Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 102/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Gültigkeit einer Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin; Ausschluss von Wahlberechtigten aus dem Kreis der Einspruchsberechtigten; Anforderungen an die Geheimhaltung der Stimmgabe bei einer Wahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Leitsatz)
VvB Art. 39 Abs. 1, 70 Abs. 1 Satz 1; VerfGHG § 40 Abs. 3 Nr. 3
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 193
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 102/99
Gegenstand der Wahlprüfung ist hingegen nicht die Verletzung subjektiver Rechte (vgl. BVerfGE 66, 369 m.w.N.). - BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 102/99
Das bedeutet indes für einen Fall der vorliegenden Art, d. h. für einen Fall, in dem sich Wahlberechtigte in der Sache gegen eine das Wahlrecht betreffende Rechtsnorm und nicht nur gegen eine das Wahlverfahren betreffende Maßnahme wenden (vgl. zu einer solchen Differenzierung etwa BVerfGE 11, 329 f.), keine Beschneidung von deren subjektiven Rechten.
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11
Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu …
Im Übrigen kann dahinstehen, welche verfahrensrechtliche Bedeutung die einzelnen Sachanträge der Einspruchsführer angesichts des Wesens der Wahlprüfung als Verfahren zum Schutz des objektiven Wahlrechts (VerfGH, LVerfGE 6, 32 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 102/99 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6) haben und in welchem Umfang sie jeweils zulässig sind. - VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99
Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier: …
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dient das Wahlprüfungsverfahren - ebenso wie im Bund - dem Schutz des objektiven Wahlrechts; es ist dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Parlaments zu gewährleisten (vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 102/99- NVwZ-RR 2000, 193 ).Die in Art. 39 Abs. 1 und Art. 70 Abs. 1 Satz 1 VvB enthaltenen Wahlrechtsgrundsätze sind nicht nur Vorschriften des objektiven Verfassungsrechts, aus ihnen ergeben sich auch subjektive Rechte der Wahlberechtigten, die der einzelne Wähler mit der Verfassungsbeschwerde verfolgen kann (vgl. zum Grundsatz der geheimen Wahl Beschluß vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 102/99 - NVwZ-RR 2000, 193 ).