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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2009,964)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2009 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2009,964)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 2009 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2009,964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der bauplanungsrechtlichen Anforderungen an ein Factory-Outlet-Center gem. § 24a Abs. 1 S. 4 Landesentwicklungsprogramm (LEPro); Vereinbarkeit des § 24a Abs. 1 S. 4 LEPro mit dem gemeindlichen Recht auf Selbstverwaltung; Möglichkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der bauplanungsrechtlichen Anforderungen an ein Factory-Outlet-Center gem. § 24a Abs. 1 S. 4 Landesentwicklungsprogramm (LEPro); Vereinbarkeit des § 24a Abs. 1 S. 4 LEPro mit dem gemeindlichen Recht auf Selbstverwaltung; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    LEPro § 24a Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des gesetzlichen Verbots der Ansiedlung eines Hersteller-Direktverkaufszentrums mit einer Verkaufsfläche von über 5.000 qm für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner; Gewährleistung einer umfassenden Beteiligung der Gemeinden an der Festlegung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansiedlungsverbot für FOC verfassungswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Gesetzliche Beschränkung des Ausweisens von Factory-Outlet-Centern

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Ochtrup in Sachen"Factory-Outlet-Center" erfolgreich

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzlicher Ausschluss von Factory-Outlet-Centern aus Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern widerspricht der nordrhein-westfälischen Landesverfassung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde in Sachen "Factory-Outlet-Center" erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Factory-Outlet-Center dürfen auch in Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnern angesiedelt werden - Bisherige Regelung ist verfassungswidrig und verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Ochtrup in Sachen "Factory-Outlet-Center"

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Handel mit Flächenausweisungsrechten - Rechtliche Fragen an ein ökonomisches Instrument

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzlicher Ausschluss von Factory-Outlet-Centern aus Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern widerspricht der nordrhein-westfälischen Landesverfassung

  • rohmert-medien.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 24a LEPro NRW: Gescheiterte Landesplanung schafft Rechtsunsicherheit

  • staedtetag-nrw.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuerung des großflächigen Einzelhandels - Auswirkungen der Veränderungen im Einzelhandel auf die Stadtentwicklung

  • taylorwessing.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Kritik an den Regelungen der Landesplanung ist ernst zu nehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Factory-Outlet-Center-Regelung in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig! (IMR 2009, 400)

Sonstiges (6)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1287
  • DVBl 2009, 1305
  • DÖV 2009, 957
  • BauR 2009, 1493
  • BauR 2009, 1851
  • ZfBR 2010, 161
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05

    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08
    Soweit solche Zielfestlegungen Gegenstand gerichtlicher Kontrolle gewesen sind, ist der Zweck, ein FOC nur nach Maßgabe zulässiger Ziele der Raumordnung und Landesplanung zuzulassen, nicht bezweifelt worden (BVerwG, NVwZ 2006, 932).

    b) Daraus folgt, dass landes- oder regionalplanerische Rechtsnormen, die außerhalb des unantastbaren Kernbereichs die gemeindliche Planungshoheit beschränken, nur dann mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vereinbar sind, wenn überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen (VerfGH NRW, OVGE 46, 295, 306 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 B 75.05 - NVwZ 2006, 932, Rn. 16).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05

    Regelungsgehalt des § 233 Abs. 1 BauGB; Erforderlichkeit der Änderung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08
    Der danach betroffene Bereich der kommunalen Planungshoheit (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 BN 56.05 - BRS 70, Nr. 3) wird vom Schutzbereich der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie umfasst (VerfGH NRW, OVGE 46, 295, 303; NWVBl. 2002, 376, 377).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08
    Für diese Normenkontrolle sind ausschließlich die Verfassungsgerichte zuständig (vgl. BVerfGE 76, 107, 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08
    Mit Urteil vom 6.6.2005 (BauR 2005, 1577) entschied das OVG NRW, dass § 24 Abs. 3 LEPro i. d. F. des Gesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306), die Vorgängerregelung zu § 24a LEPro, mangels ausreichender Bestimmtheit der Norm nicht als ein "Ziel der Raumordnung" im Sinne von § 3 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG a. F.) zu qualifizieren ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    dazu BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - VerfGH NRW, Urteil vom 26.8.2009 - VerfGH 18/08 - BVerwG, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; OVG NRW, Urteil vom 19.11.1991 - 7 A 799/90 -, NWVBl. 1992, 246, 247 f.; speziell für die Festlegung von Kraftwerksstandorten Runkel, a.a.O., § 1 Rn. 56 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

    Der VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Bestimmung mit Urteil vom 26.8.2009 - VerfGH 18/08 - für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelung gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot verstößt und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht angemessen Rechnung trägt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Aufgrund ihrer Ausgestaltung als planungsrechtliche "Soll"-Normen gestatten diese Ziele - wie oben gezeigt - eine vom Plangeber gewollte Lösung bei Vorliegen atypischer Umstände und eröffnen damit - wenn auch in begrenztem Umfang - einen Gestaltungsrahmen, den die Gemeinde ausschöpfen kann (vgl. demgegenüber für den Fall einer - ausnahmslosen - strikten Verbindlichkeit eines Planziels Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2009 - VerfGH 18/08 -, DVBl 2009, 1305).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 2 A 1676/17

