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   VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06   

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VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06 (https://dejure.org/2009,16618)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 01.07.2009 - VerfGH 21/06 (https://dejure.org/2009,16618)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - VerfGH 21/06 (https://dejure.org/2009,16618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Parlamentsunwürdigkeit

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürAbgÜpG § 6; ThürAbgÜpG § 7; ThürVerf Art 53 Abs 1
    Staats- und Verfassungsrecht, Organstreitigkeit; Überprüfung von Abgeordneten; Kollegialenquete; Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Staatsssicherheit der DDR (MfS); Inoffizieller Mitarbeiter der Kriminalpolizei, Aufgabengebiet I

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Organstreits eines Landtagsabgeordneten aufgrund einer behaupteten Verschlechterung der Wahlchancen für ein kommunales Wahlamt; Parlamentsunwürdigkeit aufgrund einer Tätigkeit für die Kriminalpolizei; Ermächtigung eines Landtagsgremiums für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Sie dient der Selbstreinigung des Parlaments und beruht auf der Annahme, die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Volksvertretung seien gefährdet, wenn ihr Mitglieder angehören, die in besonderer Weise in das Bespitzelungssystem der DDR verstrickt waren (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 17).

    In einem Organstreit kann ein Abgeordneter allein diejenigen Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung ergeben (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ).

    Es beruht auf der Annahme, dass seine Integrität und Vertrauenswürdigkeit gefährdet sind, wenn ihm Abgeordnete angehören, die in das Bespitzelungssystem der DDR in besonderer Weise eingebunden waren (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 17).

    a) Das Bundesverfassungsgericht und der Thüringer Verfassungsgerichtshof haben in mehreren Entscheidungen die Gründe genannt, die eine Überprüfung von Abgeordneten auf eine Kooperation mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR rechtfertigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - S. 19; Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 - S. 17 f.).

    Vielmehr unterliegen die Feststellung, Würdigung und Beurteilung der Tatsachen nicht verfassungsgerichtlicher Kontrolle (BVerfGE 99, 19 ).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Sie dient der Selbstreinigung des Parlaments und beruht auf der Annahme, die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Volksvertretung seien gefährdet, wenn ihr Mitglieder angehören, die in besonderer Weise in das Bespitzelungssystem der DDR verstrickt waren (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 17).

    In einem Organstreit kann ein Abgeordneter allein diejenigen Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung ergeben (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ).

    Es beruht auf der Annahme, dass seine Integrität und Vertrauenswürdigkeit gefährdet sind, wenn ihm Abgeordnete angehören, die in das Bespitzelungssystem der DDR in besonderer Weise eingebunden waren (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 17).

    VerfGH 21/06 15 dies zu verantworten hatte, gehört nicht ins Parlament, auch wenn ihm das Mandat nicht entzogen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 - zitiert nach juris, Rn. 95 - für den Bundestag).

    a) Das Bundesverfassungsgericht und der Thüringer Verfassungsgerichtshof haben in mehreren Entscheidungen die Gründe genannt, die eine Überprüfung von Abgeordneten auf eine Kooperation mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR rechtfertigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - S. 19; Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 - S. 17 f.).

  • VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95

    Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Sie dient der Selbstreinigung des Parlaments und beruht auf der Annahme, die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Volksvertretung seien gefährdet, wenn ihr Mitglieder angehören, die in besonderer Weise in das Bespitzelungssystem der DDR verstrickt waren (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 17).

    VerfGH 21/06 14 (VerfGH 18/95).

    Es beruht auf der Annahme, dass seine Integrität und Vertrauenswürdigkeit gefährdet sind, wenn ihm Abgeordnete angehören, die in das Bespitzelungssystem der DDR in besonderer Weise eingebunden waren (BVerfGE 99, 19 ; 94, 351 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 17).

    a) Das Bundesverfassungsgericht und der Thüringer Verfassungsgerichtshof haben in mehreren Entscheidungen die Gründe genannt, die eine Überprüfung von Abgeordneten auf eine Kooperation mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR rechtfertigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - S. 19; Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 - S. 17 f.).

  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99

    Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Diese Norm erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 8. Mai 2000 wegen Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 2 und 3 sowie 53 i. V. m. Art. 83 Abs. 1 der Thüringer Verfassung für nichtig (VerfGH 2/99).

    a) Das Bundesverfassungsgericht und der Thüringer Verfassungsgerichtshof haben in mehreren Entscheidungen die Gründe genannt, die eine Überprüfung von Abgeordneten auf eine Kooperation mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR rechtfertigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - S. 19; Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 - S. 17 f.).

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2006 - VerfGH 12/06

    Einstweilige Anordnung - Bekanntgabe des Ergebnisses des Überprüfungsverfahrens

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Bereits am 3. Mai 2006 hatte der Verfassungsgerichtshof ihren gerichtlichen Antrag mit dem Ziel, eine Bekanntgabe zu verhindern, abgelehnt (VerfGH 12/06).

    Wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof bereits in dem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden hat, ist durch die behauptete Verschlechterung der Wahlchancen für das Amt eines Oberbürgermeisters die Stellung der Antragstellerin als Landtagsabgeordnete nicht berührt (Beschluss vom 3. Mai 2006 - VerfGH 12/06 -, S. 9).

  • OVG Sachsen, 21.12.1995 - 2 S 94/95

    Ernennung; Rücknahme; MfS; Kriminalpolizei

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Frage auf Grundlage der landesrechtlichen Bestimmungen bejaht (Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 2 S 94/95 -, Sächsische VBl. 1996, 219 f).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.10.1997 - 5 Sa 63/97

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Sie schloss auch eine analoge Anwendung aus, da keine unbewusste Regelungslücke vorliege (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 SA 63/97 - LAG Sachsen, Urteil vom 16. August 1995 - 2 SA 422/95 -).
  • LAG Sachsen, 16.08.1995 - 2 Sa 422/95

    Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung; Anspruch auf Prozeßbeschäftigung;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Sie schloss auch eine analoge Anwendung aus, da keine unbewusste Regelungslücke vorliege (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 SA 63/97 - LAG Sachsen, Urteil vom 16. August 1995 - 2 SA 422/95 -).
  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06

    Parlamentsunwürdigkeit

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Es hat seine Ergebnisse in einem verfassungsgemäßen Verfahren gewonnen, das den Status des Abgeordneten hinreichend schützt (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 2009 - VerfGH 38/06 -).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit sind hierbei umso höher, je tiefer die Norm in verfassungsrechtlich geschützte Positionen eingreift (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 102, 347 ; 254 ; 93, 213 <238<) und je eindeutiger, abgrenzbarer und vorhersehbarer die Materie ist, die sie regelt (vgl. Grzeszick in Maunz-Dürig, GG, Art. 20, VII Rn. 60, Stand Oktober 2008).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • VerfGH Thüringen, 21.05.2014 - VerfGH 13/11

    Regelung der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft verstößt

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit sind dabei umso höher, je tiefer die Norm in verfassungsrechtlich geschützte Positionen eingreift und je eindeutiger, abgrenzbarer und vorhersehbarer die Materie ist, die sie regelt (ThürVerfGH, Urteil vom 1. Juli 2009 - VerfGH 21/06 -, juris Rn. 47 m. w. N.).
  • VG Gera, 22.03.2023 - 2 K 61/17

    Finanzausgleich

    die Materie ist, die sie regelt (ThürVerfGH, Urteil vom 1. Juli 2009 - VerfGH 21/06 -, juris Rn. 47 m. w. N.) .
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