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   VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11   

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VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11 (https://dejure.org/2013,5963)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.03.2013 - VerfGH 114/11 (https://dejure.org/2013,5963)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. März 2013 - VerfGH 114/11 (https://dejure.org/2013,5963)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Berlin, 27.09.2007 - VerfGH 93/03

    Teils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 18 und vom 27. September 2007 - VerfGH 93/03 - Rn. 15; st. Rspr.).

    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 17. Mai 2011 und vom 27. September 2007, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15; BGH, NJW-RR 2009, 1236, Rn. 11).

  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 18 und vom 27. September 2007 - VerfGH 93/03 - Rn. 15; st. Rspr.).

    Da die fehlerhafte Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die unrichtige Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie zugleich Art. 15 Abs. 1 VvB (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.).

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 221/07

    Anfechtung der Auszahlung von Gewinnen in einem Schneeballsystem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    Insbesondere sei die vom Kammergericht zur Begründung angegebene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. April 2008 - IX ZR 221/07 -) mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Mit den Ausführungen hierzu lässt sich weder eine willkürliche Beweiswürdigung noch eine willkürliche Rechtsanwendung begründen; hierfür ist im Übrigen auch nichts erkennbar, zumal das zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 29. April 2008 - IX ZR 221/07 -) einen Fall betraf, in dem sich - gerade und nur - einem zuständigen Bankmitarbeiter hätte aufdrängen müssen, dass ein finanzierter Kaufpreis sittenwidrig überhöht war.

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2004, 154, Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2004, 154, Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 17. Mai 2011 und vom 27. September 2007, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15; BGH, NJW-RR 2009, 1236, Rn. 11).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2004, 154, Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    So verhält es sich unter anderem dann, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 17. Mai 2011 und vom 27. September 2007, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15; BGH, NJW-RR 2009, 1236, Rn. 11).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    Dies gilt namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1995 - 2 BvR 382/95 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11
    a) Die fehlerhafte Anwendung des inzwischen geänderten § 522 Abs. 2 ZPO a. F. mit der Folge, dass die Revisionszulassung nicht erstritten werden konnte, kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.; zur Prüfung am Maßstab des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, juris Rn. 17 und vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; zur Prüfung am Maßstab des gesetzlichen Richters vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - VerfGH 166/10 - Rn. 15 und vom 29. Mai 2012 - VerfGH 19/10 - Rn. 14; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - 1 BvR 1013/11 - juris, Rn. 40 und vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes oder des Anspruchs auf

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09

    Verletzung des Willkürverbots aus Art 10 Abs 1 VvB (juris: Verf BE) durch

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB)

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 127/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch

  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 - und - VerfGH 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Allerdings darf das Gericht Parteivortrag unberücksichtigt lassen, den es rechtlich für unerheblich hält (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 114/11 - Rn. 21).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung im

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und VerfGH 114/11 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag

    Allerdings darf das Gericht Parteivortrag unberücksichtigt lassen, den es rechtlich für unerheblich hält (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 114/11 - Rn. 21).
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