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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - VerfGH 17/08   

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https://dejure.org/2010,2378
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - VerfGH 17/08 (https://dejure.org/2010,2378)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.2010 - VerfGH 17/08 (https://dejure.org/2010,2378)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 (https://dejure.org/2010,2378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen PDF

    Verfassungsbeschwerden gegen Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von "Hartz IV" erfolgreich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit von Finanzzuweisungsregelungen mit dem Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung; Substanziierung der fehlerhaften Entlastungsdaten in der Anlage A zu § 7 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von "Hartz IV" erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV und die Finanzzuweisungen an NRW-Gemeinden

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Verteilung der Finanzzuweisung

  • loh.de (Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von "Hartz IV" verfassungswidrig - Verstoß gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von "Hartz IV"

Sonstiges (2)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 627
  • DVBl 2010, 197
  • DVBl 2010, 970
  • DÖV 2011, 162
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - VerfGH 16/96

    Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 erfolglos

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - VerfGH 17/08
    Der Gesetzgeber darf auf nicht hinreichend aussagekräftige Daten nur solange zurückgreifen, wie geeigneteres Material (noch) nicht verfügbar ist (vgl. VerfGH NRW, OVGE 47, 249, 264/265).

    Auf Einschätzungen und Prognosen darf sich die gesetzgeberische Entscheidung stützen, soweit die sachliche Eignung oder die tatsächlichen Auswirkungen einer Finanzausgleichsregelung kaum oder nur mit großen Unsicherheiten voraussehbar sind (VerfGH NRW, OVGE 47, 249, 254; NWVBl. 1999, 136, 137; OVGE 51, 272, 280 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - VerfGH 10/06

    Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 teilweise zurückgewiesen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - VerfGH 17/08
    Bezeichnender Weise habe der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2007 im Verfahren VerfGH 10/06 (OVGE 51, 272) eine generelle Verpflichtung des Landesgesetzgebers, bei horizontalen Ausgleichsregelungen auf feststehende, richtige Haushaltsdaten zurückzugreifen, nicht postuliert.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 37/14

    Festsetzung der Einwohnerzahl im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014

    Vielmehr wurde lediglich eine von mehreren Berechnungsgrundlagen festgeschrieben (vgl. zu weiteren Fällen, in denen tatsächliche Berechnungsgrundlagen vom Gesetzgeber in einer Anlage zum jeweiligen Gesetz festgeschrieben wurden: VerfGH NRW, Urteile vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 -, OVGE 53, 264, und vom 19. Mai 2015 - VerfGH 24/12 -, NWVBl 2015, 336).

    Zudem werden die eingeschränkten Anfechtungsmöglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren jedenfalls zum Teil dadurch kompensiert, dass der Gesetzgeber, wenn er sich entscheidet, den Berechnungsgrundlagen für ein Verteilungssystem zur Zuweisung von Landesmitteln Gesetzeskraft zu verleihen, in Bezug auf die Validität der Daten besonderen Sorgfaltsanforderungen unterliegt, ihn also das Risiko der Unrichtigkeit der Daten in besonderer Weise trifft (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 -, OVGE 53, 264 = juris, Rn. 45).

    Die Modalitäten des Verteilungssystems dürfen nicht zu willkürlichen Resultaten führen (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 -, OVGE 53, 264 = juris, Rn. 32, m. w. N.).

    Entscheidet sich der Gesetzgeber, den Berechnungsgrundlagen für ein Verteilungssystem zur Zuweisung von Landesmitteln Gesetzeskraft zu verleihen, unterliegt er in Bezug auf die Validität der Daten besonderen Sorgfaltsanforderungen (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 -, OVGE 53, 264 = juris, Rn. 45).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2011 - LVerfG 10/10

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Kleinstgemeindenregelung im

    Das Verfassungsgericht hat dabei nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die bestmögliche und gerechteste Lösung gewählt hat (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 11.05.2006 - LVerfG 1/05 u.a. -, LVerfGE 17, 297, 318; Urt. v. 18.12.2003 - LVerfG 13/02 -, LVerfGE 14, 293, 302 m.w.N.; VerfGH NW, Urt. v. 26.05.2010 - VerfGH 17/08 -, NVwZ-RR 2010, 627; Urt. v. 01.12.1998 -VerfGH 5/97 -, Juris Rn. 36; BbgVerfG, Urt. v. 18.05.2006 - VfGBbg 39/04 - Urt. v. 29.08.2002 - VfGBbg 34/01 -, LVerfGE 13, 159, 174; Urt. v. 18.06.1998 - VfGBbg 17/97 -, LVerfGE 8, 97, 139).

    Grundsätzlich muss sich die Entscheidung des Gesetzgebers auf objektivierbare Daten stützen lassen (VerfGH NW, Urt. v. 26.05.2010 - VerfGH 17/08 -, Juris Rn. 33).

  • SG Aachen, 30.06.2015 - S 11 AS 303/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Neubescheidung der Höhe der Verteilung

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VerfGH - habe mit Urteil vom 26.05.2010 (VerfGH 17/08) festgestellt, dass die zu § 7 Abs. 3 AG-SGB II verwendete Anlage A gegen das landesverfassungsrechtlich abzuleitenden interkommunale Gleichbehandlungsgebot verstoße.

    Es geht gerade nicht um eine Regelung, die allein die Grundsicherung für Arbeitsuchende betrifft, sondern eben eine Umverteilung von Ersparnissen des Landes beim Wohngeld, mit dem Lasten der Kommunen durch Aufgaben nach dem SGB II ausgeglichen werden sollen Vor diesem Hintergrund hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen die Norm des § 7 AG-SGB II NRW auch zutreffend allgemein als "eine Regelung zur Verteilung von Landesmitteln auf Kreise und kreisfreie Städte" charakterisiert (Urteil vom 26.05.2010 - VerfGH 17/08 = juris Rn. 32).

