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   VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20 (eAO)   

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VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20 (eAO) (https://dejure.org/2020,16138)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 24.06.2020 - VerfGH 17/20 (eAO) (https://dejure.org/2020,16138)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 (eAO) (https://dejure.org/2020,16138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO ) - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    Zu deren Schutz vor Infektionen ist der Staat aber wegen seiner nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG begründeten Schutzpflicht grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8).

    Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden kann (so auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 81 A/20 - , juris Rn. 23, mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 9).

  • VerfGH Thüringen, 06.03.2013 - VerfGH 25/12

    Versagung einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Außervollzugsetzung von §

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    Ein zulässiger Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz setzt nicht voraus, dass das Hauptsacheverfahren bereits anhängig gemacht wurde (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. März 2013 - VerfGH 25/12 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Dies gilt mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung insbesondere auch für die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm, an deren Vollzug ein erhebliches Allgemeininteresse besteht (vgl. nur ThürVerfGH, Beschluss vom 6. März 2013 - VerfGH 25/12 -, juris Rn. 15; ThürVerfGH, Beschluss vom 20. März 2018 - VerfGH 5/18 -, Seite 11 f. des amtlichen Umdrucks).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 18/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine ordnungsbehördliche Anforderung von Lichtbildern

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    Am 12. Juni 2020 hat die Antragstellerin beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ein Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung, zuletzt geändert am 4. Juni 2020, eingeleitet (Az. VerfGH 18/20) und zugleich den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt.

    a) Unerheblich ist, dass die Antragstellerin ihren Antrag in der Hauptsache (Az.: VerfGH 18/20) nicht geändert hat und folglich die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung im dortigen Verfahren von ihr bislang nicht angegriffen wird.

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    Der weitere Einwand, dass eine einstweilige Anordnung dann nicht dringend geboten sei, wenn sich ohne Anrufung des Verfassungsgerichts ein anderer Weg zeigt, auf dem durch Antragstellung bei anderen - insbesondere den ordentlichen Gerichten - das erstrebte Ziel erreicht werden kann (BVerfG, Ablehnungen einstweiliger Anordnung vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 665/62 -, BVerfGE 21, 50 [51], = juris Rn. 2;.
  • VerfGH Thüringen, 20.03.2018 - VerfGH 5/18

    Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    Dies gilt mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung insbesondere auch für die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm, an deren Vollzug ein erhebliches Allgemeininteresse besteht (vgl. nur ThürVerfGH, Beschluss vom 6. März 2013 - VerfGH 25/12 -, juris Rn. 15; ThürVerfGH, Beschluss vom 20. März 2018 - VerfGH 5/18 -, Seite 11 f. des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    In den übrigen Fällen sind die Nachteile, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die Maßnahme später aber für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Folgen abzuwägen, die entstehen, wenn die Anordnung erlassen wird, der Hoheitsakt sich im Hauptsacheverfahren aber als rechtmäßig erweist (st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, so bspw. ThürVerfGH, Beschluss vom 14. März 2014 - VerfGH 3/14 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 01.10.1963 - 1 BvR 415/63

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    vom 01. Oktober 1963 - 1 BvR 415/63 -, BVerfGE 17, 120 [122], = juris Rn. 5; vom 17. Juli 1973 - 1 BvQ 8/73 -, BVerfGE 35, 379 [381], = juris Rn. 7; vom 24. April 1974 - 2 BvR 236/74 -, BVerfGE 37, 150 [153 f.], = juris Rn. 4), steht der Zulässigkeit des Antrags indes nicht entgegen: Denn vorliegend wendet sich die Antragstellerin gerade in ihrer Funktion als Teil des Landesparlaments und damit eines durch die Verfassung mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestatteten Organs an den Verfassungsgerichtshof.
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    Das Robert-Koch-Institut (im Folgenden: RKI), dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom. 10. April2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13 f.; BayVerfGH, Entscheidungvom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), schätzt in seinem täglichen Lagebericht die Lage auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin insgesamt (auf einer Skala von "gering", "mäßig", "hoch" bis "sehr hoch") als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch ein (zuletzt abgerufen Lagebericht vom 23. Juni 2020, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html).
  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvQ 8/73

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    vom 01. Oktober 1963 - 1 BvR 415/63 -, BVerfGE 17, 120 [122], = juris Rn. 5; vom 17. Juli 1973 - 1 BvQ 8/73 -, BVerfGE 35, 379 [381], = juris Rn. 7; vom 24. April 1974 - 2 BvR 236/74 -, BVerfGE 37, 150 [153 f.], = juris Rn. 4), steht der Zulässigkeit des Antrags indes nicht entgegen: Denn vorliegend wendet sich die Antragstellerin gerade in ihrer Funktion als Teil des Landesparlaments und damit eines durch die Verfassung mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestatteten Organs an den Verfassungsgerichtshof.
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
    vom 01. Oktober 1963 - 1 BvR 415/63 -, BVerfGE 17, 120 [122], = juris Rn. 5; vom 17. Juli 1973 - 1 BvQ 8/73 -, BVerfGE 35, 379 [381], = juris Rn. 7; vom 24. April 1974 - 2 BvR 236/74 -, BVerfGE 37, 150 [153 f.], = juris Rn. 4), steht der Zulässigkeit des Antrags indes nicht entgegen: Denn vorliegend wendet sich die Antragstellerin gerade in ihrer Funktion als Teil des Landesparlaments und damit eines durch die Verfassung mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestatteten Organs an den Verfassungsgerichtshof.
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
  • BVerfG, 14.01.2016 - 2 BvQ 1/16

    Mangels substantiierter Darlegung Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels

  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

  • BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02

    Keine einstweilige Anordnung gegen Dosenpfand

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06

    Parlamentsunwürdigkeit

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Ursprünglich hat die Antragstellerin mit ihrer Antragsschrift vom 12. Juni 2020 ein abstraktes Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der MaßnFortentwVO eingeleitet und zugleich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (VerfGH 17/20).

