 1 Ws 336/00, 1 Ws 337/00 (https://dejure.org/2000,4181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2000 - 1 Ws 336 - 337/00, 1 Ws 336/00, 1 Ws 337/00 (https://dejure.org/2000,4181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 1 Ws 336 - 337/00, 1 Ws 336/00, 1 Ws 337/00 (https://dejure.org/2000,4181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschrift; Zustellungsurkunde; Zustellung an einen Gefangenen; Dienstbezeichnung; Formvorschrift ; Justizvollzugsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Unterschrift; Zustellungsurkunde; Zustellung an einen Gefangenen; Dienstbezeichnung; Formvorschrift ; Justizvollzugsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 191 Nr. 7; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 211 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 212 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 371
  • VRS 99, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BGH NJW-RR 1997, 760 = BGHR ZPO § 130 Nr. 6 - Unterschrift 11; BGH NJW 1997, 3380 = BGHR ZPO § 130 Nr. 6 - Unterschrift 12; jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1993 - 11 W 44/92

    Wirksamkeit einer Zustellungsurkunde; Unterzeichnung mit Namenskürzel des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00
    Fehlt die Unterschrift, so ist die Zustellung unwirksam (vgl. BGH NJW 1981, 874, 875; OLG Frankfurt NJW 1993, 3079).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 621/80

    Zustellung - Zustellungsurkunde - Unterschrift - Fehlende Unterschrift -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00
    Fehlt die Unterschrift, so ist die Zustellung unwirksam (vgl. BGH NJW 1981, 874, 875; OLG Frankfurt NJW 1993, 3079).
  • BGH, 08.01.1997 - XII ZB 199/96

    Anforderungen an die Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BGH NJW-RR 1997, 760 = BGHR ZPO § 130 Nr. 6 - Unterschrift 11; BGH NJW 1997, 3380 = BGHR ZPO § 130 Nr. 6 - Unterschrift 12; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97

    Errichtung einer Zustellungsurkunde durch Bedienstete der Deutschen Post AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00
    Nach §§ 195 Abs. 2 Satz 1, 191 Nr. 7 ZPO muß die Zustellungsurkunde die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Beamten tragen (vgl. BGH NJW 1998, 1716).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01

    Widerruf einer angeordneten Vollstreckungsaussetzung einer Restfreiheitsstrafe

    Die Zustellungsurkunde muss dann gemäß §§ 211 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz, 212 Abs. 1, 195 Abs. 2 Satz 1, 191 Nr. 7 ZPO die Unterschrift des Beamten der Justizvollzugsanstalt enthalten, der die Zustellung vollzieht (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26. Juni 2000, JMBl NW 2001, 48 = NStZ-RR 2000, 371 = VRs 99, 438 = StraFO 2000, 380).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10348
OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00 (https://dejure.org/2000,10348)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2000 - 1 Ws 337/00 (https://dejure.org/2000,10348)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 1 Ws 337/00 (https://dejure.org/2000,10348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefehl; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Bewährung; Beschwerde; Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 33 a; ; StPO § 34; ; GG Art. 103 I

  • rechtsportal.de

    StPO § 33a, § 34; GG Art. 103 Abs. 1
    Nachträgliche Anhörung; rechtliches Gehör; letztinstanzliche Entscheidung, Begründung, Begründungspflicht, Willkürverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 371
  • VRS 99, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Nichtbegründung einer Entscheidung trotz

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00
    Weicht das Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm ab, so gebieten es das verfassungsrechtliche Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) auch bei letztinstanzlichen Entscheidungen, die eigene Auffassung zu begründen (BVerfG NJW 97, 1693; NJW 95, 2911).

    Die Begründung muss zumindest erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG NJW 95, 2911, 2912).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 47, 182, 187; 65, 293, 295, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00
    Die Vorschrift ist daher so auszulegen, dass sie jeden Verstoß gegen die Verfassungsnorm im Beschlussverfahren erfasst (BVerfGE 42, 243, 250; Kleinknecht/Meyer-Goßner, KK-Maul, jeweils a.a.O. Rdnr. 1).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94

    Geldstrafe - Gesamtgeldstrafe - Einzelgeldstrafe - Festsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00
    Nach dem Gesetzeswortlaut in § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ 95, 178) und allgemeine Auffassung in der Literatur (vgl. nur Ruth Rissing-van Saan LK, § 53 Rdnr. 13; Stree in: Schönke-Schröder § 53 Rdnr. 15), darf jedoch bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelgeldstrafen auch nur auf eine Gesamtgeldstrafe und nicht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe erkannt werden.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 47, 182, 187; 65, 293, 295, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.09.1996 - 1 BvR 1485/89

    Willkürverbot: Zurückweisung der Revision nach Zulassung wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00
    Weicht das Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm ab, so gebieten es das verfassungsrechtliche Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) auch bei letztinstanzlichen Entscheidungen, die eigene Auffassung zu begründen (BVerfG NJW 97, 1693; NJW 95, 2911).
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