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   VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92   

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https://dejure.org/1992,7419
VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92 (https://dejure.org/1992,7419)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.10.1992 - VerfGH 36/92 (https://dejure.org/1992,7419)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 (https://dejure.org/1992,7419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 1 Abs. 1 50 Abs. 2, 87 a Abs. 2 Satz 4; VerfGHG § 49; Bezirksverwaltungsgesetz § 35 Abs. 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin, 24.06.1992 - 8 S 195.92

    Nominierungsrecht der Fraktionen; Bezirksverordnetenversammlung; Wahl des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92
    Auf die Beschwerde der ... Fraktion änderte das Oberverwaltungsgericht Berlin durch Beschluß vom 24. Juni 1992 - OVG 8 S 195.92 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte der Bezirksverordnetenversammlung,.

    festzustellen, daß der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juni 1992 OVG 8 S 195.92 - sie in ihrem Recht auf bezirkliche Selbstverwaltung aus Art. 51 Abs. 2, 56 und 87 a VvB i.V.m. Art. 6 VvB verletzt,.

  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92
    Deshalb wird, wie der Verfassungsgerichtshof im Urteil vom 19. Oktober 1992 (VerfGH 24/92) entschieden hat, der Verfassung von Berlin nur eine Auslegung des Art. 87 a Abs. 2 S. 4 VvB wie des § 35 Abs. 2 BezVerwG dahin gerecht, daß diese Bestimmungen selbst das Verfahren zur Auflösung einer etwaigen Pattsituation abschließend festlegen, und zwar das Losverfahren.
  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

    Denn unabhängig davon, ob sich der Kläger als Stadtstaat auf diese Bestimmung überhaupt berufen kann (verneinend Mehde, in: Maunz-Dürig, GG, Loseblattkommentar, Stand November 2012, Art. 28 Abs. 2 Rn. 15; bejahend Musil/Kirchner, Das Recht der Berliner Verwaltung, 4. Aufl. 2017, Rn. 14 mit Verweis auf BerlVerfGH, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 -, LVerfGE 1, 33, 37), verpflichtet diese Vorschrift lediglich staatliche Stellen (Mehde, a.a.O. Rn. 48) und vermag daher staatliche Interessen gegenüber Privaten nicht zu stützen.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11

    Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit; Berliner Bezirke;

    Berlin kennt keine Trennung von staatlicher und gemeindlicher Ebene (Grundsatz der Einheitsgemeinde; vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33 ; stRspr).

    Bei den Bezirken handelt es sich demgegenüber um verselbständigte Teile der nachgeordneten Verwaltung der Einheitsgemeinde (vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33 und Beschluss vom 15. Juni 2000 - VerfGH 47/99 - LVerfGE 11, 62 ; stRspr).

    Diese Vorschrift betrifft die Art und Weise der Wahrnehmung der den Bezirken nach anderen Bestimmungen übertragenen Aufgaben und begründet insofern ein für den Landesgesetzgeber verbindliches Organisationsprinzip der Berliner Verwaltung, sie gewährleistet den Bezirken aber kein eigenständiges Recht auf Selbstverwaltung (VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 a.a.O. zur Vorgängervorschrift der VvB).

  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11

    Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu

    Die Bezirke sind nicht Träger des in Art. 28 GG enthaltenen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung (VerfGH, LVerfGE 1, 33; 6, 32 , st. Rspr.; zu den Bezirken der Hansestadt Hamburg vgl. BVerfGE 83, 60 und BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, juris Rn. 23).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

    "Jedermann" im Sinne von § 49 Abs. 1 VerfGHG ist dementsprechend - der Verfassungsgerichtshof hat dies bisher der Sache nach offengelassen (vgl. das Urteil vom gleichen Tage - VerfGH 36/92 -) - nach meiner Auffassung (nur) jeder Grundrechtsträger und jeder Träger als grundrechtsgleich zu qualifizierender Rechte.
  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
    Dementsprechend steht auch der Bezirksverordnetenversammlung als Organ des Bezirks ein originäres Recht auf bezirkliche Selbstverwaltung nicht zu (Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33).
  • VerfGH Berlin, 10.05.1995 - VerfGH 14/95

    Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zwischen Hauptverwaltung und Bezirken durch

    Deshalb ist auch nur die Einheitsgemeinde Berlin und sind nicht ihre 23 Bezirke Träger des in Art. 28 GG enthaltenen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 -, Umdruck S. B).
  • OVG Brandenburg, 20.03.2002 - 3 D 26/99

    Gültigkeit der Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan

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  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1992 (VerfGH 36/92 LVerfGE 1, 33 ) ausdrücklich offen gelassen, ob die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde des Berliner Landesrechts auf die Rüge der Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten beschränkt ist oder auch die Geltendmachung sonstiger Rechte umfaßt, die sich aus der Verfassung von Berlin ergeben.
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 39/92

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung im

    Am 26. August 1992 erhob die Bezirksverordnetenversammlung Verfassungsbeschwerde gegen den vorgenannten Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin bei dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (-VerfGH 36/92-).
  • VG Potsdam, 15.05.2017 - 2 L 230/17

    Konkurrentenverfahren: Recht der Landesbeamten; Wahl zum Amtsdirektor,

    BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 10.11 -, juris Rn. 11; VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 -, juris Rn. 21.
  • VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Berliner Bezirke im Organstreitverfahren

  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 131 A/01
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