Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5962
VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11 (https://dejure.org/2013,5962)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.03.2013 - VerfGH 113/11 (https://dejure.org/2013,5962)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 (https://dejure.org/2013,5962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Berlin, 27.09.2007 - VerfGH 93/03

    Teils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 18 und vom 27. September 2007 - VerfGH 93/03 - Rn. 15; st. Rspr.).

    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 17. Mai 2011 und 27. September 2007, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15; BGH, NJW-RR 2009, 1236, Rn. 11).

  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 18 und vom 27. September 2007 - VerfGH 93/03 - Rn. 15; st. Rspr.).

    Da die fehlerhafte Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die unrichtige Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie zugleich Art. 15 Abs. 1 VvB (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 17. Mai 2011 und 27. September 2007, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15; BGH, NJW-RR 2009, 1236, Rn. 11).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 17. Mai 2011 und 27. September 2007, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15; BGH, NJW-RR 2009, 1236, Rn. 11).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02 -, juris Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 -XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02 -, juris Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 -XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    Gleiches gilt für die vom Kammergericht vertretene Auffassung, dass ausnahmsweise dann eine Aufklärungspflicht in Betracht kommt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss, bei welcher der Wert der Leistung ohne Erwerbsnebenkosten knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06 -, juris Rn. 38).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02 -, juris Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 -XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    a) Die fehlerhafte Anwendung des inzwischen geänderten § 522 Abs. 2 ZPO a. F. mit der Folge, dass die Revisionszulassung nicht erstritten werden konnte, kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.; zur Prüfung am Maßstab des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, juris Rn. 17 und vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; zur Prüfung am Maßstab des gesetzlichen Richters vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - VerfGH 166/10 - Rn. 15 und vom 29. Mai 2012 - VerfGH 19/10 - Rn. 14; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - 1 BvR 1013/11 - juris, Rn. 40 und vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11
    a) Die fehlerhafte Anwendung des inzwischen geänderten § 522 Abs. 2 ZPO a. F. mit der Folge, dass die Revisionszulassung nicht erstritten werden konnte, kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.; zur Prüfung am Maßstab des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, juris Rn. 17 und vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; zur Prüfung am Maßstab des gesetzlichen Richters vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - VerfGH 166/10 - Rn. 15 und vom 29. Mai 2012 - VerfGH 19/10 - Rn. 14; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - 1 BvR 1013/11 - juris, Rn. 40 und vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes oder des Anspruchs auf

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

  • KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienkauf - Falschangaben eines Vermittlers

  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 92/08

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: keine Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB)

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 127/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

    Im Hinblick auf das Willkürverbot aus Art. 10 Abs. 1 VvB besteht eine Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofes für gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).

    Schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich ist eine Entscheidung nur, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O.; st. Rspr.).

    28 Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall bleibt aber Sache der hierfür zuständigen Fachgerichte und ist insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 - und - VerfGH 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Im Übrigen sind die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - VerfGH 71/16 - Rn. 21 - und vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.; vgl. ferner Beschluss vom 16. Mai 2018 - VerfGH 171/16 - Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15

    Wegen unzureichender Darlegung teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - liegt erst vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18, m. w. N.; st. Rspr.).

    Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzw. den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung eines Rechtsmittels durch das Ausgangsgericht (vgl. dazu Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O., jeweils Rn. 28) ist zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes regelmäßig erforderlich, unter Hinweis auf den geltend gemachten Zulassungsgrund die Zulassung des Rechtsmittels anzuregen (Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 168/11 - Rn. 20 m. w. N.).

    Die vom Landgericht vorgenommene Auslegung, wonach Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Beteiligte zu 2 zur Kündigung berechtigt habe, betrifft die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts auf den Einzelfall und ist insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O., Rn. 18; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11, 114/11 - Rn. 28, und vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich ist eine Entscheidung nur, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 19. März 2013, a. a. O., Rn. 18; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 - Rn. 21 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 16).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung im

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und VerfGH 114/11 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).

    Schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich ist eine Entscheidung nur, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18, vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22, und vom 18. Februar 2015.
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Die Anwendung einfachen Rechts auf den Einzelfall ist aber Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch vom

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

  • VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 87 A/13

    Offensichtlich unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht