Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14064
VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04 (https://dejure.org/2008,14064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.08.2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04 (https://dejure.org/2008,14064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, VerfGH 204 A/04 (https://dejure.org/2008,14064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (35)

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 145 ).

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt sich eindeutig anderes (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und 19. August 2005 - VerfGH 153/00 - NJW-RR 2006, 26; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 96, 205 ).

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschlüsse vom 22. November 2005 - VerfGH 195/03 - und 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 209/04, 209 A/04 - ; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 182/04

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Das ist schon deshalb unzureichend, weil die Feststellung einer konkludenten Vereinbarung in erster Linie eine revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbare Frage der tatrichterlichen Auslegung ist (vgl. BGH, WuM 2005, 518).

    Die Annahme der Beschwerdeführer, Zahlungen seien bloße Realakte und könnten daher keine konkludente Vereinbarung begründen, ist in dieser Allgemeinheit falsch (vgl. BGH, WuM 2005, 518, 519) und vermag daher ebenfalls nicht zu begründen, warum sich dem Landgericht die Notwendigkeit der Revisionszulassung aufdrängen musste.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154, 288 ).

    Der zuletzt genannte Fall ist insbesondere gegeben, wenn das Berufungsurteil auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgebots in seiner Ausprägung als Willkürverbot oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten beruht (BGHZ 154, 288 ).

  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Der Lebenssachverhalt, aus dem die vermeintliche Verletzung eines subjektiven Rechts hergeleitet wird, ist aus sich heraus verständlich wiederzugeben und die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 , 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich aus allgemein gehaltenen Verweisen gemeintes und relevantes Vorbringen selbst zusammen zu stellen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Der Lebenssachverhalt, aus dem die vermeintliche Verletzung eines subjektiven Rechts hergeleitet wird, ist aus sich heraus verständlich wiederzugeben und die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 , 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich aus allgemein gehaltenen Verweisen gemeintes und relevantes Vorbringen selbst zusammen zu stellen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschlüsse vom 22. November 2005 - VerfGH 195/03 - und 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 209/04, 209 A/04 - ; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).

    Ob dabei die Auslegung des einfachen materiellen Rechts zutreffend ist oder nicht, hat der Verfassungsgerichtshof nicht zu prüfen (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 - VerfGH 209/04, 209 A/04 - und 14. November 2003 - VerfGH 95/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 22, 267 ).

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Die Entscheidung beruht auch auf diesem Fehler, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ohne ihn das Gericht im fraglichen Punkt zu einer für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. allgemein zum Kausalitätserfordernis Beschlüsse vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 52/00 - und 21. Februar 2002 - VerfGH 74/98 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 ).

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verstoß beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04, 55 A/04 - NVwZ-RR 2005, 743; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 ).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    Denn eine solche Hinweispflicht des Gerichts (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 3284) besteht nur dann, wenn die Partei keinen Grund zu der Annahme hat, das Berufungsgericht werde von der erstinstanzlichen Würdigung abweichen, etwa weil diese Frage von keiner Partei erörtert bzw. die erstinstanzliche Würdigung von keiner Partei angegriffen worden ist; dies gilt aber nicht, wenn der Prozessgegner sich in der Rechtsmittelinstanz bereits gezielt und konkret damit auseinander gesetzt hat (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen ausdrücklicher Rüge der Verletzung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    i) Soweit die Beschwerdeführer sich auf Art. 79 VvB berufen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Art. 79 Abs. 1 VvB, wonach die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte im Namen des Volkes ausgeübt wird, kein subjektives Recht eines Bürgers begründet, sondern eine rechtsstaatliche Aussage mit objektivrechtlichem Gehalt beinhaltet, deren Einhaltung nicht mit der Verfassungsbeschwerde eingefordert werden kann (vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 und 26. Juni 1997 - VerfGH 8/97 -).
  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 68/94

    Arbeitsgerichtliche Ablehnung des Anspruchs auf Fortsetzung eines wegen Mauerbaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
    i) Soweit die Beschwerdeführer sich auf Art. 79 VvB berufen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Art. 79 Abs. 1 VvB, wonach die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte im Namen des Volkes ausgeübt wird, kein subjektives Recht eines Bürgers begründet, sondern eine rechtsstaatliche Aussage mit objektivrechtlichem Gehalt beinhaltet, deren Einhaltung nicht mit der Verfassungsbeschwerde eingefordert werden kann (vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 und 26. Juni 1997 - VerfGH 8/97 -).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 251/05

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in gemisch-genutzten

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 195/03

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen wegen Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 95/01
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    bb) Soweit der im Revisionsverfahren anwaltlich vertretene Beschwerdeführer beanstandet, von den Anforderungen des Revisionsgerichts an den Vortrag hinsichtlich der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 3 StPO überrascht worden zu sein, so hätte er als gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.) schon angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2000, a. a. O.) mit einer entsprechenden rechtlichen Einschätzung des Kammergerichts rechnen können.
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Anderes gilt aber dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54 und vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 26 m. w. N.; st. Rspr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - L 9 KR 150/16

    Einstweilige Anordnung - Wiederaufnahme - Gehörsrüge - Gegenvorstellung

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 -, juris, RdNr. 39).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dassein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat(Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs - angebotener Zeugenbeweis ungeeignet

    Zwar ist es mit Art. 15 Abs. 1 VvB unvereinbar, wenn ein Gericht ein Beweisangebot zu einer von ihm als erheblich erachteten Behauptung nicht berücksichtigt, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze hierfür findet (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - juris, Rn. 39; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54, und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Sachvortrag zur formellen

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt sich eindeutig anderes (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 49/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

    Vielmehr ist in der Regel davon auszugehen, dass es den ihm unterbreiteten Sachvortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des Einzelfalles ergibt sich eindeutig etwas anderes (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 -, Rn. 39 st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 87/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch Übergehen von

  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 67/09

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht