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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96   

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VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96 (https://dejure.org/1997,679)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.12.1997 - VerfGH 112/96 (https://dejure.org/1997,679)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 (https://dejure.org/1997,679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen; Heranziehung des Mietspiegels im Fall der Überprüfung einer Mieterhöhung; Geltendmachung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Rahmen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen ...

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen; Heranziehung des Mietspiegels im Fall der Überprüfung einer Mieterhöhung; Geltendmachung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Rahmen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietspiegel als Beweismittel bei Verfahren nach § 5 WiStG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 745 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 731
  • NZM 1998, 183
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Es kann daher der Verhinderung von Vortrag gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/99 - LVerfGE 10, 72 ).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 53/00
    Wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 m. w. N. ) ist die Verwendung von Mietspiegeln auch vom Gesetzgeber als wesentliches Mittel zum Nachweis des Mietzinses anerkannt, weil diese - soweit ordnungsgemäß aufgestellt - regelmäßig auf einer erheblich breiteren Tatsachenbasis beruhen, als sie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit erheblichem Kosten- und Zeitaufwand ermitteln könnte.

    Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).

    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG insoweit, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch ausgeführt hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).

    b) Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels oder zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschluss vom 2. Juli 2007 - VerfGH 136/02 - juris Rn. 23 - unter Hinweis auf Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49).

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96   

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https://dejure.org/1996,12664
VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96 (https://dejure.org/1996,12664)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.10.1996 - VerfGH 112/96 (https://dejure.org/1996,12664)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 1996 - VerfGH 112/96 (https://dejure.org/1996,12664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Demzufolge muß der entscheidende Richter im Rahmen der ihm obliegenden freien Beweiswürdigung in Betracht ziehen, ob das Zahlenmaterial hinsichtlich der Datengewinnung und Datenverarbeitung vollständig und zutreffend ermittelt und dargestellt ist (vgl. BVerwGE 100, 262, 267 f. = NJW 1996, 2046, 2047).

    So wird den über Mietsachen entscheidenden Gerichten wohl zuzugestehen sein, daß sie Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit von Mietspiegeln, die - wie hier - ständiger Rechtsprechung mehrerer Kammern des Landgerichts sowie auch der Rechtsprechung des Kammergerichts zugrunde liegen, nur dann im einzelnen in der Entscheidungsbegründung nachgehen müssen, wenn der Einzelfall dazu Anlaß gibt (vgl. auch BVerwGE 100, 262, 267).

  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist indessen dann nicht verletzt, wenn ein Gericht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts das Vorbringen eines Beteiligten unberücksichtigt läßt (vgl. bereits den Beschluß vom 16. November 1995, aaO.; ebenso in ständiger Rechtsprechung das Bundesverfassungsgericht, s. etwa in NJW 1997, 726).

    Auch ist das Recht auf Gehör nicht notwendigerweise schon dann verletzt, wenn der Richter einer Hinweispflicht des einfachen Verfahrensrechts nicht genügt (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfG, NJW 1997, 726, 727).

  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, daß die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (vgl. den Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99, 103 = GE 1995, 1472; s. auch den Beschluß vom 17. März 1997, aaO.).

    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die - hier ggf. aus § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO folgende - Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen mußte (Beschluß vom 19. Oktober 1995, aaO.) bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (vgl. im Blick auf Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG etwa BVerfGE 29, 45, 48 m.w.Nachw.; BGH JR 1997, 430).

  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 4/97

    Durch Art. 15 Abs. 5 S. 2 Verfassung Berlin (VvB) verbürgtes Recht auf den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Soweit Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, wie des bürgerlichen und des Zivilverfahrensrechts, besteht eine Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit dem Bundesrecht in Übereinstimmung stehen (vgl. u. a. den Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169, 179 ff. = NJW 1994, 437; Beschluß vom 17. März 1997 - VerfGH 4/97 - NVwZ-RR 1997, 505).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, daß die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (vgl. den Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99, 103 = GE 1995, 1472; s. auch den Beschluß vom 17. März 1997, aaO.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Denn eine solche Verfahrensweise kommt im Ergebnis der Verhinderung des Vortrags der Prozeßpartei gleich (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 84, 188, 190).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    bb) Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des rechtlichen Gehörs folgt allgemein auch das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich nicht nur zu dem einer Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. zum Bundesrecht etwa BVerfGE 86, 133, 144).
  • LG Berlin, 13.06.1995 - 65 S 119/94
    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Zwar ist einzuräumen, daß bei der Prüfung des § 5 WiStG teilweise grundsätzlich die Einholung von Sachverständigengutachten für erforderlich gehalten wird (vgl. KG, GE 1994, 991; s. auch LG Berlin, NJWE-MietR 1996, 98).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die - hier ggf. aus § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO folgende - Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen mußte (Beschluß vom 19. Oktober 1995, aaO.) bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (vgl. im Blick auf Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG etwa BVerfGE 29, 45, 48 m.w.Nachw.; BGH JR 1997, 430).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Soweit Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, wie des bürgerlichen und des Zivilverfahrensrechts, besteht eine Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit dem Bundesrecht in Übereinstimmung stehen (vgl. u. a. den Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169, 179 ff. = NJW 1994, 437; Beschluß vom 17. März 1997 - VerfGH 4/97 - NVwZ-RR 1997, 505).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
    Denn ein Verstoß gegen das Gehörsgrundrecht ist nur dann zulässigerweise geltend gemacht, wenn ein Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewähr rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensverstoß beruht (vgl. den Beschluß vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3, 6).
  • LG Hamburg, 17.01.1985 - 7 S 229/84
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

  • KG, 19.12.1983 - 8 W REMiet 4298/83

    Instandhaltung; Vermieter; Pflicht; Treppenhaus

  • BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 160/91

    Heranziehung eines Mietspiegels und Eigentumsgarantie

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • OLG Hamm, 11.07.1984 - 4 REMiet 11/82

    Berechnung des zulässigen Mietzinses

  • KG, 06.06.1991 - 8 REMiet 323/91

    Bestimmung des Wohnwertmerkmals "Beschaffenheit"; Zustandekommen und Eigenschaft

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB liegt jedoch vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass erhebliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - VerfGH 200/14 - Rn. 18 m. w. N. und vom 18. Oktober 1996 - VerfGH 112/96 - Rn. 18 ff.).
  • VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist grundsätzlich auch nicht allein dadurch verletzt, dass das Instanzgericht bei der Beurteilung der Frage, ob ein Mietzins überhöht ist, auf den einschlägigen Berliner Mietspiegel zurückgreift statt ein kosten- und zeitaufwendiges Sachverständigengutachten einzuholen (Beschluss vom 18. Oktober 1996 - VerfGH 112/96 - Rn. 18 ff.).

    Ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB liegt jedoch vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass erhebliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - VerfGH 200/14 - Rn. 18 m. w. N. und vom 18. Oktober 1996, a. a. O.).

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