    Stadt Werl hat keinen Anspruch auf Genehmigung ihres Flächennutzungsplans für ein

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Juni1987 - 2 BvR 826/83 - VerfGH NRW, Urteil vom 26. August 2009 - VerfGH 18/08 -, DVBl. 2009, 1305 = juris Rn. 61 ff.; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; OVG NRW, Urteil vom 19. November 1991 - 7 A 799/90 -, NWVBl. 1992, 246, 247 f.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 113/13

    Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers

    Anders als in der von der Betroffenen zum Umfang der Begründungspflicht zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Harz IV-Regelsätzen nach dem SGB II (BVerfGE, Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, BVerfGE 125, 175ff) sowie in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zu den in § 24 des Gesetzes zur Landesentwicklung normierten Schwellenwerten für Verkaufsflächen (Urteil vom 26.08.2009, VerfGH 18/08, NVwZ 2009, 1287f.) konnten weitere Berechnungen schon deshalb nicht erfolgen und von daher auch nicht offengelegt werden, weil der Preisindex nicht etwa auf Berechnungen oder Bewertungen des Verordnungsgebers beruht, sondern von dem Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird und im Rahmen des § 6a Abs. 1 Nr. 2 GasNEV unverändert Anwendung findet.
  • VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14

    Anforderungen an ein landesplanerisches Anpassungsverlangen

    Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 26.08.2009 (Az. 18/08, DVBl. 2009, 1305) eine landesrechtliche Norm, nach der die Ansiedlung von Hersteller-Direktverkaufszentren mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner zulässig ist, wegen willkürlicher und unverhältnismäßiger Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit für unwirksam erklärt.
  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 9 K 4438/14

    Aufhebung der gegenüber dem Regionalverband Ruhr ergangenen

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 -, juris, Rn 37; VerfGH NRW, Urteil vom 26.8.2009 - VerfGH 18/08 -, juris, Rn 60; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; OVG NRW, Urteil vom 19. November 1991 - 7 A 799/90 -, NWVBl.
  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 9 K 2271/14

    Aufhebung der gegenüber dem Regionalverband Ruhr ergangenen

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 -, juris, Rn 37; VerfGH NRW, Urteil vom 26.8.2009 - VerfGH 18/08 -, juris, Rn 60; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; OVG NRW, Urteil vom 19. November 1991 - 7 A 799/90 -, NWVBl.
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08   

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https://dejure.org/2009,19724
VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2009,19724)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.04.2009 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2009,19724)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2009,19724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1511
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93

    Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Sie schließen sich auch nicht aus, sondern können nebeneinander zum Erfolg der Verfassungsbeschwerde führen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1208 ).

    Geht aber ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags oder der Rechtsausführungen einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern dieser nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und 6. Juli 2004 - VerfGH 184/03 - juris Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 133 ; BVerfG, NJW 1994, 1208 ).

  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Ist dies zu bejahen, steht § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch dann entgegen, wenn der Beschwerdeführer - sei es von vornherein, sei es nachträglich durch Verzicht auf eine Rüge - erklärt, er wolle ausschließlich materielle Verfassungsverstöße und keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421 und VerfGH 114/07 - juris Rn. 9 sowie Beschluss vom 18. November 2008 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 19).

    Das von dem Beschwerdeführer Gewollte kann auch in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich sein, da der Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht zu seiner Disposition steht (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421).

  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Ist dies zu bejahen, steht § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch dann entgegen, wenn der Beschwerdeführer - sei es von vornherein, sei es nachträglich durch Verzicht auf eine Rüge - erklärt, er wolle ausschließlich materielle Verfassungsverstöße und keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421 und VerfGH 114/07 - juris Rn. 9 sowie Beschluss vom 18. November 2008 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 19).

    d) Das unterbliebene Vorgehen nach § 29a FGG hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die der Sache nach behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 u.a. - GE 2007, 1621 und 18. November 2007 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 18).

  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    d) Das unterbliebene Vorgehen nach § 29a FGG hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die der Sache nach behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 u.a. - GE 2007, 1621 und 18. November 2007 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Geht aber ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags oder der Rechtsausführungen einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern dieser nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und 6. Juli 2004 - VerfGH 184/03 - juris Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 133 ; BVerfG, NJW 1994, 1208 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Geht aber ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags oder der Rechtsausführungen einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern dieser nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und 6. Juli 2004 - VerfGH 184/03 - juris Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 133 ; BVerfG, NJW 1994, 1208 ).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Ist dies zu bejahen, steht § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch dann entgegen, wenn der Beschwerdeführer - sei es von vornherein, sei es nachträglich durch Verzicht auf eine Rüge - erklärt, er wolle ausschließlich materielle Verfassungsverstöße und keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421 und VerfGH 114/07 - juris Rn. 9 sowie Beschluss vom 18. November 2008 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 127/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Das Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine in die Grundrechte der Beteiligten eingreifende Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - FamRZ 2006, 1465 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2008, 492 ); dies gilt umso mehr, als der Entzug des Sorgerechts der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 12 Abs. 3 VvB ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Das Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine in die Grundrechte der Beteiligten eingreifende Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - FamRZ 2006, 1465 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2008, 492 ); dies gilt umso mehr, als der Entzug des Sorgerechts der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 12 Abs. 3 VvB ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08
    Das Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine in die Grundrechte der Beteiligten eingreifende Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - FamRZ 2006, 1465 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2008, 492 ); dies gilt umso mehr, als der Entzug des Sorgerechts der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 12 Abs. 3 VvB ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 66/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 103/05

