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   OLG Saarbrücken, 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04 (10/05), Ss (Z) 222/2004 (10/05)   

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OLG Saarbrücken, 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04 (10/05), Ss (Z) 222/2004 (10/05) (https://dejure.org/2005,55929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04 (10/05), Ss (Z) 222/2004 (10/05) (https://dejure.org/2005,55929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - Ss (Z) 222/04 (10/05), Ss (Z) 222/2004 (10/05) (https://dejure.org/2005,55929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 109, 15
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Darüber hinaus kann der Senat aber auch nicht prüfen, ob das Urteil auf dem behaupteten Gehörsverstoß beruht, weil nicht dargelegt wird, was der Betroffene im Fall der vorherigen Anhörung vorgetragen hätte (vgl. Göhler-Seitz, OWiG, 15. Aufl. § 79 Rn. 27d mwN; OLG Saarbrücken Ss Z 222/04 v. 30.5.2005 - VRS 109, 15 ff., zit. n. juris Rn. 9 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2016 - Ss RS 30/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Gehörsverletzung bei Verwertung eines Beweismittels

    Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30. Mai 2005 - Ss (Z) 222/2004 [10/05] -, VRS 109, 15 ff.; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O., § 80 Rn. 7; KK-OWiG/Senge, a.a.O., § 80 Rn. 41; Göhler-Seitz, a.a.O., § 80 Rn. 16 a, jew. m.w.N.).

    Gleiches kann aber dann nicht gelten, wenn das Gericht bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen lediglich die Beweismittel verwertet, die dem Betroffenen bereits vor der Hauptverhandlung bekannt waren und auf die sich die Verteidigung daher einrichten konnte (zum umgekehrten Fall der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch überraschende Beweiserhebung bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2005 - Ss (Z) 222/2004 [10/05] -, VRS 109, 15 ff.; Göhler-Seitz, a.a.O., § 74 Rn. 17, jew. m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

    Die Entscheidung des OLG Saarbrücken in VRs 109, 15 betrifft den hier nicht vorliegenden Fall, dass in der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers erstmalig Beweismittel eingeführt wurden, die zuvor nicht Aktenbestandteil waren und daher von der Verteidigung nicht zur Kenntnis genommen werden konnten.
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20

    Zulässige Beweismittel im Abwesenheitsverfahren nach § 74 OWiG Zulassung der

    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2019 - IV-4 Rbs 27/19; OLG Köln NStZ-RR 2015, 385 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2005 - Ss (Z) 222/04; Göhler/Seitz/Bauer, OWiG , 18. Aufl. 2021, § 79 Rn. 27d).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2008 - 5 Ss OWi 105/08

    Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs im sog. Abwesenheitsverfahren

    Im Abwesenheitsverfahren (§ 74 Abs. 1 OWiG) darf ein Urteil nur auf nachteilige Beweismittel gestützt werden, die dem Betroffenen bekannt waren (BVerfG DAR 1976, 239; OLG Jena VRS 107 [2004], 348; OLG Saarbrücken VRS 109 [2005], 15; Senge, in: KK-OWiG, 3. Aufl. [2006], § 74 Rdnr. 13; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 74 [Stand 2007] Rdnr. 9; Göhler, OWiG, 14. Aufl. [2006], § 74 Rdnr. 17).
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