    Mit Schriftsatz vom 17. Juni 2020 hat die Antragstellerin ihren Antrag im einstweiligen Rechtsschutz (VerfGH 17/20) dahin gehend abgeändert, die IfS-GrundVO vom 9. Juni 2020 im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

    Mit Beschluss vom 24. Juni 2020 hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägungsentscheidung den Antrag der Antragstellerin abgelehnt, die IfS- GrundVO vorläufig außer Kraft zu setzen (VerfGH 17/20).

    Der Ausschluss des Mitglieds Dr. von der Weiden wegen Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 14 Abs. 1 ThürVerfGHG ergibt sich, wie bereits im Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 24. Juni 2020, VerfGH 17/20, dargelegt, aufgrund seiner Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Beirat zum Corona-Pandemiemanagement, der sich am 4. Juni 2020 konstituiert hat und seither seine beratende Tätigkeit für die Landesregierung ausübt.

    Konkrete Ausführungen zur IfS-GrundVO erfolgten seitens der Antragstellerin lediglich im Rahmen ihres geänderten Antrags im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (VerfGH 17/20) vom 17. Juni 2020.

    Ein solches Vorbringen ließe sich allenfalls in ergänzender Auslegung den Ausführungen der Antragstellerin im Rahmen ihres geänderten Antrags vom 17. Juni 2020 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (VerfGH 17/20) entnehmen, wonach die Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 9. Juni 2020 die bereits beanstandeten Mängel nicht beseitigt habe.

  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 4/22

    Begründete Selbstablehnung des Präsidenten des VerfGH im Verfahren der abstrakten

    Die zeitlich parallele Mitwirkung eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in einem wissenschaftlichen Beirat zum Corona-Pandemiemanagement der Landesregierung kann geeignet sein, bei einem objektiven Verfahrensbeteiligten Zweifel an seiner richterlichen Unparteilichkeit im Hinblick auf anhängige Verfahren betreffend Corona-Rechtsverordnungen zu erwecken und führt daher zur Annahme der Besorgnis der Befangenheit (Fortführung von Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -).

    Unter dem 18. Juni 2020 hat der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Dr. von der Weiden gegenüber dem Thüringer Verfassungsgerichtshof im Verfahren VerfGH 17/20 eine dienstliche Erklärung folgenden Inhalts abgegeben:.

    Entscheidend ist somit, ob ein - objektiver - am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (ständige Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs; vgl. z. B. Beschlüsse vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 9; vom 19. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06, VerfGH 52/06 -, juris Rn. 16 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 10; zum inhaltsgleichen Bundesrecht auch Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl., § 19 Rn. 13).

    - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 11).

    - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 11).

  • VerfGH Thüringen, 28.12.2020 - VerfGH 118/20

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Verbot von Alkoholausschank und Alkoholkonsum,

    Der Ausschluss des Mitglieds Dr. v. ... wegen Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 14 Abs. 1 ThürVerfGHG ergibt sich, wie bereits im Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 24. Juni 2020, VerfGH 17/20, dargelegt, aufgrund seiner Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Beirat zum Corona-Pandemiemanagement, der sich am 4. Juni 2020 konstituiert hat und seither seine beratende Tätigkeit für die Landesregierung ausübt.

    Dazu gehört neben einem Vortrag, der einen Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet erscheinen lässt, auch die Darlegung, dass bei Nichtergehen einer einstweiligen Anordnung ein schwerer Nachteil droht (ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 63 m. w. N.).

    Andererseits verbietet sich vor dem Hintergrund des Eilcharakters des Verfahrens und aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes eine Überspannung der Voraussetzungen (ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 65 m. w. N.).

    Dies ist ausreichend (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 65 m. w. N.).

    Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung für die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm zu Grunde zu legen, dass an deren Vollzug grundsätzlich ein erhebliches Allgemeininteresse besteht (st. Rspr., vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 72 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2023 - VerfGH 17/20.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23981
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2023 - VerfGH 17/20.VB-1 (https://dejure.org/2023,23981)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.09.2023 - VerfGH 17/20.VB-1 (https://dejure.org/2023,23981)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. September 2023 - VerfGH 17/20.VB-1 (https://dejure.org/2023,23981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2023 - VerfGH 17/20
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2023 über die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 1167/20 entschieden hat, ist das vorliegende Verfahren nicht mehr länger gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, sondern von Amts wegen fortzuführen.
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 17/20.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3644
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 17/20.VB-1 (https://dejure.org/2023,3644)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2023 - VerfGH 17/20.VB-1 (https://dejure.org/2023,3644)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - VerfGH 17/20.VB-1 (https://dejure.org/2023,3644)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 17/20
    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 ausgesetzt.

    Das Verfahren ist gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20, das inhaltsgleiche verfassungsrechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat, für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2023 - VerfGH 62/23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Aussetzung eines

    Die Antragstellerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Februar 2023 - VerfGH 17/20.VB-1 - berufen.
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