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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,39404)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.2019 - VerfGH 11/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,39404)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,39404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 229/19

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, juris, Rn. 2, und vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5).

    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts (vgl. hierzu VerfGH RP, Beschlüsse vom 2. Dezember 2003 - VGH B 13/03 -, juris, Rn. 12, und vom 14. Dezember 2018 - VGH A 19/18 -, juris, Rn. 2) beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 3; VerfGH BE, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 149/12 -, juris, Rn. 1; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 3; VerfGH TH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1/14 -, juris, Rn. 7) in Betracht kommen können, kann hier offen bleiben, weil - wie dargelegt - eine Gehörsverletzung der Sache nach nicht gerügt ist und sonstige Verletzungen des Prozessrechts nicht ersichtlich sind.

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters, der auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239 = juris, Rn. 43, und vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1242/19 -, juris, Rn. 1 f.).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 172-IV-08
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl. hierzu auch für das jeweilige Landesrecht: VerfG BB, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 6/16 -, juris, Rn. 1; VerfGH SL, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - Lv 4/11 -, juris, Rn. 4; VerfGH SN, Beschlüsse vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08 -, juris, Rn. 7, vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17 -, juris, Rn. 4, und vom 6. September 2019 - Vf. 35-IV-19 -, juris, Rn. 2; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 04.07.2019 - 2 BvR 2255/17

    Verwerfung einer Gegenvorstellung und eines Antrags auf Festsetzung des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts (vgl. hierzu VerfGH RP, Beschlüsse vom 2. Dezember 2003 - VGH B 13/03 -, juris, Rn. 12, und vom 14. Dezember 2018 - VGH A 19/18 -, juris, Rn. 2) beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 3; VerfGH BE, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 149/12 -, juris, Rn. 1; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 3; VerfGH TH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1/14 -, juris, Rn. 7) in Betracht kommen können, kann hier offen bleiben, weil - wie dargelegt - eine Gehörsverletzung der Sache nach nicht gerügt ist und sonstige Verletzungen des Prozessrechts nicht ersichtlich sind.
  • VerfGH Saarland, 27.12.2011 - Lv 4/11
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl. hierzu auch für das jeweilige Landesrecht: VerfG BB, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 6/16 -, juris, Rn. 1; VerfGH SL, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - Lv 4/11 -, juris, Rn. 4; VerfGH SN, Beschlüsse vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08 -, juris, Rn. 7, vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17 -, juris, Rn. 4, und vom 6. September 2019 - Vf. 35-IV-19 -, juris, Rn. 2; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 256/08

    Gegenvorstellung gegen einen Kammerbeschluss (grundsätzliche Unzulässigkeit;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts (vgl. hierzu VerfGH RP, Beschlüsse vom 2. Dezember 2003 - VGH B 13/03 -, juris, Rn. 12, und vom 14. Dezember 2018 - VGH A 19/18 -, juris, Rn. 2) beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 3; VerfGH BE, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 149/12 -, juris, Rn. 1; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 3; VerfGH TH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1/14 -, juris, Rn. 7) in Betracht kommen können, kann hier offen bleiben, weil - wie dargelegt - eine Gehörsverletzung der Sache nach nicht gerügt ist und sonstige Verletzungen des Prozessrechts nicht ersichtlich sind.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters, der auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239 = juris, Rn. 43, und vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1242/19 -, juris, Rn. 1 f.).
  • VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 35-IV-19
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl. hierzu auch für das jeweilige Landesrecht: VerfG BB, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 6/16 -, juris, Rn. 1; VerfGH SL, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - Lv 4/11 -, juris, Rn. 4; VerfGH SN, Beschlüsse vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08 -, juris, Rn. 7, vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17 -, juris, Rn. 4, und vom 6. September 2019 - Vf. 35-IV-19 -, juris, Rn. 2; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.12.2018 - VGH A 19/18

    Unanfechtbarkeit der Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts (vgl. hierzu VerfGH RP, Beschlüsse vom 2. Dezember 2003 - VGH B 13/03 -, juris, Rn. 12, und vom 14. Dezember 2018 - VGH A 19/18 -, juris, Rn. 2) beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 3; VerfGH BE, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 149/12 -, juris, Rn. 1; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 3; VerfGH TH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1/14 -, juris, Rn. 7) in Betracht kommen können, kann hier offen bleiben, weil - wie dargelegt - eine Gehörsverletzung der Sache nach nicht gerügt ist und sonstige Verletzungen des Prozessrechts nicht ersichtlich sind.
  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 2-IV-17
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl. hierzu auch für das jeweilige Landesrecht: VerfG BB, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 6/16 -, juris, Rn. 1; VerfGH SL, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - Lv 4/11 -, juris, Rn. 4; VerfGH SN, Beschlüsse vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08 -, juris, Rn. 7, vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17 -, juris, Rn. 4, und vom 6. September 2019 - Vf. 35-IV-19 -, juris, Rn. 2; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.12.2003 - VGH B 13/03

    Darlegungsumfang und Beweislast bei Geltendmachung einer Betroffenheit in eigenen

  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16

    Erfolglose Gegenvorstellung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters, der auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 3, m. w. N.).

