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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20.VB-3   

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https://dejure.org/2021,2475
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,2475)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2021 - VerfGH 196/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,2475)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,2475)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19

    Wegen Verfristung und unzureichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Auch soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 6. November 2020 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in der Beschwerdebegründung und ihren etwaigen Anlagen nach möglichen Beeinträchtigungen eines als verletzt gerügten Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20
    Auch soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 6. November 2020 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20
    Die Möglichkeit, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht, muss sich vielmehr aufgrund einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde ergeben (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 135/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Beratungshilfe

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14; und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 15).

    b) Auch soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 9. September 2020 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 15).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8 m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    aa) Indem sie eine Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus dem bloßen Umstand der Zurückweisung der Anhörungsrüge herleitet, verkennt die Verfassungsbeschwerde, dass diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Sie verhält sich nicht dazu, ob die unter dem 14. Juni 2020 erhobene "Anhörungsrüge und Gegenvorstellung" zu dem durch den Beschwerdeführer zu erschöpfenden Rechtsweg gehörte und geeignet war, die Verfassungsbeschwerdefrist offen zu halten oder ob es sich bei dieser Eingabe des Beschwerdeführers, der mit der Verfassungsbeschwerde seine Rechtsauffassung als "richtig" und die der Fachgerichte als "falsch" ansieht, um einen auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses vom 2. Juni 2020 beschränkten, von vornherein offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf handelte, der den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist nicht hinausschob (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 10 ff., und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.1.b der Gründe: jeweils zur Bewertung entsprechender Eingaben des Beschwerdeführers in anderen fachgerichtlichen Verfahren).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 23. Juni 2020 wendet, ist sie auch unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.2 der Gründe; jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend nachehelichen Unterhalt

    Zwar kann ein Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht auf die Einlegung eines offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelfs verwiesen werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 114/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge begründet insoweit keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).
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