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   VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA   

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VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA (https://dejure.org/2009,26039)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA (https://dejure.org/2009,26039)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA (https://dejure.org/2009,26039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verletzung des Willkürverbots und anderem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Falsche Anwendung der Insolvenz- und Zivilprozessordnung seitens des Amtsgerichtes; Verletzung des Rechts auf willkürfreie Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38).

    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).

    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbotes wird vielmehr erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl.: BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 - juris Rn. 49).

    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).

    Eine solche willkürfreie, weil eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage kann etwa dann bejaht werden, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesgerichtshofs ausgewertet und im Urteil richtig wiedergegeben wurde (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 40); gleiches gilt, wenn die Begründung der Entscheidung zwar knapp ausfällt, diese aber nicht schlechthin unverständlich ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07

    Verfahrensaussetzung, Ablehnung der Wiederaufnahme und Erlass eines Teilurteils

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    a) Das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verletzt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 -).

    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).

  • BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03

    Zum Teil unzulässige im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbotes wird vielmehr erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl.: BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 - juris Rn. 49).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 14/06

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs Verf

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Geht es - wie hier - um eine Entscheidung, bei der ein Landesgericht Bundesrecht angewandt hat, kann sie der Thüringer Verfassungsgerichtshof daraufhin überprüfen, ob der Richter das Willkürverbot beachtet hat oder ihm Fehler unterlaufen sind, die darauf beruhen, dass Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkannt werden (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 02.07.2008 - VerfGH 14/06 - m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Es besteht keine Obliegenheit, ein offensichtlich aussichtsloses Rechtsbehelfsverfahren durchzuführen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 BvR 917/05 und 2 BvR 2174/05 - ThürVerfGH, Beschluss vom 15.11.2006 - VerfGH 36/05 -).
  • VerfGH Thüringen, 15.11.2006 - VerfGH 36/05

    Verfassungsbeschwerde - Anhörungsrüge

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 43/06

    A-limine-Abweisung einer unzulässigen Verfassungbeschwerde gegen eine

  • VerfGH Thüringen, 12.07.2012 - VerfGH 16/10

    Verfassungsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Parkverstoß)

    Er hat die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Entscheidung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen ist (st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 29. November 2011 - VerfGH 3/10; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und VerfGH 20/08).
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Verfassungsgerichtshofs, z.B. Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 2. Juli 2008 - VerfGH 14/06).

    Ein Richterspruch ist erst dann willkürlich, wenn er als unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen anzusehen ist und sich deswegen der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ThürVerfGH, Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 26. März 2007 - VerfGH 52/06).

    So handelt ein Gericht willkürlich, wenn es von dem Normverständnis, das durch den Wortlaut vorgegeben und sowohl durch Rechtsprechung als auch Schrifttum näher beschrieben wird, soweit abweicht, dass seine Entscheidung von den herangezogenen Bestimmungen nicht mehr gedeckt ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08).

    Bezüglich der Kriterien des Willkürverbotes verweist die Mehrheit des Verfassungsgerichtshofs (S. 10 des Umdrucks) auf den Beschluss vom 6. Januar 2009 (VerfGH 19/08).

  • VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 25/18

    Verfassungsbeschwerde

    Geht es - wie hier - um Entscheidungen, bei denen Bundesrecht angewandt worden ist, kann sie der Thüringer Verfassungsgerichtshof lediglich daraufhin überprüfen, ob die Richter das Willkürverbot beachtet haben oder ihnen Fehler unterlaufen sind, die darauf beruhen, dass Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkannt werden (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, juris Rn. 29 und Beschluss vom 2. Juli 2008, - VerfGH 14/06 -, S. 7 des amtl.

    Ein Verstoß gegen das nach Art. 2 Abs. 1 ThürVerf zu beachtende Willkürverbot liegt vor, wenn die Gerichte des Landes bei der Auslegung und Anwendung bundesrechtlicher Bestimmungen von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abgewichen sind, dass diese Divergenz mit dem Bundesrecht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 -, juris Rn. 31).

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Hierzu hat er die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Entscheidung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen ist (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08).
  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der

    Das ist nur dann der Fall, wenn diese Rechtsanwendung als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muss (vgl. z.B. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 2008 - VerfGH 34/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Liegen die vorgenannten Voraussetzungen einer willkürfreien Rechtsanwendung in einem konkreten Fall nicht vor, so kann damit zwar noch nicht zwangsläufig auf eine Verletzung des Willkürverbotes geschlossen werden, wohl aber sind dann Anhaltspunkte für die Annahme gegeben, dass die Rechtslage in krasser Weise verkannt und die Vorgaben des Willkürverbotes missachtet worden sein könnten (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 9 des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17

    Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer

    Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verstoßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19

    Verfassungsbeschwerde und einstweilige Anordnung

    Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung versto- ßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
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