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   VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03   

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VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03 (https://dejure.org/2004,6691)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 21.12.2004 - VerfGH 29/03 (https://dejure.org/2004,6691)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - VerfGH 29/03 (https://dejure.org/2004,6691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 42 Abs 2; ThürVerf Art 80 Abs 1 Nr 1; ThürVerf Art 88 Abs 1; ThürVerfGHG § 11 Nr 1; ThürVerfGHG § 31 Abs 1; ThürVerfGHG § 31 Abs 3; ZPO § 139
    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rügemöglichkeit von Verstößen gegen die Verfahrensgrundrechte der Thüringer Verfassung durch eine rechtsfähige und parteifähige BGB-Gesellschaft; Änderung der Klägerbezeichnung als Rubrumsberichtigung; Begründung eigener Rechte und Pflichten einer Gesellschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 145
  • NVwZ-RR 2005, 145
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02

    Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Verfahrensgrundrecht gewährleistet die Thüringer Verfassung in Art. 88 Abs. 1 Satz 1 übereinstimmend mit Art. 103 Abs. 1 GG, so daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 346) und der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs dieses Gericht befugt ist, festzustellen, ob die Entscheidung eines Thüringer Gerichts auf einem Verstoß gegen Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf beruht und deswegen aufzuheben ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

    Das Gleiche gilt für Entscheidungen, welche das Ergebnis einer Verletzung des im Rechtsstaatsprinzip des Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf verankerten und in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 3 Abs. 2 ThürVerf inhaltsgleich mit dem Grundgesetz gewährleisteten Rechts auf ein faires Verfahren sind (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 3 U 431/99

    Berichtigung des Tatbestandes hinsichtlich Äußerungen des Gerichts im Rahmen der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Dementsprechend bezieht sich die Möglichkeit der Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils nach § 320 ZPO, über die auf befristeten Antrag einer Partei mündlich verhandelt werden muß, auch nur auf das dargestellte Vorbringen der Parteien, nicht aber auf das im Tatbestand wiedergegebene Prozeßgeschehen (vgl. BGH, NJW 1983, 2030; OLGR Koblenz 2000, 369).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Hieraus folgt, daß sich die Beweiskraft des Tatbestandes nicht auch auf die Wiedergabe anderer Prozeßtatsachen, insbesondere des Prozeßgeschehens, erstreckt (vgl. BGH NJW 2004, 1876; BGH NJW 1983, 2030), zu dem die Erteilung richterlicher Hinweise gehört (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 314 Rn. 1).
  • BGH, 25.05.1993 - XI ZR 141/92

    Darlegungsanforderungen für den wegen einer nicht genügenden Befridigung eines

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Ein Kläger darf nämlich auf einen eine andere rechtliche Betrachtungsweise anzeigenden Hinweis des Rechtsmittelgerichts erwarten, wenn das erstinstanzliche Gericht ein Klagevorbringen als schlüssig angesehen hatte und das Berufungsgericht hierin mit ihm nicht übereinstimmt (vgl. BGH NJW-RR 1994, 566).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 9 U 148/02

    Berufungsverfahren im Werklohnprozess: Unzulässigkeit einer Beweisaufnahme zu

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Insbesondere soll verhindert werden, daß in der Rechtsmittelinstanz über die Frage, ob das Ausgangsgericht seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder nicht, anderweitig Beweis - etwa durch Zeugenvernehmung - erhoben wird; vielmehr ist eine solche Beweiserhebung durch § 139 Abs. 4 Satz 2 und 3 ZPO ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 428).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 147/80

    Berufung - Prozeßförderungspflicht - Verspätetes Vorbringen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Vielmehr durfte die Beschwerdeführerin erwarten, erst einen entsprechenden Hinweis des Berufungsgerichts und sodann Gelegenheit zur Ergänzung ihres Klagevortrags zu erhalten (vgl. BGH NJW 1981, 1378).
  • OLG Hamm, 12.05.2004 - 25 U 101/03

    Haftung für unerwartete Baukostenüberschreitung?

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Die in der Sitzungsniederschrift enthaltene Aussage, die Sach- und Rechtslage sei erörtert worden, reicht dazu nicht aus (vgl. OLG Hamm NZBau 2004, 560).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher nicht entschieden (vgl. BGH, NJW 2004, 880; Beschluß vom 6. Oktober 2004, XII ZB 137/03 - zitiert nach juris), hält aber im Falle der Verletzung von Verfahrensgrundrechten eine entsprechend § 321 a ZPO befristete Gegenvorstellung an das Gericht, das letztinstanzlich entschieden hat, für zulässig und hat im übrigen klargestellt, daß nach der Reform des Zivilprozesses eine außerordentliche Beschwerde nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGHZ 150, 133; BGH, NJW 2004, 2529).
  • KG, 02.04.2004 - 12 U 238/03

