Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13267
VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00 (https://dejure.org/2001,13267)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.02.2001 - VerfGH 111/00 (https://dejure.org/2001,13267)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 (https://dejure.org/2001,13267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung um 100 % bei Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft; Mietmangel; Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 691
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge tritt selbst dann ein wenn sich der Mieter nicht darauf beruft (st. Rspr. des BGH; vgl. Urteil vom 29. Oktober 1986 - VIII ZR 144/85 - NJW 1987, 432 ; Urteil vom 27 Februar 1991 - XII ZR 47/90 - NJW-RR 1991, 779 ; Beschluss vom 11. Juni 1997 - XII ZR 254/95 - WuM 1997, 488; Putzo, in: Palandt, BGB, 60 Aufl. 2001, § 537 Rdnrn. 1 und 21; Voelskow, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 3, 3. Aufl. 1995, § 537 Rdnr. 11; Emmerich, in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Mietrecht 1, 13. Bearb. 1995, § 537 Rdnr. 1; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988, Teil II Rdnr. 542 f.; Eisenschmid, in: Schmidt/Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. 1999, § 537 Rdnr. 237; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. 1999, Teil III.B Rdnr. 1362).

    Dagegen braucht er das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung durch den Mangel weder im einzelnen darzulegen noch zu beweisen (BGH, NJW-RR 1991, 779 ; Putzo, a.a.O., § 537 Rdnr. 4; Voelskow, a.a. 0 , § 537 Rdnr. 15; Emmerich, a.a.0., § 537 Rdnr. 108; Eisenschmid, a.a.0., § 537 Rdnr. 311; Kraemer, a.a.0., Teil III.B Rdnr. 1368; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Aufl. 1991, § 537 Rdnr. 1; Franke, Problemorientierte Fragen zur Mietminderungs- Praxis, ZMR 1996, 297 ).

    Da die Mietzinsminderung kraft Gesetzes automatisch in dem Umfang eintritt, in dem die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache herabgesetzt ist, ist es Aufgabe des Gerichts, diesen Umfang - ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen - zu klären; daraus folgt dann ohne weiteres das Maß der Mietzinsminderung (BGH, NJW-RR 1991, 779 ; WUM 1997, 488).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Art. 10 Abs. 1 VvB in seiner Ausprägung als Willkürverbot ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. zum Bundesrecht u.a. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

    Davon kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Art. 10 Abs. 1 VvB in seiner Ausprägung als Willkürverbot ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. zum Bundesrecht u.a. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

    Davon kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).

  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen Berliner Gerichte sind, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr.; u.a. Beschluss vom 6. Oktober '1998 - VerfGH 32/98 -- NJW 1999, 47).
  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Diese Voraussetzung ist bei dem von den Beschwerdeführern als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 1o Abs. 1 VvB in seiner materiellen Ausprägung als Willkürverbot erfüllt (Beschluss vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 LVerfGE 1, 68 zu Art. 6 Abs. 1 VvB a.F.; Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Davon kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Diese Voraussetzung ist bei dem von den Beschwerdeführern als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 1o Abs. 1 VvB in seiner materiellen Ausprägung als Willkürverbot erfüllt (Beschluss vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 LVerfGE 1, 68 zu Art. 6 Abs. 1 VvB a.F.; Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • BGH, 11.06.1997 - XII ZR 254/95

    Mietrechtliche Gewährleistung für nach einer fristlosen Kündigung aufgetretene

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge tritt selbst dann ein wenn sich der Mieter nicht darauf beruft (st. Rspr. des BGH; vgl. Urteil vom 29. Oktober 1986 - VIII ZR 144/85 - NJW 1987, 432 ; Urteil vom 27 Februar 1991 - XII ZR 47/90 - NJW-RR 1991, 779 ; Beschluss vom 11. Juni 1997 - XII ZR 254/95 - WuM 1997, 488; Putzo, in: Palandt, BGB, 60 Aufl. 2001, § 537 Rdnrn. 1 und 21; Voelskow, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 3, 3. Aufl. 1995, § 537 Rdnr. 11; Emmerich, in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Mietrecht 1, 13. Bearb. 1995, § 537 Rdnr. 1; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988, Teil II Rdnr. 542 f.; Eisenschmid, in: Schmidt/Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. 1999, § 537 Rdnr. 237; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. 1999, Teil III.B Rdnr. 1362).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (vgl. BVerfGE 71.122 ; 81, 97 ; Beschluss vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 - NJW 1995, 2911).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Nichtbegründung einer Entscheidung trotz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00
    die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (vgl. BVerfGE 71.122 ; 81, 97 ; Beschluss vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 - NJW 1995, 2911).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 144/85

    Pflicht des Mieters zur Entrichtung des Mietzinses während der Beseitigung von

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    (d) Wegen dieser Missachtung der Divergenz und damit der klaren Nichterfüllung einer in § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthaltenen Voraussetzung verletzt die Entscheidung des Kammergerichts, in der Form eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO zu entscheiden, das Recht auf effektiven Rechtsschutz (vgl. dazu auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 -, JR 2002, S. 453 f.: Verstoß einer entsprechenden, nicht weiter begründeten Auslegung des § 537 BGB durch das Landgericht Berlin gegen das Willkürverbot des Art. 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch Übergehen eines

    Daraus folgt sodann ohne weiteres das Maß, in dem der Mietzins kraft Gesetzes gemindert ist (vgl. BGH, NJW 2012, 382 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 18 f.; BVerfG, NJW 2007, 3118 ).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 138/00 und 138 A/00 - Beschluss vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148/00 und 148 A/00 - Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - st. Rspr).

    Art. 10 Abs. 1 VvB in seiner Ausprägung als Willkürverbot ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht; davon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (Beschluss vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Verletzung des Willkürverbots durch fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit

    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 8/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Sie ist auch gegeben, wenn ein Gericht von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht, ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage oder eine sonstige Rechtfertigung für die Abweichung erkennen zu lassen (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, 1.
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Gleiches gilt für den Fall, dass ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht, ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen zu lassen (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 80/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Willkür liegt danach vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18 und 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09

    Verletzung des Willkürverbots aus Art 10 Abs 1 VvB (juris: Verf BE) durch

    Willkür liegt danach vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15; 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18 und 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 29/07

    Zur Überprüfung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe am Maßstab des § 315 Abs.

    Willkür ist danach insbesondere anzunehmen, wenn ein Gericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung abweicht, ohne sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - ZMR 2001, 691 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 81, 97 ).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht