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   VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12   

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VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12 (https://dejure.org/2013,12925)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.05.2013 - VerfGH 22/12 (https://dejure.org/2013,12925)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - VerfGH 22/12 (https://dejure.org/2013,12925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei überraschender Verwertung eines wohnwerterhöhenden Merkmals in einer mietrechtlichen Streitigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überraschungsentscheidung verletzt rechtliches Gehör!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
    Im Übrigen ist nicht dargelegt, dass zum nicht qualifizierten Teil des Mietspiegels zählende wohnwertmindernde oder wohnwerterhöhende Merkmale, über deren Vorliegen die Tatsachengerichte nach §§ 286, 287 ZPO entscheiden (vgl. BGH, NJW 2005, 2074) überhaupt revisibel sein können (vgl. im Übrigen zur Zulassung der Berufung wegen Tatsachenfragen einerseits Heßler, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 511 Rn. 36 f.; andererseits Wulf, in: BeckOK-ZPO, Stand 1. April 2013, § 511 Rn. 39; Rimmelspacher, in: MünchKomm-ZPO, 4. Aufl., § 511 Rn. 67, 73; zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
    Im Übrigen ist nicht dargelegt, dass zum nicht qualifizierten Teil des Mietspiegels zählende wohnwertmindernde oder wohnwerterhöhende Merkmale, über deren Vorliegen die Tatsachengerichte nach §§ 286, 287 ZPO entscheiden (vgl. BGH, NJW 2005, 2074) überhaupt revisibel sein können (vgl. im Übrigen zur Zulassung der Berufung wegen Tatsachenfragen einerseits Heßler, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 511 Rn. 36 f.; andererseits Wulf, in: BeckOK-ZPO, Stand 1. April 2013, § 511 Rn. 39; Rimmelspacher, in: MünchKomm-ZPO, 4. Aufl., § 511 Rn. 67, 73; zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
    Ob eine Überraschungsentscheidung anzunehmen ist, richtet sich danach, was den Beteiligten in einer konkreten prozessualen Situation billigerweise an Vorausschau zugemutet werden konnte (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2005 - VerfGH 15/00 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
    (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - Rn. 26).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54, und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
    Der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltene, mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54, und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Ob eine Überraschungsentscheidung anzunehmen ist, richtet sich danach, was den Beteiligten in einer konkreten prozessualen Situation billigerweise an Vorausschau zugemutet werden konnte (Beschluss vom 31. Mai 2013 - VerfGH 22/12 - Rn. 9 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Es darf ferner ohne vorherigen Hinweis seiner Entscheidung keine Tatsachen und Rechtsansichten zugrunde legen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (Beschluss vom 31. Mai 2013 - VerfGH 22/12 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 62/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1

    a) Der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltene, mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (Beschluss vom 31. Mai 2013 - VerfGH 22/12 - Rn. 9).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 183/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auch hätten sie gegen das Berufungsurteil im vorausgegangen Mieterhöhungsverfahren 2009, in welchem es sich teilweise um deckungsgleiche Sachverhalte gehandelt habe, beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Verfassungsbeschwerde eingelegt (vgl. das gleichzeitig entschiedene Verfahren VerfGH 22/12).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 87 A/13

    Offensichtlich unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Angesichts der Tatsache, dass das Gutachten bereits in erster Instanz von der Beteiligten zu 2 zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden war, war auch ein gerichtlicher Hinweis nicht geboten (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2013 - VerfGH 22/12 - Rn. 9 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - VerfGH 22/12   

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https://dejure.org/2013,3718
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - VerfGH 22/12 (https://dejure.org/2013,3718)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2013 - VerfGH 22/12 (https://dejure.org/2013,3718)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - VerfGH 22/12 (https://dejure.org/2013,3718)
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