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   VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12   

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VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 9 Abs 2 Verf BE, § 26 Abs 1 Nr 2 JGG, § 56f Abs 1 Nr 1 StGB
    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung - Bewährungswiderruf wegen erneuter Straftat setzt zumindest eine erstinstanzliche Verurteilung des Betroffenen wegen der neuen Tat voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsorganen jedoch nicht, verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 39, vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 -, juris Rn. 35 und 3. September 2009 - 2 BvR 2540/08 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.).

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 37).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 2540/08

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellungen in einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung verbietet zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (Anschluss an BVerfG NJW 2009, 3569).

    Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsorganen jedoch nicht, verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 39, vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 -, juris Rn. 35 und 3. September 2009 - 2 BvR 2540/08 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsorganen jedoch nicht, verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 39, vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 -, juris Rn. 35 und 3. September 2009 - 2 BvR 2540/08 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Das Vorliegen einer erneuten Anklage rechtfertigt den Widerruf der Bewährung jedenfalls nicht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995 - 2 BvR 1732/95 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung erstreckt sich darauf, ob die Gerichte die für eine zu treffende Abwägung wesentlichen Umstände erkannt und ermittelt haben und ob die vorgenommene Gewichtung der Umstände den Vorgaben der Verfassung entspricht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08

    Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Ausnahmsweise kann es genügen, wenn der Verurteilte die neue Straftat vor einem Richter unwiderrufen glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung fordert für den Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung jedoch in der Regel, dass der Täter wegen einer neuen Straftat von einem Gericht jedenfalls in erster Instanz verurteilt worden ist (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 11; vgl. auch EGMR, NJW 2004, 43 zu Art. 6 Abs. 2 EMRK).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung fordert für den Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung jedoch in der Regel, dass der Täter wegen einer neuen Straftat von einem Gericht jedenfalls in erster Instanz verurteilt worden ist (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 11; vgl. auch EGMR, NJW 2004, 43 zu Art. 6 Abs. 2 EMRK).
  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Dieses verfassungsrechtliche Prinzip soll sicherstellen, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt wird und der Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchgesetzt wird, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - Rn. 26 und 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Dieses verfassungsrechtliche Prinzip soll sicherstellen, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt wird und der Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchgesetzt wird, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - Rn. 26 und 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 49/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen

    Der Anfechtung dieser Entscheidung steht, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre, der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Insoweit rügt der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Kammergericht nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung rügt der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung, die in einem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch Überbürdung von Auslagen im

    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (Beschlüsse vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12 m. w. N., und vom 20. Juni 2014 - VerfGH 128/12 - Rn. 12).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil die gerügte Grundrechtsverletzung im Beschwerdeverfahren noch korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 24. April 2013 - VerfGH 180/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10 m. w. N.).
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