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   VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12   

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VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12 (https://dejure.org/2013,21579)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.08.2013 - VerfGH 147/12 (https://dejure.org/2013,21579)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. August 2013 - VerfGH 147/12 (https://dejure.org/2013,21579)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Insoweit genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG (vgl. dazu Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 13).

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. - und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).

    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.

    Indem das Kammergericht im Anhörungsrügebeschluss erstmals die Auffassung vertritt, die auf Feststellung der Wertersatzpflicht gerichtete Feststellungsklage sei bereits mit der Erhebung der Herausgabeklage rechtshängig geworden, gibt es dem Rechtsstreit eine Wendung, mit der auch ein besonders kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Die Bejahung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses für die Feststellungsklage widerspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. Januar 1987 - I ZR 230/85) und sei willkürlich.

    Auch die Begründung, mit der das Kammergericht das Vorliegen einer Divergenz zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1987 (I ZR 230/85) hinsichtlich des Bestehens eines Feststellungsinteresse verneine, sei nicht nachvollziehbar.

    Ebenfalls unzulässig ist die Rüge eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter nach Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB durch Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz des angegriffenen Urteils zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1987 (BGHZ 99, 340).

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Sachvortrag zur formellen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 9/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. - und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Die vom Kammergericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1989 (V ZR 173/87) betreffe einen völlig anderen Fall, nämlich ein jeweils auf denselben Anspruch gerichtetes Leistungs- und Feststellungsbegehren.

    Soweit das Kammergericht im Anhörungsrügebeschluss darauf hinweist, dass ein auf Leistung gerichteter Antrag als Minus die Feststellung der Leistungspflicht enthalte (mit Verweis auf BGH, NJW 1989, 2064 f.), betrifft dies nur den Fall, in dem es sich um dieselbe Leistungspflicht bzw. denselben Anspruch handelt (vgl. BGH, a. a. O., S. 2064 a. E.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Indem das Kammergericht im Anhörungsrügebeschluss erstmals die Auffassung vertritt, die auf Feststellung der Wertersatzpflicht gerichtete Feststellungsklage sei bereits mit der Erhebung der Herausgabeklage rechtshängig geworden, gibt es dem Rechtsstreit eine Wendung, mit der auch ein besonders kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Indem das Kammergericht im Anhörungsrügebeschluss erstmals die Auffassung vertritt, die auf Feststellung der Wertersatzpflicht gerichtete Feststellungsklage sei bereits mit der Erhebung der Herausgabeklage rechtshängig geworden, gibt es dem Rechtsstreit eine Wendung, mit der auch ein besonders kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.
  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12
    Eine Heilung tritt nämlich jedenfalls dann nicht ein, wenn der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss seinerseits Verfassungsrecht verletzt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 - und 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für

  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen

  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11

    PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit

  • BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ablehnende zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB durch Nichtannahme der

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des alleinigen

  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 93/06

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Richterablehnung

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 30.05.2008 - 1 BvR 27/08

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 164/06

    Infolge unzureichender Substantiierung der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    bb) Soweit der im Revisionsverfahren anwaltlich vertretene Beschwerdeführer beanstandet, von den Anforderungen des Revisionsgerichts an den Vortrag hinsichtlich der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 3 StPO überrascht worden zu sein, so hätte er als gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.) schon angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2000, a. a. O.) mit einer entsprechenden rechtlichen Einschätzung des Kammergerichts rechnen können.
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Anderes gilt aber dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Eine Nachholung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Entscheidung über die Anhörungsrüge ihrerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschluss vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 19 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch vom

    Dem Recht der Parteien, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 19; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 8/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Eine Nachholung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Entscheidung über die Anhörungsrüge ihrerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

    Denn unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist, tritt eine solche jedenfalls dann nicht ein, wenn der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss - wie hier - seinerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschlüsse vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 18; st. Rspr. m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2014 - VerfGH 166/13

    Mangels ausreichender Darlegungen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Der mit Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde isoliert angreifbare (vgl. Beschluss vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 14) Beschluss vom 13. März 2013 ist dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers am 7. August 2013 zugegangen, die Verfassungsbeschwerde aber erst am 4. Dezember 2013 und mithin verspätet erhoben worden.
  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1

    Der Umstand, dass der Beschwerdeführer keine Anhörungsrüge erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschluss vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 14 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 22).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Eine Nachholung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Entscheidung über die Anhörungsrüge ihrerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 87/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 10/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

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