    Rechtsmittel gegen einen die Berufung zurückweisenden Beschluss

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    OLG-NL 2003, 209; OLG Celle, NJW 2003, 906; KG Berlin, MDR 2004, 1078; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 353), während andere eine entsprechende Anwendung der Norm auf Berufungsurteile unter Hinweis auf einen angeblich entgegen stehenden Willen des Gesetzgebers ablehnen (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2004, 593; OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2003, 264; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 364; KG Berlin, Beschluß vom 7. November 2002, 8 U 151/01 - zitiert nach juris; OLG Rostock, NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg, NJW 2003, 149).
  • KG, 07.11.2002 - 8 U 151/01
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
    OLG-NL 2003, 209; OLG Celle, NJW 2003, 906; KG Berlin, MDR 2004, 1078; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 353), während andere eine entsprechende Anwendung der Norm auf Berufungsurteile unter Hinweis auf einen angeblich entgegen stehenden Willen des Gesetzgebers ablehnen (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2004, 593; OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2003, 264; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 364; KG Berlin, Beschluß vom 7. November 2002, 8 U 151/01 - zitiert nach juris; OLG Rostock, NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg, NJW 2003, 149).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 23/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

  • VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 137/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die nachträgliche

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Insoweit steht eine solche Verfahrensweise auch in Widerspruch zu dem das Rechtsstaatsprinzip konkretisierenden Grundsatz des fairen Umgangs mit den Verfahrensbeteiligten (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - VerfGH 29/03).

    Den genannten Vorschriften kann entnommen werden, dass vorrangig den Fachgerichten die Aufgabe zugewiesen ist, die in der Thüringer Verfassung gewährten Rechte zu schützen (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 8. September 2008 - VerfGH 25/06; Beschluss vom 21. Dezember 2004 - VerfGH 29/03).

  • VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18

    Verfassungsbeschwerde

    Die über die Erörterung hinausgehende Pflicht zum konkreten Hinweis auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte dient der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisiert damit den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - VerfGH 29/03 -, juris Rn. 26; zum gleichlautenden Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [144] = juris Rn. 36; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188 [190] = juris Rn. 7).
  • VerfGH Thüringen, 16.08.2007 - VerfGH 25/05

    Besetzung des Verfassungsgerichtshofs

    Zweifel bestehen aber insoweit deshalb, weil der Beschwerdeführer auch die Verletzung rechtlichen Gehörs rügt, ohne zuvor die grundsätzlich erforderliche Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO erhoben zu haben (vgl. ThürVerfGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2004, VerfGH 29/03, vom 6. Juli 2006, VerfGH 35/05 und vom.

    Zwar kann es gegen Art. 88 Abs. 1 ThürVerf verstoßen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 84, 188; zur Hinweispflicht: ThürVerfGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004, VerfGH 29/03).

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    2003, S. 3793, und vom 14.08.2003 - P.St. 1870 - ebenso Verfassungsgericht Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 16.10.2003 - VfGBbg 228/03 -, NJW 2004, S.1651, vom 22.01.2004 - VfGBbg 285/03 -, vom 27.05.2004 - VfGBbg 23/04 - NJW 2004, S. 3259, und vom 09.12.2004 - VfGBbg 44/04 - a.A. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.12.2004 - VerfGH 29/03 -).
  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte

    2003, S. 3793 ?3794?, und vom 14.08.2003 - P.St. 1870 - Urteil vom 13.04.2005 - P.St. 1885 - ebenso Verfassungsgericht Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 16.10.2003 - VfGBbg 228/03 -, NJW 2004, S.1651, vom 22.01.2004 - VfGBbg 285/03 -, vom 27.05.2004 - VfGBbg 23/04 -, NJW 2004, S. 3259, und vom 09.12.2004 - VfGBbg 44/04 - a.A. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.12.2004 - VerfGH 29/03 -).
  • StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz

    2005, S. 2326; ebenso Verfassungsgericht Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 16.10.2003 - VfGBbg 228/03 -, NJW 2004, S.1651, vom 22.01.2004 - VfGBbg 285/03 -, vom 27.05.2004 - VfGBbg 23/04 -, NJW 2004, S. 3259, und vom 09.12.2004 - VfGBbg 44/04 - a.A. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.12.2004 - VerfGH 29/03 -).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Es steht außer Frage, daß durch die Anrufung des Dienstgerichtshofs im Rahmen des Verfahrens der Gehörsrüge die vom Beschwerdeführer als solche empfundene Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör hätte beseitigt werden können und er deshalb gehalten war, sich erneut an dieses Gericht zu wenden (a. A. für eine Verfassungsbeschwerde nach Berufungsurteil im Zivilprozeß: ThürVerfGH NVwZ-RR 2005, 145, 146).
  • VerfGH Thüringen, 28.07.2005 - VerfGH 31/04

    Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör

    Ob die im Wesentlichen auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde wegen der Subsidiarität dieses Rechtsbehelfs im Hinblick auf die Rechtschutzmöglichkeit des § 321 a ZPO in seiner bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung unzulässig ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004, VerfGH 29/03), muß nicht entschieden werden, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls offensichtlich unbegründet ist.
  • VerfGH Thüringen, 23.05.2006 - VerfGH 33/05

    Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auch hat der Beschwerdeführer die vor der hier behaupteten Verletzung rechtlichen Gehörs grundsätzlich erforderliche Anhörungsrüge erfolglos erhoben (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004, VerfGH 29/03).
  • VerfGH Thüringen, 15.11.2006 - VerfGH 36/05

    Verfassungsbeschwerde - Anhörungsrüge

    b) Eine derartige Abhilfemöglichkeit ist vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auch regelmäßig auszuschöpfen (dazu ThürVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2004, VerfGH 29/03, und BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2002, NJW 2002, 3388 jeweils für die vergleichbare Regelung in § 321 a ZPO).
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