    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vor-gesehen (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahme-konstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungs-rechtlichen Anspruches auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben, weil entscheidungserhebliche Gehörsverletzungen oder sonstige Verletzungen des Prozessrechts weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 191/20

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 25. August 2020 - VerfGH 10/20.VB-3, juris, Rn. 5).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7), kann hier offen bleiben, weil Gehörsverletzungen oder sonstige Verletzungen des Prozessrechts, zu denen es im Verfassungsbeschwerdeverfahren gekommen sein könnte, vom Beschwerdeführer weder dargelegt werden noch sonst ersichtlich sind.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 158/20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des

    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2020 - VerfGH 132/20.VB-3, juris, Rn. 8), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.

    Ob abweichend von den oben dargelegten Maßgaben eine Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts in Betracht kommen kann (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann ebenfalls offen bleiben, weil auch Verletzungen des Prozessrechts weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind.

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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - VerfGH 11/19.VB-1   

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https://dejure.org/2019,31794
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - VerfGH 11/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,31794)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.09.2019 - VerfGH 11/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,31794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19   

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https://dejure.org/2019,6866
VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 (https://dejure.org/2019,6866)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26.03.2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 (https://dejure.org/2019,6866)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26. März 2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 (https://dejure.org/2019,6866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verfassungsbeschwerde und einstweilige Anordnung

  • Justiz Thüringen

    § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 60a Abs 2c AufenthG 2004
    Verletzung des Willkürverbots (Art 2 Abs 1 Verf TH) durch nicht nachvollziehbare verwaltungsgerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbots wird erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [13] = juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 189 [203] = juris Rn. 49).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbots wird erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [13] = juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 189 [203] = juris Rn. 49).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Überprüfung der Anwendung von Bundesrecht auf Einhaltung der im Grundgesetz und der Thüringer Verfassung inhaltsgleich geregelten und deshalb die Landesgerichte auch landesverfassungsrechtlich bindenden Grundrechte (Art. 142 GG; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, juris Rn. 75) umso umfassender möglich ist, je mehr das Bundesrecht den Landesgerichten Spielraum zur Konkretisierung lässt.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.11.2000 - VGH B 10/00

    Umfang der Kontrollbefugnis der Landesverfassungsgerichte; Kontrolle der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Gründe, die Zuständigkeit eines Landesverfassungsgerichts allein darauf zu beschränken, ob Landesgerichte in den jeweiligen Ausgangsverfahren mit dem Grundgesetz inhaltsgleiche verfahrensrechtliche Gewährleistungen der Landesverfassung bei der Anwendung von bundesgesetzlich geregeltem Verfahrensrecht beachtet haben, sind nicht ersichtlich (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - ThürVerfGH 52/16 -, juris Rn. 47; BerlVerfGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 12 A/00, 12/00 -, juris Rn. 12; VerfGH RP, Beschluss vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 -, juris Rn. 12 f.).
  • VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08

    Verletzung des Willkürverbots und anderem

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung versto- ßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die Gesetzesanwendung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und unangemessen ist (dazu etwa: ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, juris Rn. 21; ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 26).
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die Gesetzesanwendung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und unangemessen ist (dazu etwa: ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, juris Rn. 21; ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 26).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Nicht erkennbar ist zudem, dass sich die Entscheidung mit den grundrechtlichen Anforderungen auseinandersetzt, die - wie hier - bei einer geltend gemachten Suizidgefahr auch im Rahmen des Dublin-Verfahrens zu beachten sind (vgl. auch EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - Rs. C-578/16 PPU -, Rn. 74 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17

    Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
    Die vorliegenden Kriterien entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VerfGH 28/17 -, Seite 8 f. des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbots wird erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (ThürVerfGH, Beschluss vom 26. März 2019 - VerfGH 11/19, VerfGH 12/19 eAO -, S. 13 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).
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