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   VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14   

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https://dejure.org/2014,32476
VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14 (https://dejure.org/2014,32476)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.09.2014 - VerfGH 138/14 (https://dejure.org/2014,32476)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 (https://dejure.org/2014,32476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 S 1 Verf BE, Art 15 Abs 1 Verf BE, § 49 Abs 2 S 2 VGHG BE, § 178a SGG, § 199 Abs 2 SGG
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Sachvortrag vor Aussetzung der Vollstreckung durch das Beschwerdegericht

  • racf.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14
    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit eingeschränkt (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 145/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14
    Etwas anderes gilt aber, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2014 - VerfGH 145/11 - Rn. 12; st. Rspr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2014 - L 29 AS 2052/14

    Anhörungsrüge im Aussetzungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14
    Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. August 2014 - L 29 AS 2052/14 B ER - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - L 7 KA 161/09

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14
    Der streitgegenständliche Beschluss nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG stellt eine mit dieser Rüge nicht angreifbare Zwischenentscheidung gemäß § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG dar, weil sie im Beschwerdeverfahren ergangen ist und nur eine vorläufige Regelung zu diesem Verfahren betrifft (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 7 KA 161/09 B ER -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14
    Angesichts des Umstands, dass die vom Sozialgericht ausgesprochene vorläufige Verpflichtung zur Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts das durch Art. 6 Satz 1 der Verfassung von Berlin - VvB - in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip gewährleistete Existenzminimum des Beschwerdeführers betrifft (vgl. Beschluss vom 2. September 2014 - VerfGH 138 A/14 - Rn. 14 m. w. N.) und die durch die Vollstreckungsaussetzung bewirkte möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden kann, da der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er entsteht (sog. Gegenwärtigkeitsprinzip; vgl. Beschluss vom 2. September 2014, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 19 m. w. N.), ist dem Beschwerdeführer ein weiteres Abwarten der Entscheidung über seinen Aufhebungsantrag nicht zumutbar, § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung zugunsten des Antragstellers

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

    17 Ein verfassungsrechtlich zu beanstandender Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 VvB liegt nur vor, wenn die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22; und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2014 - L 29 AS 2052/14

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer - Glaubhaftmachung Anordnungsanspruch -

    Der Verfassungsgerichtshof hat zunächst mit Beschluss vom 2. September 2014 den Aussetzungsbeschluss vorläufig ausgesetzt (VerfGH 138A/14) und schließlich mit Beschluss vom 30. September 2014 den Aussetzungsbeschluss vom 14. August 2014 aufgehoben (VerfGH 138/14); die Entscheidung des 5. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sei nicht erkennbar berücksichtigt worden und dadurch das rechtliche Gehör verletzt.
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18, vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22, und vom 18. Februar 2015.
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 138/14 - Rn. 22, und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 130/14 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 02.09.2014 - VerfGH 138 A/14
    Der Antragsteller wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde - VerfGH 138/14 - gegen die Aussetzung der Vollstreckung eines Beschlusses des Sozialgerichts durch das Landessozialgericht.
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