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   VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13, 34/13   

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https://dejure.org/2013,35222
VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13, 34/13 (https://dejure.org/2013,35222)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.11.2013 - VerfGH 16/13, 34/13 (https://dejure.org/2013,35222)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 (https://dejure.org/2013,35222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25a Abs 1 S 1 StVG, § 25a Abs 2 StVG
    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Kostentragungspflicht des Halters nach § 25a StVG - Rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 Verf BE) nicht verletzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    b) Die Verfassungsbeschwerde ist weiterhin unzulässig hinsichtlich des Kostenbescheids, weil insoweit keine Grundrechtsverletzungen geltend gemacht werden, die im gerichtlichen Verfahren nicht korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 12).

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB ist verletzt, wenn das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht Genüge getan hat (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    Denn es besteht keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (Beschluss vom 15. April 2011, a. a. O.).

    Die einfachrechtlich in § 25a Abs. 2 StVG vorgesehene Anhörung im Verwaltungsverfahren kann jedoch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 16).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    Aus dem sich aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB ergebenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz folgt insofern zwar eine Pflicht der Gerichte zur Nachprüfung (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    Auslegungs- und Anwendungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des als verletzt bezeichneten Grundrechts beruhen, liegen nicht vor (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    Soweit der Beschwerdeführer geltend gemacht hat, er sei dadurch, dass er keinen Anhörungsbogen erhalten habe, daran gehindert gewesen, im Verwaltungsverfahren den Fahrzeugführer zu benennen, kam es darauf nach dem Rechtsstandpunkt des Amtsgerichts nicht an (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 17).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 2497/96

    Unzulässigkeit der substanzlosen Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    Der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass die Kostenentscheidung nach § 25a StVG auf der Tatsache eines Verkehrsverstoßes gründet, der mit seinem Fahrzeug begangen wurde, nicht aber auf dem nachgewiesenen Empfang eines Anhörungsbogens (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 2497/96 -, juris Rn. 4).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    Dies ist etwa der Fall, wenn es rechtlich erhebliches Verteidigungsvorbringen als verspätet zurückweist, ohne dass der Beteiligte nachweislich Gelegenheit erhielt, sich zur Sache zu äußern (Beschluss vom 15. April 2011- VerfGH 97/09 - Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    a) Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde zunächst, soweit sie sich gegen den im Verfahren nach § 33a StPO ergangenen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2013 wendet, da auch ein solcher Beschluss keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
    Dies folgt bereits aus dem Bagatellcharakter der von § 25a StVG erfassten, massenhaft vorkommenden Halt- und Parkverstöße (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 1989 - 2 BvR 239/88 -, juris Rn. 29 und 39).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 2 RBs 1/20

    Anlassordnungswidrigkeit bei Parken in Umweltzone ohne Plakette

    Der Senat teilt daher die allgemeine Auffassung, dass § 25a Abs. 1 Satz 1 StVG auch beim Halten und Parken in einer Umweltzone ohne (gültige) Plakette Anwendung findet (vgl. VerfGH Berlin DAR 2014, 191; AG Dortmund ZfSch 2014, 474; AG Köln BeckRS 2019, 10275; König in: Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 25a StVG Rdn. 5; Weidig in: Münchener Kommentar a.a.O. § 25a StVG Rdn. 9; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke a.a.O. § 25a StVG Rdn. 2; Sandherr in: Haus/Krumm/Quarch a.a.O. § 25a StVG Rdn. 4).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.).

    Ohne Nachweis der Zustellung eines Anhörungsbogens kann nicht davon ausgegangen werden, der Betroffene sei vor Erlass eines Kostenbescheids tatsächlich angehört worden (Beschluss vom 20. November 2013, a. a. O., Rn. 14).

    Die Unmöglichkeit der Behörde, den Fahrzeugführer mit angemessenem Aufwand zu ermitteln, darf das Gericht dabei ggf. anhand der Aktenlage nachprüfen und feststellen (Beschluss vom 20. November 2013, a. a. O., Rn. 15 f.).

  • AG Köln, 02.05.2019 - 813 OWi 5/19

    Umweltzone, Parken ohne Plakette

    Dem ruhenden Verkehr (Halt- oder Parkverstoß) zuzurechnen ist das Verkehrsverbot Z 270.1 (Umweltzone), mit der Folge, dass ein Halten oder Parken in einer Umweltzone ohne Plakette auch als Anlassordnungswidrigkeit in Betracht kommt (AG Dortmund ZfSch 14, 474; VerfGH Berlin DAR 14, 191; AG Tiergarten DAR 08, 409; Carsten in NK Haus/Krumm/Quarch § 25a Rn 4; König in Hentschel/König/Dauer § 25a Rn 5; aA Janker in der Vorauflage mit Verweis auf AG Hannover NZV 11, 53 u AG Frankfurt DAR 09, 593).
  • VG Mainz, 08.11.2019 - 3 L 1039/19

    Fahrtenbuchauflage für 15 Monate rechtmäßig

    Die Führung eines Fahrtenbuchs kann selbst auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung mitgewirkt hat, die gebotenen Ermittlungsbemühungen der Behörde jedoch gleichwohl erfolglos geblieben sind (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - 8 A 1587/16 -, juris Rn. 13, und vom 28. Oktober 2013 - 8 A 852/13 -, DAR 2014, 191 = juris Rn. 25; SächsOVG, Beschluss vom 31. August 2017 - 3 A 445/16 -, juris Rn. 10).
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