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   VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01, 129 A/01   

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https://dejure.org/2001,26511
VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01, 129 A/01 (https://dejure.org/2001,26511)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.11.2001 - VerfGH 129/01, 129 A/01 (https://dejure.org/2001,26511)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01, 129 A/01 (https://dejure.org/2001,26511)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, daß hier eine der Wurzeln des Prozeßgrundrechts auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren liegt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ).

    Sie setzen unter anderem Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhaltes und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage für richterliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Das Straf- und Strafverfahrensrecht trägt diesen Grundsätzen im allgemeinen Rechnung (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der Verfassungsgerichtshof kann, da es sich bei einer Prognoseentscheidung um eine wertende Entscheidung handelt, insoweit nur prüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht verkennen (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 70, 297 ).

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
    Die Verbürgung des Grundrechts auf Freiheit der Person entspricht sowohl in ihrer Formulierung als auch im Inhalt derjenigen des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, daß hier eine der Wurzeln des Prozeßgrundrechts auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren liegt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
    Soweit Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen der Berliner Gerichte sind, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
    Anders als in Verfahren, in denen zwingend eine mündliche Anhörung vorgeschrieben ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1982, 691 ; NVwZ-Beil. 1996, 49), ist in Verfahren mit der Möglichkeit schriftlicher Anhörung die Nachholung in der Rechtsmittelinstanz zum Schutz des betroffenen Grundrechts auf Freiheit der Person nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. zu § 33 a StPO: BVerfGE 42, 243 ff.; BGHSt 126, 126 ff.).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 129/01
    Anders als in Verfahren, in denen zwingend eine mündliche Anhörung vorgeschrieben ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1982, 691 ; NVwZ-Beil. 1996, 49), ist in Verfahren mit der Möglichkeit schriftlicher Anhörung die Nachholung in der Rechtsmittelinstanz zum Schutz des betroffenen Grundrechts auf Freiheit der Person nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. zu § 33 a StPO: BVerfGE 42, 243 ff.; BGHSt 126, 126 ff.).
  • VerfGH Berlin, 14.03.2006 - VerfGH 159/04

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter

    1996, 49), ist in Verfahren mit der Möglichkeit schriftlicher Anhörung deren Nachholung in der Rechtsmittelinstanz zum Schutz des betroffenen Grundrechts nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. zu § 33a StPO: BVerfGE 42, 243 ff.; BGHSt 126, 126 ff.; Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).

    Das Straf- und Strafverfahrensrecht trägt diesen Erfordernissen im Allgemeinen Rechnung (vgl. BVerfGE 70, 297 (309); Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).

    1996, 49), ist, wie oben unter 2. ausgeführt, in Verfahren mit der Möglichkeit schriftlicher Anhörung deren Nachholung in der Rechtsmittelinstanz zum Schutz des betroffenen Grundrechts auf Freiheit der Person nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Gesetz in diesem Sinne ist ausschließlich das förmliche Gesetz (Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 129/01 -).
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