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   VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04   

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VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04 (https://dejure.org/2004,15955)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04 (https://dejure.org/2004,15955)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 (https://dejure.org/2004,15955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss; Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Recht auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung einer Berufung auf Grund Aktenlage; Offensichtliches Fehlen von Erfolgsaussichten der Berufung als ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss; Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Recht auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung einer Berufung auf Grund Aktenlage; Offensichtliches Fehlen von Erfolgsaussichten der Berufung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1719
  • JR 2004, 411
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat diese vom Kammergericht geteilte Interpretation der Regelung für zumindest vertretbar erachtet (BVerfG NJW 2003, 281).

    Der Beschwerdeführer hat selber darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Auslegung des § 522 Abs. 2 ZPO für mit dem inhaltsgleichen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar erklärt hat (BVerfG NJW 2003, 281).

  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Die Konsequenz sei, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen immer nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren sei (OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

    Diese Auslegung ist vielmehr sowohl mit dem Wortlaut als auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm vereinbar (vgl. auch dazu die Argumentation des OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Die Konsequenz sei, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen immer nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren sei (OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

    Diese Auslegung ist vielmehr sowohl mit dem Wortlaut als auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm vereinbar (vgl. auch dazu die Argumentation des OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 4/97

    Durch Art. 15 Abs. 5 S. 2 Verfassung Berlin (VvB) verbürgtes Recht auf den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Auch die in Art. 1 Abs. 3 VvB ausgesprochene Bindung der Berliner Organe öffentlicher Gewalt an die Grundrechte des Grundgesetzes eröffnet insoweit nicht die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde nach § 49 Abs. 1 VerfGHG (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 17. März 1997 - VerfGH 4/97 - LVerfGE 6, 63 m.w.N.).

    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof lediglich zu überprüfen, ob die Entscheidung des jeweiligen Fachgerichts auf einer grundsätzlichen Verkennung von Existenz und Tragweite eines bestimmten landesverfassungsrechtlich verbürgten subjektiven Rechts beruht oder noch mit der entsprechenden landesrechtlichen Gewährleistung vereinbar ist (Beschluss vom 17. März 1997 - VerfGH 4/97 - LVerfGE 6, 63 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Ist allerdings ein Rechtsmittel grundsätzlich vorgesehen, darf der Zugang zu ihm nicht durch eine gerichtliche Auslegung und Anwendung von Prozessorschriften in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Soweit eine solche Gewährleistung für den Bereich zivilprozessualer Verfahren bejaht wird, garantiert sie jedenfalls nicht die Existenz mehrerer Rechtsmittelzüge (BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Ist allerdings ein Rechtsmittel grundsätzlich vorgesehen, darf der Zugang zu ihm nicht durch eine gerichtliche Auslegung und Anwendung von Prozessorschriften in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Zwar hat der Beschwerdeführer die erstgenannte Bestimmung der Verfassung von Berlin gar nicht und die letztgenannte nicht in dem relevanten Kontext genannt, insoweit diese Artikel aber mit den ausdrücklich zitierten Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind, ist das Begehren des Beschwerdeführers entsprechend auszulegen (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - VerfGH 73/94 - LVerfGE 3, 38 ; Beschluss vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 47 ).
  • VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 73/94

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch verfahrensfehlerhafte Anwendung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Zwar hat der Beschwerdeführer die erstgenannte Bestimmung der Verfassung von Berlin gar nicht und die letztgenannte nicht in dem relevanten Kontext genannt, insoweit diese Artikel aber mit den ausdrücklich zitierten Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind, ist das Begehren des Beschwerdeführers entsprechend auszulegen (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - VerfGH 73/94 - LVerfGE 3, 38 ; Beschluss vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 47 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist (nur) dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsauffassungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

    Hiergegen wird verstoßen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (VerfGH Berlin, Beschluss vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04 -).

    Das ist schon deswegen zu verneinen, weil es dem SG nicht obliegt, einen rechtswissenschaftlichen Streitstand in den Urteilsgründen umfassend darzustellen (VerfGH Berlin, Beschluss vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04 -).

    Verfahrensfehlerhaft ist es, wenn in keiner Weise erkennbar ist, welche Gründe für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 ff.), oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99; BFHE 86, 219; Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - VerfGH Berlin, Beschluss vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04, Humpert a.a.O.).

  • OLG Nürnberg, 23.06.2006 - 2 U 759/06

    Voraussetzungen des Verzugseintritts bei der Erfüllung eines

    Eine dadurch geöffnete Dispositionsmöglichkeit des Berufungsführers über die Gestaltung des Berufungsverfahrens würde diesem vielmehr auch die verfassungsrechtlich bedenkliche Rechtsmacht (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 281; BVerfG NJW-RR 2004, 1719, 1720; BVerfG Beschluss v. 30.06.2005, Az. 2 BvR 1664/04, zitiert nach juris; siehe auch OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2005, Az. 2 U 44/05, BeckRS 2005/07952) einräumen, nach seinem Ermessen durch die Stellung eines auch nur geringfügigen Zusatzantrags mittelbar die Anfechtbarkeit der Berufungsentscheidung zu steuern.
  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen objektiv willkürliche

    c) Die willkürliche Vorwegnahme der Hauptsache durch Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit verletzt außerdem die grundrechtlicheGarantie der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, die sich in zivilprozessualen Verfahren, zu denen auch das Verfahrender freiwilligen Gerichtsbarkeit gehört, aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt (vgl. Beschluss vom 30. April2004 - VerfGH 2/04 - Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 39/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Wassertarife 2004/2005

    Hingegen ist die behauptete Verletzung der grundrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes, die sich in zivilprozessualen Verfahren zwar nicht aus Art. 15 Abs. 4 VvB, wohl aber aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 23 m. w. N.), nicht schlüssig dargelegt.
  • VerfGH Thüringen, 15.07.2004 - VerfGH 21/03

    Missbrauchsgebühr, Ausschusszuständigkeit - ThürVerfGHG § 28 Abs. 2 Satz 1;

    VerfGH 21 bis 26/03 und VerfGH 2/04.

    des Herrn M B, O, M VerfGH 21/03 2. der Frau H S, O, M VerfGH 22/03 3. der Frau U P, O, B VerfGH 23/03 4. der Frau I L, O, M VerfGH 24/03 5. des Herrn G H, O, H VerfGH 25/03 6. des Herrn S H, O, B VerfGH 26/03 7. des Herrn E M, , T VerfGH 2/04 - Beschwerdeführer - 2.

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gem §

    Auch eine Verletzung des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 - NJW-RR 2004, 1719 ) ist nicht schlüssig dargelegt.
  • VerfGH Berlin, 16.09.2008 - VerfGH 177/06

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof lediglich zu überprüfen, ob die Entscheidung des Fachgerichts auf einer grundlegenden Verkennung von Existenz und Tragweise eines bestimmten landesverfassungsrechtlich verbürgten subjektiven Rechts beruht oder noch mit der entsprechenden landesrechtlichen Gewährleistung vereinbar ist (Beschlüsse vom 17. März 1997 - VerfGH 4/97 - LVerfGE 6, 63 und vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 - NJW-RR 2004, 1719 f.).
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