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   OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05   

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https://dejure.org/2005,9941
OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05 (https://dejure.org/2005,9941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05 (https://dejure.org/2005,9941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 2 Ss OWi 123/05 (https://dejure.org/2005,9941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Ablehnung eines Beweisantrages; Voraussetzungen der Verletzung rechtlichen Gehörs nach Maßgabe des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ; Unterlassene Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags einer Partei ; ...

  • Judicialis

    OWiG § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80
    Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs nur bei Verfahrensfehler aufgrund unterlassener Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsbeschwerde - Zulassung wg. Verletzung des rechtlichen Gehörs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsbeschwerde - Zulassung wg. Verletzung des rechtlichen Gehörs

Papierfundstellen

  • VRS 108, 440
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298).
  • OLG Köln, 30.06.1992 - Ss 240/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Rechtsfehler; Anwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05
    Diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (zu vgl. OLG Köln, VRS 83, 446 f.).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 322/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verjährung; Unterbrechung; Zusendung eines

    Die Rechtsbeschwerde war schließlich auch nicht wegen Verkürzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör zuzulassen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; vgl. dazu zuletzt auch Senat im Beschluss 28. Februar 2005, 2 Ss OWi 123/05 und 2 Ss OWi 185/05).
  • OLG Dresden, 26.10.2015 - 21 Ss 651/15

    Messdaten durch ESO verschlüsselt, Fotolinienpositionen unplausibel? Kein

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Formfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnis und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien hatte (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm VRs 108, 440; OLG Hamm NZV 2006, 217).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05).
  • OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ss 255/09

    Ladung zur Hauptverhandlung: Einhaltung der Ladungsfrist bei bloßer Verlegung des

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass der Betroffene sich gegenüber dem Gericht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern, Anträge stellen und Ausführungen machen kann (OLG Hamm, VRS 108, 440, 441), und dass die tatrichterliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Berücksichtigung des so ermöglichten Parteivortrages haben (BVerfGE 50, 32, 35).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch die Übersendung eines sog.

    Die Rechtsbeschwerde war schließlich auch nicht wegen Verkürzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör zuzulassen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; vgl. dazu zuletzt auch Senat im Beschluss 28. Februar 2005, 2 Ss OWi 123/05 und 2 Ss OWi 185/05).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, worauf der Senat schon mehrfach hingewiesen hat, nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einen Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAA 1992, 298; Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 SsOWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 SsOWi 335/05).
  • OLG Celle, 28.06.2016 - 2 Ss OWi 125/16

    Erklärung der vor der Hauptverhandlung schriftsätzlich gestellten Anträge des

    sondern nur dann, wenn die erlassene Entscheidung des Tathellers auf einem Formfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnis- und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien hatte (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811 [BVerfG 24.02.1992 - 2 BvR 700/91] . OLG Hamm, VRS 108, 440 ).
  • OLG Dresden, 05.08.2014 - 21 Ss 511/14

    Versagung des rechtlichen Gehörs, Aufhebung, OLG

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Formfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnis und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien hatte (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; OLG Hamm, VRs 108, 440; OLG Hamm, NZV 2006, 217).
  • OLG Dresden, 15.09.2015 - 23 Ss 594/15

    Geschwindigkeitsbegrenzung "Mo-Fr 6-18 Uhr" gilt auch am Feiertag

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist nämlich nur dann gegeben, wenn die Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages einer Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2005, Az.: 2 Ss OWi 123/05 und Beschluss vom 25. Mai 2005, Az: 2 SsOWi 335/05).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Jena, 27.12.2007 - 1 Ss 184/07
  • OLG Brandenburg, 06.12.2021 - 2 OLG 53 Ss OWi 516/21

    Telefonieren während der Autofahrt Erkennbarkeit eines Mobiltelefons auf dem

  • OLG Hamm, 23.03.2005 - 2 Ss OWi 185/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Begründung des Zulassungsantrags; Verfahrensrüge;

  • OLG Brandenburg, 04.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 685/20

    Gehörsrüge, Begründetheit, Abwesenheitsverhandlung, Protokoll der

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