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   VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07, VerfGH 128 A/07   

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VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07, VerfGH 128 A/07 (https://dejure.org/2007,16491)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.10.2007 - VerfGH 128/07, VerfGH 128 A/07 (https://dejure.org/2007,16491)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, VerfGH 128 A/07 (https://dejure.org/2007,16491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang der Anhörungsrüge; fristlose Kündigung wegen eines einmaligen Vorgangs; Eigentumsgarantie des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Gehörsrüge geht vor

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Das unterbliebene Vorgehen nach § 321a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 15 Abs. 1 VvB, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Mai 2006 - VerfGH 62/06 - für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 2005, 3059; NJW 2007, 3054 sowie Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 - juris Rn. 9; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. § 321a, Rn. 11 a. E.; vgl. auch Desens, NJW 2006, 1243 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Das unterbliebene Vorgehen nach § 321a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 15 Abs. 1 VvB, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Mai 2006 - VerfGH 62/06 - für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 2005, 3059; NJW 2007, 3054 sowie Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 - juris Rn. 9; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. § 321a, Rn. 11 a. E.; vgl. auch Desens, NJW 2006, 1243 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Das unterbliebene Vorgehen nach § 321a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 15 Abs. 1 VvB, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Mai 2006 - VerfGH 62/06 - für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 2005, 3059; NJW 2007, 3054 sowie Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 - juris Rn. 9; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. § 321a, Rn. 11 a. E.; vgl. auch Desens, NJW 2006, 1243 ).
  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Dieser verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofsalle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachtenVerfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 16. Dezember1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 -GE 2007, 1621 m. w .N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).

    Auch ein darin etwa liegender Verzicht auf die Rüge einerVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hat ebenso wie ein aus anderen Gründen unterbliebenes Vorgehen nach § 321aZPO zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist(Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 - m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    Zwar verlangt dieser von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 145/08

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w .N.; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).

    Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w .N.; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).

    Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    d) Das unterbliebene Vorgehen nach § 29a FGG hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die der Sache nach behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 u.a. - GE 2007, 1621 und 18. November 2007 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer überdies, vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs - über die formale Einlegung der statthaften Rechtsbehelfe hinaus - alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - Rn. 5; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufungdes Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrekturdes geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern(Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 23. Oktober 2007- VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

    c) Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen - hier also insgesamt - unzulässig ist (Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, GE 2007, 1621 und vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gem §

    Damit ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, GE 2007, 1621 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 12 A/08
    Wie der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - bekräftigt hat, ist die Verfassungsbeschwerde bei unterbliebenem Vorgehen nach § 321a ZPO nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 15 Abs. 1 VvB, sondern auch hinsichtlich der weiteren denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig.
  • VerfGH Berlin, 16.09.2008 - VerfGH 177/06

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 11.07.2008 - VerfGH 99 A/08

    Subsidiarität; Anhörungsrüge; ermessensfehlerhaftes Absehen von mündlicher

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