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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,43457)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2020 - VerfGH 194/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,43457)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - VerfGH 194/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,43457)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 18/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine ordnungsbehördliche Anforderung von Lichtbildern

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    aa) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungs-prozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Be-schluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, haben grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren wäre unzulässig oder offensichtlich unbegründet (VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 39/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20
    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend nachehelichen Unterhalt

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 21. Dezember 2020 - VerfGH 194/20.VB-1, juris, Rn. 6, vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).
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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 194/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2021 - VerfGH 194/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,5415)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - VerfGH 194/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,5415)
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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - VerfGH 194/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.01.2021 - VerfGH 194/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,337)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - VerfGH 194/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,337)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - VerfGH 194/20
    (1) Diese gerichtliche Entscheidung begründet keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - VerfGH 194/20
    (1) Diese gerichtliche Entscheidung begründet keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - VerfGH 194/20
    Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, haben grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren wäre unzulässig oder offensichtlich unbegründet (VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - VerfGH 194/20
    (2) Im Übrigen genügen die Ausführungen des Beschwerdeführers nicht den aus § 18 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG folgenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 5 ff.).
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