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv

  • VerfGH Berlin, 06.07.2004 - VerfGH 184/03
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 301/07

    Sexueller Missbrauch (Schutzbefohlener; Kind; Jugendlicher); Beweiswürdigung;

  • VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen

    Der Anfechtung dieser Entscheidung steht, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre, der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Diese Annahme ist jedoch dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern sie nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 12).
  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 164/06

    Infolge unzureichender Substantiierung der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Geht aber ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags oder der Rechtsausführungen einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern dieser nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - und 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 12, m. w. N.; st. Rspr.).

    Maßgeblich ist allein, ob die Verfassungsbeschwerde der Sache nach die mangelnde Gewährung von Gehör im Ausgangsverfahren zum Gegenstand hat, da der Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht zur Disposition des Beschwerdeführers steht (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 -, Rn. 11).

    dd) Die Nichtbeachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Hinblick auf die der Sache nach behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Hinblick auf die Beweislastverteilung, sondern auch insoweit unzulässig ist, als der Beschwerdeführer gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 7 VvB rügt (vgl. für den Fall der gänzlich unterlassenen Anhörungsrüge Beschluss vom 21. April 2009, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Denn sie rügt keine Verletzung von Grundrechten, die in einem erneut durchzuführenden Berufungsverfahren vor dem Landgerichtnicht korrigierbar wäre (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 m. w. N.).

    Diese Annahme ist jedoch dann nicht mehr gerechtfertigt,wenn das Gericht - wie hier - zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortragsin den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblichoder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 12).

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Der Anfechtung dieser Entscheidung steht, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im Beschwerdeverfahren vor dem Kammergericht nicht korrigierbar gewesen wäre, der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den Kostenbescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 18. Mai 2009 steht der aus § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGH folgende Grundsatz der Subsidiarität entgegen, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG i. V. m. § 62 Abs. 2 OWiG nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Die Nichterhebung der Anhörungsrüge steht auch der Zulässigkeit der weiteren, denselben Gegenstand betreffenden Rügen entgegen (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de -, Rn. 11, und 11. März 2011 - VerfGH 164/06 - Rn. 17, st. Rspr.; zum Bundesrecht: Beschluss vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Letztlich nichts anderes verlangt die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, nach der es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung und der Subsidiarität maßgeblich darauf ankommt, ob die Verfassungsbeschwerde der Sache nach die mangelnde Gewährung rechtlichen Gehörs im Ausgangsverfahren zum Gegenstand hat und anzunehmen ist, dass eine Anhörungsrüge nicht aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 -, Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

    Das ergibt sich unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG -) daraus, dass der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung durch das Amtsgericht rügt, die nicht im Verfahren der sofortigen Beschwerde korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 25. Februar 2009 richtet, ergibt sich ihre Unzulässigkeit bereits aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer keine Verletzung von Grundrechten rügt, die im Berufungsverfahren nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. dazu Beschlüsse vom 27. Juni 2006 - VerfGH 66/06, 66 A/06 - juris Rn. 23, vom 26. Februar 2008 - VerfGH 103/05 - Rn. 28 und vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 -, FamRZ 2009, 1511).
  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 60/10

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

  • VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 49/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 87/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch Übergehen von

  • VerfGH Berlin, 14.09.2010 - VerfGH 156/09

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE

  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 172/12

    Versagung von PKH für Verfassungsbeschwerde; keine hinreichende Darlegung

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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32352
VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,32352)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13.11.2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,32352)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13. November 2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,32352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde hinter einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Endgültigkeit der Entscheidungen des ...

  • thueringen.de PDF

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08
    Anlass dafür war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107 , wonach es gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 17/08
    Die Begründung des Gesetzesentwurfs (Anhörungsrügengesetz) nimmt diese Vorgabe für die Fachgerichte auf (S. 1, 13 des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 15/3706).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 1 BvR 3343/08
    gegen a) den Beschluss des Thüringer Yerfassungsgerichtshofs vom 13. November 2008 - VerfGH 17/08, VerfGH 18/08 (eA\) -,.

    b) den Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 7. Juli 2008 - VerfGH 17/68, VerfGH 18/08 {eA} -.

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   VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 18/08 (eA)   

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VerfGH Thüringen, 13.11.2008 - VerfGH 18/08 (eA) (https://dejure.org/2008,59507)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13.11.2008 - VerfGH 18/08 (eA) (https://dejure.org/2008,59507)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13. November 2008 - VerfGH 18/08 (eA) (https://dejure.org/2008,59507)
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VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 07.07.2008 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,115546)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - VerfGH 18/08 (https://dejure.org/2008,115546)
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