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   VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 103 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 535 BGB, § 564b Abs 1 BGB, Art 10 Abs 1 Verf BE
    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Räumungsurteil im Mietrechtsprozess - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ergreift alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Der Grundsatz der Subsidiarität steht als zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde nicht zur Disposition des Beschwerdeführers

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2008, 1136 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit und Erfolgsaussicht

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob sein Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - wie hier - der Sache nach die mangelnde Gewährung von Gehör im Ausgangsverfahren zum Gegenstand hat (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Die Erhebung der Anhörungsrüge war auch nicht offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (zu dieser Einschränkung: Beschlüsse vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 - und 27. Mai 2008, a. a. O.).

    c) Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen - hier also insgesamt - unzulässig ist (Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, GE 2007, 1621 und vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10  

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

    Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Fachgericht, so ist der Rechtsweg nur erschöpft, wenn er diesen Verstoß gegenüber dem Instanzgericht im Wege der Anhörungsrüge, die gegen alle unanfechtbaren Endentscheidungen gegeben ist, geltend gemacht hat (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 7; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 145/08  

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge; Grundsatz der Subsidiarität -

    Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

    Das Erfordernis einer vorherigen fachgerichtlichen Anhörungsrüge hängt nicht davon ab, dass der Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde eine Gehörsverletzung als solche beanstandet (Beschluss vom 27. Mai 2008, a. a. O., m. w. N.).

mehr
  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08  

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge; Grundsatz der Subsidiarität -

    Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

    Das Erfordernis einer vorherigen fachgerichtlichen Anhörungsrüge hängt nicht davon ab, dass der Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde eine Gehörsverletzung als solche beanstandet (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, a. a. O., m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08  

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Ist dies zu bejahen, steht § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch dann entgegen, wenn der Beschwerdeführer - sei es von vornherein, sei es nachträglich durch Verzicht auf eine Rüge - erklärt, er wolle ausschließlich materielle Verfassungsverstöße und keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421 und VerfGH 114/07 - juris Rn. 9 sowie Beschluss vom 18. November 2008 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 19).
  • VG Münster, 11.03.2010 - 8 K 1729/08  

    Regelerteilungsvoraussetzung, Ausweisungsgrund, Ausnahme, Ausnahmefall, familiäre

    Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tecklenburg 10 Cs 71 Js 111/07 114/07 vom 19. März 2007 wurde gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Aufenthaltsbeschränkung eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen festgesetzt.
  • VerfGH Berlin, 11.07.2008 - VerfGH 99 A/08  

    Subsidiarität; Anhörungsrüge; ermessensfehlerhaftes Absehen von mündlicher

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde steht als zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung einer jeden Verfassungsbeschwerde nicht zur Disposition der Beschwerdeführer (vgl. zuletzt die Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 - und 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 -).
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