    Es handelt sich damit um Regelungen eines allgemeinen Verteilungssystems für die Zuweisung von Finanzmitteln vom Land an die Kommunen (VerfGH NRW, Urteil vom 26.05.2010 - VerfGH 17/08 = juris Rn. 33).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 1/18

    Kommunalverfassungsbeschwerde betreffend die Durchführungsverordnung

    Auf minder aussagekräftige Daten darf der Gesetzgeber dabei so lange zurückgreifen, wie geeigneteres Material (noch) nicht verfügbar ist (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 9. Juli 1998 - VerfGH 16/96 u. a., OVGE 47, 249 = juris, Rn. 99, vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08, OVGE 53, 264 = juris, Rn. 33, und vom 19. Mai 2015 - VerfGH 24/12, NWVBl. 2015, 336 = juris, Rn. 46).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - VerfGH 19/10

    Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung den Vollzug des

    Das gelte namentlich für den Erhöhungsbetrag von 1.300 Mio. EUR für das Sondervermögen "Risikoabschirmung WestLB AG", die zusätzlichen Haushaltsmittel von insgesamt 114 Mio. EUR für das Sondervermögen "Versorgungsfonds für das Land Nordrhein-Westfalen", die veranschlagten 375 Mio. EUR für die Abrechnung der Kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten, die Zuführung an die Rücklage zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Kosten im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz in Höhe von 370 Mio. EUR, die Mehrausgaben von rund 300 Mio. EUR im Rahmen des Aktionsplans Kommunalfinanzen, die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 150 Mio. EUR für den Ausbau von U3-Betreuungsplätzen sowie für die Haushaltsmittel in Höhe von etwa 237 Mio. EUR, die in Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 - an die Kreise und kreisfreien Städte zu zahlen gewesen seien.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 18/10

    Zulässigkeit und Bemessung einer Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden

    Das Verfassungsgericht hat dabei nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die bestmögliche und gerechteste Lösung gewählt hat (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 30.06.2011 - LVerfG 10/10 -, NordÖR 2011, 391, 392; Urt. v. 11.05.2006 - LVerfG 1/05 u.a. -, LVerfGE 17, 297, 318; Urt. v. 18.12.2003 - LVerfG 13/02 -, LVerfGE 14, 293, 302 m.w.N.; VerfGH NW, Urt. v. 26.05.2010 - VerfGH 17/08 -, NVwZ-RR 2010, 627, 628; Urt. v. 01.12.1998 - VerfGH 5/97 -, juris Rn. 36; BbgVerfG, Urt. v. 18.05.2006 - VfGBbg 39/04 - LVerfGE 17, 103, 118; Urt. v. 29.08.2002 - VfGBbg 34/01 -, LVerfGE 13, 159, 174; Urt. v. 18.06.1998 - VfGBbg 17/97 -, LVerfGE 8, 97, 139).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2012 - LVerfG 37/10

    Zulässigkeit einer und Anforderungen an eine Stadt-Umland-Umlage

    Bereits in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2011 in dem Verfahren LVerfG 10/10 hat dieses Gericht klargestellt, dass sich eine Entscheidung des Gesetzgebers im kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich auf objektivierbare Daten stützen lassen muss (ebenso VerfGH NW, Urt. vom 26.05.2010 - VerfGH 17/08 -, juris Rn. 33).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4

    e) Mit Urteil vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 -, OVGE 53, 264, erklärte der Verfassungsgerichtshof auf eine von mehreren Kreisen und kreisfreien Städten erhobene Verfassungsbeschwerde die damalige Anlage A zu § 7 Abs. 3 AG-SGB II NRW für unvereinbar mit dem Recht der Beschwerdeführer auf kommunale Selbstverwaltung.
  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Die Ausführungen der Klägerin zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 - (NVwZ-RR 2010, 627) sind im vorliegenden Zusammenhang unergiebig.
  • VG Bremen, 06.11.2014 - 4 K 841/13

    Zensusklage Bremerhaven - Einfacher relativer Standardfehler; Einwohnerzahl;

    Die Modalitäten des Verteilungssystems dürfen nicht zu willkürlichen Resultaten führen (BVerfG, Urt. v. 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11; VerfGH NRW, Urt. v. 26.05.2010 - VerfGH 17/08).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 33/10

    Vereinbarkeit der Erhebung einer sog. Finanzausgleichsumlage von besonders

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2021 - 12 A 556/19

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Nachteilsausgleichs

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2015 - 12 N 20.13

    Zulassungsbegehren; kommunaler Finanzausgleich; Haushaltsjahr 2006;

  • VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06

    Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung für das Jahr 2005

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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32352
VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,32352)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13.11.2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,32352)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13. November 2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,32352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde hinter einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Endgültigkeit der Entscheidungen des ...

  • thueringen.de PDF

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08
    Anlass dafür war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107 , wonach es gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08
    Die Begründung des Gesetzesentwurfs (Anhörungsrügengesetz) nimmt diese Vorgabe für die Fachgerichte auf (S. 1, 13 des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 15/3706).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 1 BvR 3343/08
    gegen a) den Beschluss des Thüringer Yerfassungsgerichtshofs vom 13. November 2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (eA\) -,.

    b) den Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 7. Juli 2008 - VerfGH 17/68, VerfGH 18/08 {eA} -.

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